"Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Vielleicht sollte man in diesem Zusammenhang nochmal das hier aufwärmen bzw das hier ins Gedächtnis zurückrufen:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=10679
Interessant allerdings wohl eher nur wenn man nahe genug an einem Konsulat wohnt oder länger als einen Monat nach Russland will.
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=10679
Interessant allerdings wohl eher nur wenn man nahe genug an einem Konsulat wohnt oder länger als einen Monat nach Russland will.
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Hätte da noch 2 Fragen. Was für ein Ort steht da? Der Wohnort in D oder der geplante Aufenthaltsort in Russland ? Gefragt wird im Formular, soweit ich mich auswendig erinnere, ja nach dem Ort in Russland wo man dann wohnt (hier kann man mich, zugegebenermassen, meine Erinnerung täuschen)dsn27 hat geschrieben:Im Visum ist der Name meiner Frau sowie der Ort angegeben.
Als was für eine Visakategorie wird so ein Visum denn ausgegeben (also was steht in der Zeile über dem Geburtsdatum)? Hintergrund hierfür ist die Frage, ob sich dann so eine Visum formell von einer Privateinladung aus Russland unterscheidet.
Danke schon mal im Voraus
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Hallo an Alle
zu dem Thema hätte ich auch noch ein paar Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Notfallvisa und einer Visaeinladung durch den Ehepartner, bei den Dokumenten die man beim Konsulat persönlich vorlegen muss. Außer natürlich bei dem Notfallvisa die Unterlagen von der Klinik?
1. Ist es richtig, dass man nur ein Visa für einen Monat bekommt, wenn der russische Ehepartner die Einladung persönlich im Konsulat beantragt und dort unterschreibt, obwohl im Abkommen von 2007 von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen die Rede ist?
2. Ist es richtig, dass das Kind und der Ehepartner je 35 Euro für das Visa zahlen müssen, obwohl in dem gleichen Abkommen geschrieben steht für Familienangehörige kostenfrei?
3. Ist es richtig, dass mein Sohn und ich persönlich im Konsulat erscheinen müssen, wenn mein Frau dort die Einladung für uns unterschreibt?
Ist es normal, dass man auch noch eine Gehaltsabrechnung, oder Vermögensnachweis mitbringen muss, obwohl es das 7 Visa in den letzten 6 Jahren ist und man erst im letzten Oktober alle Unterlagen vorgelegt hat?
Ist es richtig, dass man jedesmal wieder eine Heiratsurkunde und eine Geburtsurkunde vom Sohn vorlegen muss, obwohl man als Ehepartner im Pass der Frau eingetragen ist und man die Unterlagen beim letzten Visaantrag im Oktober nicht sehen wollte. Wenn ja, wo steht das auf der Homepage geschrieben, dass diese Unterlagen mitzubringen sind? Ich spreche von der Homepage des russischen Konsulats in Hamburg.
Die obenstehenden Aussagen von 1-3 wurden uns bei mehreren Anrufen Vormittags in Hamburg beim russischen Konsulat immer von der selben jungen Dame so beantwortet.
Für ein paar Antworten wäre ich dankbar
zu dem Thema hätte ich auch noch ein paar Fragen
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Notfallvisa und einer Visaeinladung durch den Ehepartner, bei den Dokumenten die man beim Konsulat persönlich vorlegen muss. Außer natürlich bei dem Notfallvisa die Unterlagen von der Klinik?
1. Ist es richtig, dass man nur ein Visa für einen Monat bekommt, wenn der russische Ehepartner die Einladung persönlich im Konsulat beantragt und dort unterschreibt, obwohl im Abkommen von 2007 von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen die Rede ist?
2. Ist es richtig, dass das Kind und der Ehepartner je 35 Euro für das Visa zahlen müssen, obwohl in dem gleichen Abkommen geschrieben steht für Familienangehörige kostenfrei?
3. Ist es richtig, dass mein Sohn und ich persönlich im Konsulat erscheinen müssen, wenn mein Frau dort die Einladung für uns unterschreibt?
Ist es normal, dass man auch noch eine Gehaltsabrechnung, oder Vermögensnachweis mitbringen muss, obwohl es das 7 Visa in den letzten 6 Jahren ist und man erst im letzten Oktober alle Unterlagen vorgelegt hat?
