Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht usw.

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Gunnar
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

Axel schrieb: Du meinst weil das EGMR schon halbwegs klar gemacht hat, dass der Versuch (nicht nur) westlicher Medien, Chodorkowski als Menschenrechtler und Held dazustellen, nicht gerechtfertigt und ganz klar nur politisch motiviert ist?
Das ist eine Verdrehung der von mir bereits zitierten Passage des Urteils. Das Gericht sagt dort ganz klar und ohne jeden Zynismus, dass die Indizien mangels Beweislage nicht für eine Verurteilung aber für eine politische Reaktion gegen Russland ausreichen. Diese Einschätzung meint das Gericht so wie es sie schreibt. Das Gericht hat also einen Vorwurf gegen Russland auch im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens formuliert, diesen aber der Art nach unterhalb einer Verurteilung angesiedelt, da die vorliegenden Beweise nicht über jeden Zweifel erhaben waren. Sag mir bitte, an welcher Stelle des Urteils Du liest, dass die westlichen Medien aus politischen Gründen versuchten, Chodorkovski als Menschenrechtlicher hinzustellen? Ich akzeptiere, dass Du und andere den Gesamtkomplex Chodorkovski so bewertest wie Du es tust. Ich akzeptiere aber nicht, dass Du eine Aussage dem Urteil und dem EGMR unterschieben willst, die von dort gerade nicht gemacht wurde.

Wer sich für die Grundsätze der Beweiswürdigung durch den EGMR näher interessiert kann hier http://books.google.de/books?id=noqNkD1 ... me&f=false ab Seite 119 einiges lesen.
Da haste wohl recht, denn bei einigen - man koennte auch sagen bei einigen "unwesentlichen" - Punkten bekam er Recht, aber die wesentlichen Punkte seiner Menschenrechtsbeschwerde wurden zurueck gewiesen, Chodorkowski ist also im Prinzip mit seiner Beschwerde in Straßburg gescheitert, weil sie in wesentlichen Punkten unbegruendet ist.
Ich finde es nicht unwesentlich, wenn mir beim Haftprüfungstermin eine mehrere hundert Seite lange Schrift mit Vorwürfen vorgehalten wird und mein Anwalt nicht die Möglichkeit bekam, diese vorher wenigstens durchzulesen. Der Ton macht eben die Musik....
Gunnar
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

Ich habe hier noch einmal das wortwörtliche Zitat des ECHR zu dem Vorwurf von Chodorkovski, Russland habe ihn aus sachfremder, politischer Motivation heraus verfolgt, kopiert und eingestellt (Wenn das zu lang ist bitte Löschen :) ). Ich denke, dass die Entscheidung ziemlich gut herausarbeitet, dass das Gericht den doch sehr sehr schwer wiegenden Vorwurf einer vorsätzlichen Verletzung der gesamten Konvention durch ein Konventionsmitglied nur dann bereit ist in einem Urteil auszusprechen, wenn dieser Beweis sozusagen auf dem Silbertablett vorliegt und für jeden ohne auch nur den letzten Funken eines Zweifel feststeht.

Das Gericht führt hier übrigens recht deutlich aus, dass nach der Aktenlage auf jeden Fall gute Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung von Chodorkovski erkennbar sind. Mit meiner Kritik an Russland möchte ich daher nicht unbedingt gleichzeitig sagen, dass Chodorkovski ein Menschenrechtler wäre. Das wird hier ja manchmal gleich als Konsequenz unterstellt.
B. The Court’s assessment

254. The Court reiterates that it has already found that, at least in one respect, the authorities were driven by improper reasons. Thus, the Court found that the applicant had been arrested in Novosibirsk not as a witness but rather as a suspect. However, the applicant’s claim under Article 18 is different from his grievances under Article 5. The applicant maintained that the entire criminal prosecution of Yukos managers, including himself, had been politically and economically motivated. The Court reiterates in this respect that “Article 18 of the Convention does not have an autonomous role. It can only be applied in conjunction with other Articles of the Convention” (Gusinskiy v. Russia, no. 70276/01, § 75, ECHR 2004-IV). In the light of the above the Court will consider the applicant’s allegations under Article 18 of the Convention in conjunction with his complaints under Article 5 of the Convention, cited above.

