Remonstrieren
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Hallo zusammen,
ich mache einen neuen Thread auf, da es hier eigentlich nur noch um das Visum geht, und das Thema nicht mehr in "Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen" passt. Tja, jetzt haben wir den Salat. Meine Verlobte hat das beantragte "Visum bei beabsichtigter Eheschließung" nicht erhalten. Jetzt muss sie remonstrieren, meiner Meinung nach am besten vor Ort zur Niederschrift. Was muss aber im Widerspruch enthalten sein? Angeblich soll man neue Gründe nennen, warum man das Visum doch noch erhalten soll. Was sollen wir denn noch sagen...es ist doch schon alles gesagt (s.u.). Hat jemand einen Tipp? Lohnt sich jetzt schon ein Anwalt oder erst vorm Verwaltungsgericht Berlin? Vielen, vielen Dank im Voraus!
Ein paar Infos: das Visum wurde im September bei beabsichtigter Eheschließung Ende November beantragt. Bei der Antragstellung erfolgte kein Interview o.ä., meine Verlobte musste lediglich ein paar Infos über sich selbst angeben (Adresse, Name der Eltern, Vorehen, etc.) und Datum/Ort des Kennenlernens. Vier Wochen später musste ich der hiesigen Ausländerbehörde (mittelgroße Stadt im Westen NRWs, ABH bundesweit bekannt für übermäßige Strenge) eine Stunde lang Rede und Antwort stehen. Die wollten wirklich alles wissen, es war aber OK und ich war sehr zuversichtlich. Angeblich* (!!!) übermittelte die ABH am selben Tag die Zustimmung an die Botschaft in Moskau. Zwei Tage später verlangte die Botschaft ein zusätzliches, zeitgleiches Interview, das drei Wochen später stattfand. Erneut waren wir beide sehr zuversichtlich (bis auf "Wann haben die Geschwister Ihres Partners geheiratet? Wie war die Feier" und "Wie oft betet Ihr Partner?" konnten wir alles deckungsgleich beantworten). Die Auswertung erfolgte in Moskau und das Ergebnis war nicht positiv. Das ist doch ein Witz, noch deckungsgleicher geht's kaum. Die Botschaft übermittelte die Interviews an die ABH m.d.B. um Stellungsnahme. Die ABH überließ dann die Entscheidung der Botschaft (Inhalt der Stellungsnahme - ob positiv oder negativ - wurde mir nicht mitgeteilt).
* Angeblich...da ich den Aussagen der ABH nicht traue. Möglicherweise haben die - entgegen der Auskunft mir gegenüber - keine Zustimmung erteilt.
ich mache einen neuen Thread auf, da es hier eigentlich nur noch um das Visum geht, und das Thema nicht mehr in "Deutsch-Russische Partnerschaften/Ehen" passt. Tja, jetzt haben wir den Salat. Meine Verlobte hat das beantragte "Visum bei beabsichtigter Eheschließung" nicht erhalten. Jetzt muss sie remonstrieren, meiner Meinung nach am besten vor Ort zur Niederschrift. Was muss aber im Widerspruch enthalten sein? Angeblich soll man neue Gründe nennen, warum man das Visum doch noch erhalten soll. Was sollen wir denn noch sagen...es ist doch schon alles gesagt (s.u.). Hat jemand einen Tipp? Lohnt sich jetzt schon ein Anwalt oder erst vorm Verwaltungsgericht Berlin? Vielen, vielen Dank im Voraus!
Ein paar Infos: das Visum wurde im September bei beabsichtigter Eheschließung Ende November beantragt. Bei der Antragstellung erfolgte kein Interview o.ä., meine Verlobte musste lediglich ein paar Infos über sich selbst angeben (Adresse, Name der Eltern, Vorehen, etc.) und Datum/Ort des Kennenlernens. Vier Wochen später musste ich der hiesigen Ausländerbehörde (mittelgroße Stadt im Westen NRWs, ABH bundesweit bekannt für übermäßige Strenge) eine Stunde lang Rede und Antwort stehen. Die wollten wirklich alles wissen, es war aber OK und ich war sehr zuversichtlich. Angeblich* (!!!) übermittelte die ABH am selben Tag die Zustimmung an die Botschaft in Moskau. Zwei Tage später verlangte die Botschaft ein zusätzliches, zeitgleiches Interview, das drei Wochen später stattfand. Erneut waren wir beide sehr zuversichtlich (bis auf "Wann haben die Geschwister Ihres Partners geheiratet? Wie war die Feier" und "Wie oft betet Ihr Partner?" konnten wir alles deckungsgleich beantworten). Die Auswertung erfolgte in Moskau und das Ergebnis war nicht positiv. Das ist doch ein Witz, noch deckungsgleicher geht's kaum. Die Botschaft übermittelte die Interviews an die ABH m.d.B. um Stellungsnahme. Die ABH überließ dann die Entscheidung der Botschaft (Inhalt der Stellungsnahme - ob positiv oder negativ - wurde mir nicht mitgeteilt).
* Angeblich...da ich den Aussagen der ABH nicht traue. Möglicherweise haben die - entgegen der Auskunft mir gegenüber - keine Zustimmung erteilt.
Re: Remonstrieren
Mal ganz doof gesprochen: vielleicht lag die Ablehnung an dem deckungsgleich beantworten ?