Ist es richtig, dass man jedesmal wieder eine Heiratsurkunde und eine Geburtsurkunde vom Sohn vorlegen muss, obwohl man als Ehepartner im Pass der Frau eingetragen ist und man die Unterlagen beim letzten Visaantrag im Oktober nicht sehen wollte. Wenn ja, wo steht das auf der Homepage geschrieben, dass diese Unterlagen mitzubringen sind? Ich spreche von der Homepage des russischen Konsulats in Hamburg.
Die obenstehenden Aussagen von 1-3 wurden uns bei mehreren Anrufen Vormittags in Hamburg beim russischen Konsulat immer von der selben jungen Dame so beantwortet.
Für ein paar Antworten wäre ich dankbar
Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Ich kann hier nur zu Punkt 1 und 2 etwas beisteuern. Ein russischer Ehepartner, die/der einen deutschen Ehepartner nach Russland einladen will fällt nicht unter das Abkommen von 2007.
Die Option bei gemeinsamer Reise (so die Idee, wobei hier im Forum noch nicht entgültig geklärt ist, wie sich dieses Visum dann von einem eigenständigen,auf einer normalen Privateinladung basierenden,Visum unterscheidet bzw an der Grenze zu unterscheiden ist) war nicht Teil des Abkommens, sondern kam später (Grundlage ist mir leider nicht bekannt). Im Abkommen steht dummerweise in dem Absatz, in dem der Personenkreis festgelegt ist, jeweils eine "Überkreuzkonstellation" (kurz und simplifiziert: der jeweilige Ausländer kann seinen Partner leichter zu sich einladen. Eine Russin ist in Russland nicht Ausländer => Pech für den EU-Partner. Umgekehrt bekommt eine Russin für den Besuch ihres Mannes D leicht ein Visum - dies dann wohlgemerkt nicht wegen dem genannten Abkommen, sondern einer deutschen Regelung.
Die Option bei gemeinsamer Reise (so die Idee, wobei hier im Forum noch nicht entgültig geklärt ist, wie sich dieses Visum dann von einem eigenständigen,auf einer normalen Privateinladung basierenden,Visum unterscheidet bzw an der Grenze zu unterscheiden ist) war nicht Teil des Abkommens, sondern kam später (Grundlage ist mir leider nicht bekannt). Im Abkommen steht dummerweise in dem Absatz, in dem der Personenkreis festgelegt ist, jeweils eine "Überkreuzkonstellation" (kurz und simplifiziert: der jeweilige Ausländer kann seinen Partner leichter zu sich einladen. Eine Russin ist in Russland nicht Ausländer => Pech für den EU-Partner. Umgekehrt bekommt eine Russin für den Besuch ihres Mannes D leicht ein Visum - dies dann wohlgemerkt nicht wegen dem genannten Abkommen, sondern einer deutschen Regelung.
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Vergiss das Abkommen.
Das die Ehepartner von in Russland lebenden Deutschen ein kostenfreies Mehrjahresvisum bekommen können, ist eine Regelung von deutscher Seite, die nicht direkt sondern nur mit "dem Geiste" des Abkommens zu tun hat.
Die Deutschen sagen sich, "wieso sollten wir einen Deutschen schlechter stellen, als einen Ausländer mit AE?"
Den Russen ist das egal. Die machen eben keine Visa-Politik "für", sondern eher "gegen" ihre eigenen Bürger. Und Bürger die im Ausland leben sind eh Verräter... (Dieser Absatz ist mit gewissem Augenzwinkern zu verstehen)
Das die Ehepartner von in Russland lebenden Deutschen ein kostenfreies Mehrjahresvisum bekommen können, ist eine Regelung von deutscher Seite, die nicht direkt sondern nur mit "dem Geiste" des Abkommens zu tun hat.
Die Deutschen sagen sich, "wieso sollten wir einen Deutschen schlechter stellen, als einen Ausländer mit AE?"
Den Russen ist das egal. Die machen eben keine Visa-Politik "für", sondern eher "gegen" ihre eigenen Bürger. Und Bürger die im Ausland leben sind eh Verräter... (Dieser Absatz ist mit gewissem Augenzwinkern zu verstehen)
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Hallo Dietrich, danke erstmal für deine Antwort.Vergiss das Abkommen.