255. The Court reiterates that the whole structure of the Convention rests on the general assumption that public authorities in the member States act in good faith. Indeed, any public policy or an individual measure may have a “hidden agenda”, and the presumption of good faith is rebuttable. However, an applicant alleging that his rights and freedoms were limited for an improper reason must convincingly show that the real aim of the authorities was not the same as that proclaimed (or as can be reasonably inferred from the context). A mere suspicion that the authorities used their powers for some other purpose than those defined in the Convention is not sufficient to prove that Article 18 was breached.

256. When an allegation under Article 18 is made the Court applies a very exacting standard of proof; as a consequence, there are only few cases where the breach of that Convention provision has been found. Thus, in Gusinskiy v. Russia (no. 70276/01, § 73–78, ECHR 2004-... (extracts), the Court accepted that the applicant’s liberty was restricted, inter alia, for a purpose other than those mentioned in Article 5. The Court in that case based its findings on an agreement signed between the detainee and a federal minister of the press. It was clear from that agreement that the applicant’s detention was applied in order to make him sell his media company to the State. In Cebotari v Moldova (no. 35615/06, §§ 46 et seq., 13 November 2007) the Court found a violation of Article 18 of the Convention in a context where the applicant’s arrest was visibly linked to an application pending before the Court. However, such cases remain rare (see, as an opposite example, Sisojeva and Others v. Latvia [GC], no. 60654/00, § 129, ECHR 2007-II). Particularly, the Court notes that there is nothing in the Court’s case-law to support the applicant’s suggestion that, where a prima facie case of improper motive is established, the burden of proof shifts to the respondent Government. The Court considers that the burden of proof in such a context should rest with the applicant.

257. In the case at hand the applicant referred to various sources which confirm his allegations of “improper motive”. First, he invited the Court to consider the facts surrounding his business and political activities, as well as the major policy lines adopted by the President’s administration at the relevant time. Indeed, those facts cannot be ignored. In particular, the Court acknowledges that the applicant had political ambitions which admittedly went counter to the mainstream line of the administration, that the applicant, as a rich and influential man, could become a serious political player and was already supporting opposition parties, and that it was a State-owned company which benefited most from the dismantlement of the applicant’s industrial empire.

258. On the other hand, any person in the applicant’s position would be able to make similar allegations. In reality, it would have been impossible to prosecute a suspect with the applicant’s profile without far-reaching political consequences. The fact that the suspect’s political opponents or business competitors might directly or indirectly benefit from him being put in jail should not prevent the authorities from prosecuting such a person if there are serious charges against him. In other words, high political status does not grant immunity. The Court is persuaded that the charges against the applicant amounted to a “reasonable suspicion” within the meaning of Article 5 § 1 (c) of the Convention.

259. Nevertheless, the combination of the factors mentioned above have caused many people to believe that the applicant’s prosecution was driven by the desire to remove him from the political scene and, at the same time, to appropriate his wealth. The applicant strongly relies on those opinions; in particular, he relies on resolutions of political institutions, NGOs, statements of various public figures, etc. The Court took note of those opinions. However, it must recall that political process and adjudicative process are fundamentally different. It is often much easier for a politician to take a stand than for a judge, since the judge must base his decision only on evidence in the legal sense.

260. Finally, the Court turns to the findings of several European courts in the proceedings involving former Yukos managers and Yukos assets. Those findings are probably the strongest argument in favour of the applicant’s complaint under Article 18 of the Convention. However, the evidence and legal arguments before those courts might have been different from those in the case under examination. More importantly, assuming, that all courts had the same evidence and arguments before them, the Court reiterates that its own standard of proof applied in Article 18 cases is very high and may be different from those applied domestically. The Court admits that the applicant’s case may raise a certain suspicion as to the real intent of the authorities, and that this state of suspicion might be sufficient for the domestic courts to refuse extradition, deny legal assistance, issue injunctions against the Russian Government, make pecuniary awards, etc. However, it is not sufficient for this Court to conclude that the whole legal machinery of the respondent State in the present case was ab intio misused, that from the beginning to the end the authorities were acting with bad faith and in blatant disregard of the Convention. This is a very serious claim which requires an incontrovertible and direct proof. Such proof, in contrast to the Gusinskiy case, cited above, is absent from the case under examination.

