Meine Verlobte und ich wollen Weihnachten gemeinsam in Deutschland verbringen. Aber diesmal soll ihr achtjähriger Sohn mitkommen.
Meine Verlobte ist bereits geschieden und das Kind lebt dauerhaft bei ihr.
Gibt es eine Art Vordruck für eine not. Erklärung, in der der Kindesvater bescheinigt, daß das Kind mit seiner Mutter entweder für einen bestimmten Zeitraum oder für immer (also dann später) mit der Mutter nach Deutschland fahren darf oder muß man sich da selber einen Text ausdenken und diesen dann von einem Notar in RUS beglaubigen lassen??
Wenn ihr Exmann diese Erklärung abgibt und sie dann notar. beglaubigt ist, muß sie dann noch ins Deutsche übersetzt werden??
Der Exmann würde diese Erklärung abgeben, notfallls auch für immer...aber er hat keine Lust, sich darum zu kümmern ( naja..muß er auch nicht, wichtig ist seine Unterschrift
Ich weiß, dass meine Verlobte so eine Erklärung hat, wenn sie die Großeltern ihres Kindes in der Ukraine besucht, aber Ukraine und Russland ist etwas anderes al Deutschland und Russland.
In meiner Verpflichtungserklärung ist das Kind bereits eingetragen, russ. Reisepass für das Kind ist auch fast abholbereit, Konsulatstermin steht auch schon fest...fehlt halt nur noch diese Erklärung, daß das Kind mit nach Deutschland fahren darf.
Wer weiß von Euch einen Rat??
Gruß
Mencey