Das die Ehepartner von in Russland lebenden Deutschen ein kostenfreies Mehrjahresvisum bekommen können, ist eine Regelung von deutscher Seite, die nicht direkt sondern nur mit "dem Geiste" des Abkommens zu tun hat.
Die Deutschen sagen sich, "wieso sollten wir einen Deutschen schlechter stellen, als einen Ausländer mit AE?"
Jetzt bin ich aber total verwirrt.
Was hat die deutsche Seite in deinem oben genannten Beispiel damit zu tun? In dem Fall muss doch das russische Konsulat die Einladung ausstellen und tut es ja auch. Wenn der Deutsche mit einer Aufenthaltsgenehmigung in Russland lebt und dort arbeitet.
Auf das Abkommen und die Regelung bin ich vom deutschen Aussenministerium hingewiesen worden, aber vielleicht verstehen die auch nicht so richtig was sie da in ihren Verträgen formulieren.
Lassen wir das Abkommen von 2007 mal beiseite, wie sind meine Fragen dann zu beantworten in Bezug auf die Einladung durch meine in Deutschland lebende Frau ( noch russische Staatsbürgerin ) direkt beim Konsulat. Welche Kosten, welche Dokumente, müssen wir alle persönlich beim Konsulat erscheinen und wo steht das ganze geschrieben? Homepage ect. Danke für die Hilfe. Gruss Jürgen
PS. Das mit den Vaterlandsverrätern kommt mir doch irgendwie bekannt vor. Hatten mir ein paar russische Freunde gerade erst vor ein paar Tagen erzählt, dass sie angeblich so beim Konsulat bezeichnet wurden. Wenn wirklich wahr, fehlen mir da doch die Worte. Ist doch oft nur eine Frage wo die LIebe hinfällt, sicher gibt es da auch Ausnahmen. Wir würden auch jederzeit in Russland wohnen, wenn das gesundheitliche Risiko mit Nico ( 2 Herzoperationen ) nicht wäre. Was hat das also mit Vaterlandsverrat zu tun.
Zuletzt geändert von emsjp777 am 04 Apr 2012, 13:19, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Hallo wolk0815, danke für deine Antwort.
Wenn man das Abkommen 2007 mal nicht berücksichtigt, wie sieht die Situation dann aus. Siehe Antwort von mir an Dietrich.
Hast du da irgendwelche Infos? Danke Jürgen
Wenn man das Abkommen 2007 mal nicht berücksichtigt, wie sieht die Situation dann aus. Siehe Antwort von mir an Dietrich.
Hast du da irgendwelche Infos? Danke Jürgen
Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Ich muss aber trotzdem nochmal kurz zum Abkommen von 2007 kommen:
Das Abkommen richtet sich an im jeweiligen Ausland lebende Deutsche oder Russen. Also Deutsche in Russland und Russen in Deutschland. Diese können ihre Familie (also z.b. Eltern, Geschwister (? müsste ich jetzt nachsehen)) einladen. Also meine Frau (Russin, AE in Deutschland) zum Beispiel ihre Mutter.
Als ich mit Vid na Shitelstvo in Russland lebte, hätte ich meine Eltern nach Russland einladen können. Das Visum wäre dann kostenlos.
Der "Geist des Abkommens" war also, dass man sich in gemischtnationalen Familien leichter gegenseitig sehen und besuchen kann. Aus diesem Grund hat dann wohl auch die deutsche Seite beschlossen, dass man nicht nur den Eltern von in Deutschland lebenden Russen längerfristige Visa ermöglicht, sondern natürlich auch den Ehepartnern von (z.B. in Russland lebenden Deutschen), denn sonst wäre ja ein mit AE in Deutschland lebender Russe besser gestellt, als ein deutscher Staatsbürger (egal wo er gerade lebt).
Deshalb fing man (quasi gleichzeitig mit dem Abkommen) an, auch russischen Ehepartnern Mehrjahresvisa auszustellen.