261. In such circumstances the Court cannot find that Article 18 was breached in this case.
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Axel Henrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Axel Henrich »

Gunnar hat geschrieben:
Axel schrieb: Du meinst weil das EGMR schon halbwegs klar gemacht hat, dass der Versuch (nicht nur) westlicher Medien, Chodorkowski als Menschenrechtler und Held dazustellen, nicht gerechtfertigt und ganz klar nur politisch motiviert ist?
Das ist eine Verdrehung der von mir bereits zitierten Passage des Urteils.[...] Sag mir bitte, an welcher Stelle des Urteils Du liest, dass die westlichen Medien aus politischen Gründen versuchten, Chodorkovski als Menschenrechtlicher hinzustellen?
Naklar war es eine provokativ und spitz fomulierte Frage, die meine Einschaetzung der Situation mit meinen Worten wiedergibt, das ist doch wohl offensichtlich. Wieso sollte sich das EMGR mit der, fuer den Westen zum Thema Russland im allgemeinen und Chodorkowski im speziellen, einseitigen und polarisierenden Berichterstattung befassen? Ist das etwa strafbar? ;) Das ist ja genau der Grund, warum Chodorkowski mit dem Versuch, seine Verbrechen/Vergehen ausschliesslich auf die politische Ebene zu ziehen, gescheitert ist. Kein Verstoß gegen Artikel 18 EMRK!
Das Gericht führt hier übrigens recht deutlich aus, dass nach der Aktenlage auf jeden Fall gute Gründe für eine strafrechtliche Verfolgung von Chodorkovski erkennbar sind.
Sag ich doch, ergo hat das Gericht (durch sein Urteil) klar gemacht, dass es eben gerade nicht so ist, wie es der Westen so gern ausposaunt ... typo: "nur politisch und voellig ungerechtfertigt ... der arme Kerl ...!

Und warum der Westen Chodorkowski als Menschenrechtler ehrt und auschliesslich als Putingegener und Kremlkritiker bezeichnet, darfst du dir gerne selber beantworten. Ich meine, dass dieses Vorgehen ganz klar politisch motiviert ist, oder warum liest man hier nix zu den Gruenden seiner Verurteilung?
Gunnar hat geschrieben:Ich habe hier noch einmal das wortwörtliche Zitat des ECHR zu dem Vorwurf von Chodorkovski, Russland habe ihn aus sachfremder, politischer Motivation heraus verfolgt, kopiert und eingestellt (Wenn das zu lang ist bitte Löschen :) ).
Leider reicht dafuer mein englisch nicht (ich habe schon Probleme wann ich should und must zu verwenden habe), ich meine aber, wie oben schon mal erwaehnt, dass auch dieser Vorwurf: "Verstoß gegen Artikel 18 EMRK" abgewiesen wurde, also die - Beschränkung von Rechten für unsachgemäße Zwecke - wegen der Behauptung, dass seine Anklage politisch motiviert war.
Btw hatte Manuschka mal schoen und treffend nachgefragt, warum sich der Moderator um "lesbare" Artikel der User kuemmern sollte ... ;) IMHO sollte man bei laengeren Sachen aber lieber nur den Link angeben.
Zu 56 K-Modem-Zeiten haette man dich jetzt gelyncht ... ;)
Gunnar hat geschrieben:Mit meiner Kritik an Russland möchte ich daher nicht unbedingt gleichzeitig sagen, dass Chodorkovski ein Menschenrechtler wäre. Das wird hier ja manchmal gleich als Konsequenz unterstellt.
Hast du da mal einen Link, oder faellt diese Behauptung auch wieder unter die Kategorie: "grandioser Sieg", oder "Ich bitte Euch! Der Mann (Putin) war beim KGB!..." ...

