FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Norbert, die Migrationsgesetzgebung schreibt zwingend vor das man mit einem Privatvisum einreisen muß um einen Antrag auf zeitweiliges Wohnrecht stellen zu können. Ich bearbeite zum jetzigen Zeitpunkt einen konkreten Fall wo eine deutsche Frau mit einem verkehrten Visum (Geschäftsvisum, gültig für 1 Jahr, 90 Tage pro Halbjahr) eingereist ist und nun den Antrag stellt. Ich habe vorab mit dem Leiter der zuständigen Migrationsbehörde für den Stadtbezirk gesprochen und anschließend mit der Chefin der Migrationsbehörde des Kaliningrader Gebietes. Die Aussagen sind eindeutig, aber gegen Zahlung einer Strafgebühr von 2.000 - 5.000 Rbl. (in meinem konkreten Fall waren es 2.000 Rbl.) wird der Antrag trotzdem angenommen und bearbeitet. Dies sollte aber die Ausnahme sein, denn ich kann einen Aufenthalt in Russland nicht damit beginnen das ich Migrationsformalitäten nicht einhalte - auch wenn es vielleicht nur Kleinigkeiten sind ...
Kurz noch zu den Zeiten: 6 Monate ist die gesetzlich abgesicherte Bearbeitungszeit. Es kann schneller gehen (bis zwei Monate) wenn man "bekannt" ist (im positiven Sinne) und die Bearbeitung des Antrages bzw. die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eine rein formelle Angelegenheit ist.
Wenn es Übersiedler gibt (also ehemalige Bürger der RF oder der UdSSR) die im Rahmen des staatlichen Rückübersiedlerprogrammes zurückkehren, so ist die Bearbeitungszeit höchstens 6 Wochen. Aber das trifft ja in dem hier vorliegenden Fall nicht zu.
Uwe Niemeier
Kurz noch zu den Zeiten: 6 Monate ist die gesetzlich abgesicherte Bearbeitungszeit. Es kann schneller gehen (bis zwei Monate) wenn man "bekannt" ist (im positiven Sinne) und die Bearbeitung des Antrages bzw. die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eine rein formelle Angelegenheit ist.
Wenn es Übersiedler gibt (also ehemalige Bürger der RF oder der UdSSR) die im Rahmen des staatlichen Rückübersiedlerprogrammes zurückkehren, so ist die Bearbeitungszeit höchstens 6 Wochen. Aber das trifft ja in dem hier vorliegenden Fall nicht zu.
Uwe Niemeier
- Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Wo? Dies wäre mir komplett neu, ich habe diese Regeln eigentlich sehr oft studiert. Ich selbst war mit Arbeitsvisum hier und konnte es problemlos beantragen.domizil hat geschrieben:Norbert, die Migrationsgesetzgebung schreibt zwingend vor das man mit einem Privatvisum einreisen muß um einen Antrag auf zeitweiliges Wohnrecht stellen zu können.
Siehe auch: http://www.fmsmoscow.ru/rvp_text.php?nid=149&, in dem Word-Dokument auf Seite 10:
Laut Gesetz muss man sich nur legal in Russland aufhalten - ein bestimmter Visa-Typ ist NICHT definiert. Im nächsten Absatz ist übrigens auch der Antrag im Heimatland via Konsulat/Botschaft definiert - das geht also auch.37. Заявление подается лично иностранным гражданином, достигшим 18-летнего возраста, законно находящимся на территории Российской Федерации, в территориальный орган ФМС России по предполагаемому месту временного проживания.
Auch die anderen Gesetze sehen es ebenso, beispielsweise http://www.fmsmoscow.ru/rvp_text.php?nid=31&:
Ich bin mir also ziemlich sicher, dass Euer FMS da das Gesetz nicht korrekt kennt! Beziehungsweise wäre sehr daran interessiert, eine gegenteilige Gesetzesgrundlage konkret zu sehen!4. Заявление о выдаче разрешения на временное проживание (далее именуется - заявление) подает лично иностранный гражданин (лицо без гражданства): в случае нахождения на законном основании на территории Российской Федерации - в орган внутренних дел; в случае нахождения в государстве своего постоянного проживания - в дипломатическое представительство или консульское учреждение Российской Федерации.