Wie das mit "Einladungen" russischer Staatsbürger aussieht... weiss ich nicht. Eine "Einladung" würde ja bedeuten, dass der russische Staatsbürger auch in Russland lebt, damit er jemanden "zu sich" einladen kann. Ob es solche "Einladungen" auch dann gibt, wenn der russiche Staatsbürger z.B. in Deutschland lebt, dass weiss ich nicht.
Als deutscher Staatsbürger (der dauerhaft in RU lebt!) kannst du z.B. in der deutschen Botschaft in Moskau eine formlose Einladung für deinen Ehepartner ausstellen. Das geht aber auch erst seit dem Abkommen. Nicht weil es im Abkommen steht, sondern weil Deutschland damals die Regelungen dem "Geist des Abkommens" angepasst hat.
Vorher musste man in der deutschen Botschaft eine ganz normale Einverständniserklärung erstellen lassen, die man auch bezahlen musste. Seit dem Abkommen nicht mehr.
Von kostenlosen russichen Mehrfachvisa habe ich auf jeden Fall bisher noch nie etwas gehört. Vielleicht auch, weil ich weder Diplomat, Pressemensch oder Politiker bin, sondern "nur" der Ehemann einer russischen Staatsbürgerin und Vater zweier russischer Staatsbürgerinnen.
Das Abkommen richtet sich an im jeweiligen Ausland lebende Deutsche oder Russen. Also Deutsche in Russland und Russen in Deutschland. Diese können ihre Familie (also z.b. Eltern, Geschwister (? müsste ich jetzt nachsehen)) einladen. Also meine Frau (Russin, AE in Deutschland) zum Beispiel ihre Mutter.
Als ich mit Vid na Shitelstvo in Russland lebte, hätte ich meine Eltern nach Russland einladen können. Das Visum wäre dann kostenlos.
Der "Geist des Abkommens" war also, dass man sich in gemischtnationalen Familien leichter gegenseitig sehen und besuchen kann. Aus diesem Grund hat dann wohl auch die deutsche Seite beschlossen, dass man nicht nur den Eltern von in Deutschland lebenden Russen längerfristige Visa ermöglicht, sondern natürlich auch den Ehepartnern von (z.B. in Russland lebenden Deutschen), denn sonst wäre ja ein mit AE in Deutschland lebender Russe besser gestellt, als ein deutscher Staatsbürger (egal wo er gerade lebt).
Deshalb fing man (quasi gleichzeitig mit dem Abkommen) an, auch russischen Ehepartnern Mehrjahresvisa auszustellen.
Wie das mit "Einladungen" russischer Staatsbürger aussieht... weiss ich nicht. Eine "Einladung" würde ja bedeuten, dass der russische Staatsbürger auch in Russland lebt, damit er jemanden "zu sich" einladen kann. Ob es solche "Einladungen" auch dann gibt, wenn der russiche Staatsbürger z.B. in Deutschland lebt, dass weiss ich nicht.
Als deutscher Staatsbürger (der dauerhaft in RU lebt!) kannst du z.B. in der deutschen Botschaft in Moskau eine formlose Einladung für deinen Ehepartner ausstellen. Das geht aber auch erst seit dem Abkommen. Nicht weil es im Abkommen steht, sondern weil Deutschland damals die Regelungen dem "Geist des Abkommens" angepasst hat.
Vorher musste man in der deutschen Botschaft eine ganz normale Einverständniserklärung erstellen lassen, die man auch bezahlen musste. Seit dem Abkommen nicht mehr.
Von kostenlosen russichen Mehrfachvisa habe ich auf jeden Fall bisher noch nie etwas gehört. Vielleicht auch, weil ich weder Diplomat, Pressemensch oder Politiker bin, sondern "nur" der Ehemann einer russischen Staatsbürgerin und Vater zweier russischer Staatsbürgerinnen.
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Hallo Dietrich, danke für deine schnelle Antwort.
Habe jetzt auch verstanden wie du es meinst.