Alter Geheimdiensttrick: nur der Lügner erzählt seine Version immer wieder 1:1 gleich. Derjenige, der die Wahrheit sagt, erzählt seine Version immer wieder etwas abweichend, inhaltlich aber gleich.
Vielleicht wurden die Beamten misstrauisch, dass eure Antworten identisch waren.
Nur so als Vermutung...
Alter Geheimdiensttrick: nur der Lügner erzählt seine Version immer wieder 1:1 gleich. Derjenige, der die Wahrheit sagt, erzählt seine Version immer wieder etwas abweichend, inhaltlich aber gleich.
Vielleicht wurden die Beamten misstrauisch, dass eure Antworten identisch waren.
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Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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Re: Remonstrieren
@ John Doe
Hier hab ich was für dich:
http://www.rechtstipps.net/pub/464/able ... ation.html
Das mit der Befragung könnte natürlich schon ein Grund zur Verweigerung des Visums sein, wenn die irgendwelche Zweifel haben. Aber durch die Remonstration muss die Botschaft auf jeden Fall den Grund der Ablehnung mitteilen.
@ Jochen
Sehe ich auch so.
Gruss
wolf
Hier hab ich was für dich:
http://www.rechtstipps.net/pub/464/able ... ation.html
Das mit der Befragung könnte natürlich schon ein Grund zur Verweigerung des Visums sein, wenn die irgendwelche Zweifel haben. Aber durch die Remonstration muss die Botschaft auf jeden Fall den Grund der Ablehnung mitteilen.
@ Jochen
Sehe ich auch so.
Gruss
wolf
Re: Remonstrieren
Sehe ich natürlich anders. Was willst du auf "Was sind Ihre Hobbys?", "Was unternehmen Sie zusammen?", "In welchem Raum der Wohnung wurden die Mahlzeiten aufgenommen?", "Zeichnen Sie einen Grundriss der Wohnung.", "Hat Ihr Partner besondere Merkmale wie Tattoos, Piercings, Muttermale, Narben?" lügen? Die Antworten können doch nur deckungsgleich sein. Wir wussten ja nicht, was gefragt wird.
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Re: Remonstrieren
Vielleicht ist es aber auch etwas ganz anderes, es muss ja nicht zwingend die Befragung gewesen sein, was zur Ablehnung geführt hat. Ich würde mal auf der AHB nachhaken, eventuell mal versuchen mit dem Chef der Abteilung zu sprechen. Es ist ja schon merkwürdig wenn die AHB die Zustimmung gibt und die Botschaft stellt sich plötzlich quer. Auf jeden Fall währe es nicht schlecht wenn deine Freundin zuerst mal remonstriert, dann erfahrt Ihr den genauen Grund der Ablehnung. Wenn gar nichts geht, dann eine guten Anwalt nehmen der auf das Ausländerrecht spezialisiert ist. Als Alternative währe dann noch in Russland zu Heiraten und dann ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.John Doe hat geschrieben:Sehe ich natürlich anders. Was willst du auf "Was sind Ihre Hobbys?", "Was unternehmen Sie zusammen?", "In welchem Raum der Wohnung wurden die Mahlzeiten aufgenommen?", "Zeichnen Sie einen Grundriss der Wohnung.", "Hat Ihr Partner besondere Merkmale wie Tattoos, Piercings, Muttermale, Narben?" lügen? Die Antworten können doch nur deckungsgleich sein. Wir wussten ja nicht, was gefragt wird.
Gruss
wolf
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Re: Remonstrieren
Remonstrieren würde ich auf jeden Fall. Mir / uns ist ähnliches 2009 passiert. Nach einem deftigen jedoch klar definiertem Telefonat und Brief per Fax, hat es genau noch 3 Tage gedauert und das Visum war durch.
Viel Erfolg
H64
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Re: Remonstrieren
Von der Ausländerbehörde erfahre ich nichts. Remonstrieren darf nur meine Freundin, richtig? Darf bzw. muss das Schreiben auf Deutsch verfasst werden? Meine Freundin ist nicht in der Lage, ein solches Schreiben zu verfassen, und ich kann kein Russisch.
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Re: Remonstrieren
Also bei uns war es so: natürlich musste meine Freundin selbst remonstrieren. Ich habe aber vorher auf der Botschaft in Moskau angerufen, habe mich bis zu dem Obersten dort durchgekämpft und auf "deutsch" mal alles richtig erklärt. Teils auf die Tränendrüse gedrückt, teils aber auch mit harten und klaren Worten. Danach habe ich auf deutsch ein Schreiben verfasst was meine Freundin dann unterzeichnete. Wie gesagt 3 Tage später war es durch, Sie musste nur nochmals nach Moskau fahren und Ihre Dokumente abholen.John Doe hat geschrieben:Von der Ausländerbehörde erfahre ich nichts. Remonstrieren darf nur meine Freundin, richtig? Darf bzw. muss das Schreiben auf Deutsch verfasst werden? Meine Freundin ist nicht in der Lage, ein solches Schreiben zu verfassen, und ich kann kein Russisch.
Lasst nicht locker, aber seid auch mit euren Argumenten treffend.
Ты неси меня река : Расторгуев
- Norbert
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Re: Remonstrieren
Ganz klar: Erst remonstrieren, dann ggf. neu beantragen, notfalls Anwalt oder Heirat in Russland.