Novosibirsk reizt es, wie schon geschrieben, wirklich voll aus - immer sechs Monate, obwohl die mich sehr gut und an sich nur positiv kennen. Im Forum hat es noch niemand unter vier Monaten geschafft (bzw. nicht davon berichtet), auch wenn das natürlich durchaus denkbar wäre. Rechtlich spricht nichts dagegen.domizil hat geschrieben:Kurz noch zu den Zeiten: 6 Monate ist die gesetzlich abgesicherte Bearbeitungszeit. Es kann schneller gehen (bis zwei Monate) wenn man "bekannt" ist (im positiven Sinne) und die Bearbeitung des Antrages bzw. die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung eine rein formelle Angelegenheit ist.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
... also Norbert, ich arbeite daran und wenn ich handfestes habe, egal wie es lautet, melde ich mich wieder an dieser Stelle.
Aber sicher müssen wir immer berücksichtigen das die Gesetzgebung von Region zu Region unterschiedlich traktiert wird - das ist einfach der subjektive Faktor ohne das es böse gemeint sein muß. Ich werde z.B. nie mit dem Gesetzbuch unterm Arm zu einer Behörde in KLD gehen. Das ist schon das erste Signal für den Beamten ... ich kläre meine Fragen lieber auf der Grundlage höflicher Konsultationen und natürlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Uwe Niemeier
Aber sicher müssen wir immer berücksichtigen das die Gesetzgebung von Region zu Region unterschiedlich traktiert wird - das ist einfach der subjektive Faktor ohne das es böse gemeint sein muß. Ich werde z.B. nie mit dem Gesetzbuch unterm Arm zu einer Behörde in KLD gehen. Das ist schon das erste Signal für den Beamten ... ich kläre meine Fragen lieber auf der Grundlage höflicher Konsultationen und natürlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Wenn ich immer so verfahren wäre, hätte ich keine staatliche Beihilfe nach der Geburt meines Sohnes bekommen ("Bekommen Sie als Ausländer nicht!" "Aber ich bin Resident!" "Sie sind Deutscher, basta!" ... mit Gesetzestext auf Bearbeitung meines Antrages bestanden ... 6000 Rubel bekommen). Und ich hätte mit der Временное разрешение на проживание stets ein Ausreisevisum beantragen müssen ("Es gibt aber ein Abkommen mit Deutschland, dass ich das nicht brauche!" "Kennen wir nicht, Sie brauchen ein Visum!" ... habe mich dann hier im Forum angemeldet und nie wieder ein Visum beantragt). Und ich hätte meine Mutter nicht registrieren dürfen ("Sie ist hier als Touristin, sie wollen sie privat registrieren!" "Ja, wir fahren auch noch in den Altai, aber hier in Novosibirsk muss (!) ich sie laut Gesetz dort registrieren, wo sie reell schläft. Wollen Sie mich zum Gesetzesbruch zwingen?" ... Registrierung wurde sofort erledigt.)domizil hat geschrieben:Ich werde z.B. nie mit dem Gesetzbuch unterm Arm zu einer Behörde in KLD gehen. Das ist schon das erste Signal für den Beamten ... ich kläre meine Fragen lieber auf der Grundlage höflicher Konsultationen und natürlich der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Es ist leider so, dass im FMS oft die Details der Gesetze nicht bekannt sind! Oder das man halt das Budget noch mit irgendwelchen Strafen aufbessern will. Natürlich bleibe ich immer freundlich ("Sie dürfen meinen Antrag natürlich gern ablehnen, aber ich muss Sie bitten, dies schriftlich zu tun - denn ich lese das Gesetz anders und möchte natürlich beim ... [nächsthöheres Amt] eine Klärung beantragen, wie im Gesetz vorgesehen."), aber auf die Gesetze poche ich! Dazu sind sie da.
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
... ja Norbert, Du hast ja Recht. Ich mache es ähnlich, aber wie gesagt immer unter Beachtung von menschlichen Befindlichkeiten bei den Beamten. Ich habe hier in KLD einen Ruf zu verlieren ... deshalb immer höflich und korrekt in den Wald hineinrufen, dann kommt auch ein vernünftiges Echo zurück.Norbert hat geschrieben:aber auf die Gesetze poche ich! Dazu sind sie da.
Uwe Niemeier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Ja natürlich, wir sind ja nicht in Deutschland.domizil hat geschrieben:Ich mache es ähnlich, aber wie gesagt immer unter Beachtung von menschlichen Befindlichkeiten bei den Beamten.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
ich hab auch RVP mit Business Visa beantragt, ohne irgendwelche Probleme oder Strafen. Aber Ufms ist schon ne Nummer für sich. Wir mussten jetzt den jährlichen Rapport fürs Vid von Hand nochmal schreiben, da man unsere ausgedruckte Variante nicht akzeptieren wollte 
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Hallo Bella,
habe mich soeben registriert, kann aber noch keine Mitglieder direkt kontaktieren.