Wir leben ja wie beschrieben im Winter in Florida wegen Nico und den Rest des Jahres zu Hause in Rhauderfehn. Meine Frau ist noch russische Staatsangehörige mit einer unbegrentzten AE in Deutschland. Um die Freunde in Russland zu sehen haben wir verschiedene Möglichkeiten ein Visa zu bekommen. EInmal mit einer Einladung aus Russland durch Freunde oder Familienangehörige. Das ist natürlich nicht ganz so einfach, da z.B. Freunde ein bestimmtes Mindestgehalt haben müssen um überhaupt ein Einladung beantragen zu können. Ich kenne das jetzt nur in Kursk, da muss der Freund pro EInzuladenden und für jeden Familienangehörigen je 5000 Rubel verdienen. Heisst, unser Freund hat eine Frau und 1 Kind sind 15.000 Rubel plus wir sind zu Dritt, macht nochmal 15.000 Rubel. Er muss also mindestens 30.000 Rubel pro Monat verdienen um überhaupt so eine Einladung beantragen zu können. Meine Frau war Hochschullehrerin für Deutsch in Kursk an zwei Universitäten mit einem Gehalt von ca. 5000 Rubel bis vor 6 Jahren, Einkommen hat sich aber bei vielen ex Kolleginnen bis heute nicht geändert. Wir haben zwar sehr viele Freunde, aber nur ein paar wenige mit einem Gehalt von 30.000 Rubel. Ich weiss nicht wie das in anderen Städten gehandhabt wird. Dazu braucht man mindestens einen halben Tag Urlaub um die Anträge abzugeben und man kann sich die Einladung dann nach 4 Wochen abholen. Dann muss das ganze nach Deutschland geschickt werden. Bei dem Aufwand und den Kosten macht das nicht wirklich Sinn! Die Familie könnte von finanzieller Seite bei uns überhaupt keine Einladung beantragen, da Schwiegervater tödlich verunglückt ist, Schwiegermutter nur eine kleine Rente von ca. 5000 Rubel bekommt und Bruder arbeitslos ist. Wir unterstützen die Familie noch teilweise finanziell. Angeblich kann meine Schwiegermutter trotzallem eine Einladung ausstellen lassen. Den Antrag kann sie im Bezirk abgeben, muss ihn dann aber 4 Wochen später in Kursk abholen. Das heisst return insgesamt ca. 400 km fahren, plus die Kosten für die Einladung und Versand nach Deutschland macht auch keinen Sinn. Dann gibt es ja neuerdings die Möglichkeit, dass meine Frau beim Konsulat in Hamburg eine Einladung für uns macht. Wie schon beschrieben, wissen wir aber immer noch nicht genau die Regeln. Am Telefon heisst es meistens schauen sie auf der Homepage , auf der Homepage habe ich noch nichts gefunden. Dann bekommt man bei jedem Konsulat eine andere Auskunft. Deshalb war ja auch meine Frage, ob es hier im Forum überhaupt einer weiss wie es genau funktioniert. Ich habe aber das Gefühl, dass dieses Verfahren genauso Sinnlos ist wie mit Einladung aus Russland, da wir return nach Hamburg über 500 km fahren müssen und ich so letztendlich mit allen Kosten wieder auf ca. 300 Euro komme. Bleibt also nur das Touristenvisa über eine Visaagentur, da hier der Aufwand für uns am geringsten ist. Darum war mir ja auch wichtig ein Mehrfachvisa für ein paar Jahre zu bekommen. Aus diesem Grund hatte ich ja auch die Kanzlerin A.Merkel , den russischen Präsidenten D.A. Medvedev und den Vizekonsul S.Tapanan in Hamburg angeschrieben.
Vielleich kennt einer die genauen Regeln, aber ich denke ist wahrscheinlich nur für welche interessant die in der Nähe eines Konsulats wohnen.
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass wir aus Behördensicht in Russland nicht erwünscht sind, oder irre ich mich da?
Habe jetzt auch verstanden wie du es meinst.
Wir leben ja wie beschrieben im Winter in Florida wegen Nico und den Rest des Jahres zu Hause in Rhauderfehn. Meine Frau ist noch russische Staatsangehörige mit einer unbegrentzten AE in Deutschland. Um die Freunde in Russland zu sehen haben wir verschiedene Möglichkeiten ein Visa zu bekommen. EInmal mit einer Einladung aus Russland durch Freunde oder Familienangehörige. Das ist natürlich nicht ganz so einfach, da z.B. Freunde ein bestimmtes Mindestgehalt haben müssen um überhaupt ein Einladung beantragen zu können. Ich kenne das jetzt nur in Kursk, da muss der Freund pro EInzuladenden und für jeden Familienangehörigen je 5000 Rubel verdienen. Heisst, unser Freund hat eine Frau und 1 Kind sind 15.000 Rubel plus wir sind zu Dritt, macht nochmal 15.000 Rubel. Er muss also mindestens 30.000 Rubel pro Monat verdienen um überhaupt so eine Einladung beantragen zu können. Meine Frau war Hochschullehrerin für Deutsch in Kursk an zwei Universitäten mit einem Gehalt von ca. 5000 Rubel bis vor 6 Jahren, Einkommen hat sich aber bei vielen ex Kolleginnen bis heute nicht geändert. Wir haben zwar sehr viele Freunde, aber nur ein paar wenige mit einem Gehalt von 30.000 Rubel. Ich weiss nicht wie das in anderen Städten gehandhabt wird. Dazu braucht man mindestens einen halben Tag Urlaub um die Anträge abzugeben und man kann sich die Einladung dann nach 4 Wochen abholen. Dann muss das ganze nach Deutschland geschickt werden. Bei dem Aufwand und den Kosten macht das nicht wirklich Sinn! Die Familie könnte von finanzieller Seite bei uns überhaupt keine Einladung beantragen, da Schwiegervater tödlich verunglückt ist, Schwiegermutter nur eine kleine Rente von ca. 5000 Rubel bekommt und Bruder arbeitslos ist. Wir unterstützen die Familie noch teilweise finanziell. Angeblich kann meine Schwiegermutter trotzallem eine Einladung ausstellen lassen. Den Antrag kann sie im Bezirk abgeben, muss ihn dann aber 4 Wochen später in Kursk abholen. Das heisst return insgesamt ca. 400 km fahren, plus die Kosten für die Einladung und Versand nach Deutschland macht auch keinen Sinn. Dann gibt es ja neuerdings die Möglichkeit, dass meine Frau beim Konsulat in Hamburg eine Einladung für uns macht. Wie schon beschrieben, wissen wir aber immer noch nicht genau die Regeln. Am Telefon heisst es meistens schauen sie auf der Homepage , auf der Homepage habe ich noch nichts gefunden. Dann bekommt man bei jedem Konsulat eine andere Auskunft. Deshalb war ja auch meine Frage, ob es hier im Forum überhaupt einer weiss wie es genau funktioniert. Ich habe aber das Gefühl, dass dieses Verfahren genauso Sinnlos ist wie mit Einladung aus Russland, da wir return nach Hamburg über 500 km fahren müssen und ich so letztendlich mit allen Kosten wieder auf ca. 300 Euro komme. Bleibt also nur das Touristenvisa über eine Visaagentur, da hier der Aufwand für uns am geringsten ist. Darum war mir ja auch wichtig ein Mehrfachvisa für ein paar Jahre zu bekommen. Aus diesem Grund hatte ich ja auch die Kanzlerin A.Merkel , den russischen Präsidenten D.A. Medvedev und den Vizekonsul S.Tapanan in Hamburg angeschrieben.
Vielleich kennt einer die genauen Regeln, aber ich denke ist wahrscheinlich nur für welche interessant die in der Nähe eines Konsulats wohnen.
Ich werde irgendwie das Gefühl nicht los, dass wir aus Behördensicht in Russland nicht erwünscht sind, oder irre ich mich da?
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Re: "Visaerleichterung" fuer Ehepartner?!
Meine Mutter kommt mich mindestens jährlich in Russland besuchen - obwohl sie damit sogar unter das Erleichterungsabkommen fällt, nutzen wir lieber die Visa-Agenturen. (Ein Grund ist dabei sicher, dass ihr Ehemann stets mitfährt, er aber nicht mein Vater ist und somit ohne Erleichterungsabkommen eh alles normal durchlaufen muss.) So oder so, ein Entgegenkommen der russischen Behörden habe ich in nun fast zehn Jahren Russland de facto nie erlebt. (Allenfalls wenn es für sie selbst weniger Arbeit bedeutete.)