Bin ebenfalls Deutscher und habe eine Frau aus Saransk. Habe im letzten Sommer ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, und müsste eigentlich in den nächsten Tagen wieder einreisen, um meine 183 Tage zu erfüllen.
Habe aber das Pech gehabt, da´ich nach einem Unfall seit Mitte Oktober im Krankenhaus liege, und noch nicht entlassen werden kann.
Weißt Du vielleicht, wie es sich verhalten würde, wenn ich mit der Aufenthaltserlaubnis einreise, diese aber dann wegen Fristüberschreitung kassiert würde. habe ja dann kein Touristenvisum im Pass.
Danke für Deine Hilfe
Christoph
habe mich soeben registriert, kann aber noch keine Mitglieder direkt kontaktieren.
Bin ebenfalls Deutscher und habe eine Frau aus Saransk. Habe im letzten Sommer ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, und müsste eigentlich in den nächsten Tagen wieder einreisen, um meine 183 Tage zu erfüllen.
Habe aber das Pech gehabt, da´ich nach einem Unfall seit Mitte Oktober im Krankenhaus liege, und noch nicht entlassen werden kann.
Weißt Du vielleicht, wie es sich verhalten würde, wenn ich mit der Aufenthaltserlaubnis einreise, diese aber dann wegen Fristüberschreitung kassiert würde. habe ja dann kein Touristenvisum im Pass.
Danke für Deine Hilfe
Christoph
Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Hallo Christoph,
... das kann niemand vorhersagen. In Ihrem Fall würde ich empfehlen einfach auf das menschliche Verständnis der Beamten zu hoffen. Konkret empfehle ich einen Brief an die Migrationsbehörde mit Schilderung der Umstände zu schreiben und zu bitten in diesem konkreten Fall einmalig "die Augen zuzudrücken" und die Nichteinhaltung der 183-Tage-Regel einmalig zu tolerieren. Sollte die erste Antwort ablehnend sein gehen Sie einfach eine Etage höher. Senden Sie sämtliche Post an Behörden grundsätzlich per Einschreiben mit Rückantwort (kostet innerhalb Russlands nicht ganz 2 Euro - abhängig vom Gewicht).
Uwe Niemeier
... Entschuldigung, ich habe eben nochmal Ihren Beitrag gelesen: Verstehe ich es richtig das Sie noch gar keine Aufenthaltsgenehmigung haben sondern diese erst in den nächsten Tagen bekommen? Und verstehe ich auch richtig das Sie sich jetzt außerhalb Russlands befinden? Wenn dem so ist, so trifft die 183-Tage-Regelung für Sie noch gar nicht zu, da Sie ja noch keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen müssen Sie aber nach Russland einreisen ... Sie brauchen also ein Visum (oder erhalten Sie die Aufenthaltsgenehmigung in einer russischen Auslandsvertretung?)
Uwe Niemeier
... das kann niemand vorhersagen. In Ihrem Fall würde ich empfehlen einfach auf das menschliche Verständnis der Beamten zu hoffen. Konkret empfehle ich einen Brief an die Migrationsbehörde mit Schilderung der Umstände zu schreiben und zu bitten in diesem konkreten Fall einmalig "die Augen zuzudrücken" und die Nichteinhaltung der 183-Tage-Regel einmalig zu tolerieren. Sollte die erste Antwort ablehnend sein gehen Sie einfach eine Etage höher. Senden Sie sämtliche Post an Behörden grundsätzlich per Einschreiben mit Rückantwort (kostet innerhalb Russlands nicht ganz 2 Euro - abhängig vom Gewicht).
Uwe Niemeier
... Entschuldigung, ich habe eben nochmal Ihren Beitrag gelesen: Verstehe ich es richtig das Sie noch gar keine Aufenthaltsgenehmigung haben sondern diese erst in den nächsten Tagen bekommen? Und verstehe ich auch richtig das Sie sich jetzt außerhalb Russlands befinden? Wenn dem so ist, so trifft die 183-Tage-Regelung für Sie noch gar nicht zu, da Sie ja noch keine Aufenthaltsgenehmigung haben. Um die Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen müssen Sie aber nach Russland einreisen ... Sie brauchen also ein Visum (oder erhalten Sie die Aufenthaltsgenehmigung in einer russischen Auslandsvertretung?)
Uwe Niemeier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland
Hi Christoph,saransk hat geschrieben:Hallo Bella,
Weißt Du vielleicht, wie es sich verhalten würde, wenn ich mit der Aufenthaltserlaubnis einreise, diese aber dann wegen Fristüberschreitung kassiert würde. habe ja dann kein Touristenvisum im Pass.
freut mich, daß ich doch nicht allein zu sein scheine, in dem großen Dorf Saransk
Viele Grüße,
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