-ah-
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Norbert
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Norbert »

Axel Henrich hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben:Meine Behauptung: Wer sich zu sehr politisch engagiert und versucht, am herrschenden Zustand etwas zu ändern, wird unter fadenscheinigen Gründen (man könnte sagen "politisch") verurteilt zu werden!
Das mit den "fadenscheinigen Gruenden" kannst du im Zusammenhang mit der Verurteilung von Chodorkowski nachvollziehbar begruenden? Bitte nix zum Thema Motivation, ich glaube das ist unstrittig. Das beweist ja aber nicht automagisch, dass er unschuldig sitzt.
Dies habe ich auch nicht geschrieben. Ihr bittet doch darum, dass man in Eure Wörter nichts hineininterpretiert, machst dies bei mir aber ebenso.

Ich hoffe, dass ich Dich richtig verstehe, dass wir uns einig sind, dass dieser Prozess aus der Motivation entstand, die gesellschaftliche, wirtschaftliche und/oder politische Einflussnahme von Chodorkowski zu beenden. Ich gehe soweit, mich Eurer Linie anzuschließen, dass ich dies in diesem Moment sogar für korrekt hielt (weil auch ich meine, dass sein Geld nicht legal erarbeitet war und er es nun zur weiteren Bereicherung politisch verwenden wollte).

Das Problem ist, dass es nicht nur Chodorkowski trifft, sondern eben auch die kleinen Aktivisten - und das lähmt das Land. Dies ist eine Sackgasse! Ich sehe es doch im Kollegen- und Freundeskreis - wer schlau ist und eine Ehre hat, engagiert sich nicht politisch, nicht gesellschaftlich, nicht ökologisch! Wohin soll denn das führen, wenn in weiten Teilen nur noch Dummköpfe oder Leute ohne Ehre das Land lenken?!
Norbert hat geschrieben:Diesen Zustand kann ich - auch als Freund Russlands und sogar (das scheint ja wichtig zu sein) als Administrator dieses Forums - nicht für gut heißen.
Diese Meinung ist inzwischen im Abfluss der Kaffeebar verschwunden, aber dort stand eindeutig, dass man als Moderator Russland doch bitte lieben sollte. Aber gerade weil ich das Land mag, bin ich an dieser Stelle so kritisch! Weil ich eben nicht möchte, dass irgendwann nur noch Dummköpfe oder Leute ohne Ehre da oben sitzen.

Ansonsten scheint mir inzwischen, dass Achim, Manuchka und Dietrich vor allem nach ihrer Rückkehr nach Deutschland kritisch geworden sind - plötzlich sehen sie einfach, wie es eben auch laufen kann. So lange wir hier vor Ort sind, verschließen wir einfach vor vielen Dingen die Augen, weil wir uns ja selbst vor Ort wohlfühlen wollen. Ich kenne deutlich mehr Leute als die drei genannten Forenmitglieder, die nach mehreren Jahren in Russland zurückgingen und plötzlich feststellten, dass es viele Dinge gab, die das Leben in Deutschland eben doch deutlich angenehmer und gerechter erschienen ließen! Vor Ort in Russland hatten sie dies gar nicht so wahrgenommen.
Norbert hat geschrieben:Ansonsten Heinrich
Mein Gott, ich bin hier in diesem Forum nun inzwischen ueber sieben Jahre, koennten wir uns vlt. auf Axel einigen , bzw. wenn du auf Nachnamen stehst, dann schreibe wenigstens den richtig! :roll:
Sorry Axel, passiert nicht wieder. War in Eile. Ich gebe mein Bestes, Dich ab sofort endlich richtig zu nennen.
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von bauplan »

Norbert hat geschrieben:
Ansonsten scheint mir inzwischen, dass Achim, Manuchka und Dietrich vor allem nach ihrer Rückkehr nach Deutschland kritisch geworden sind - plötzlich sehen sie einfach, wie es eben auch laufen kann. So lange wir hier vor Ort sind, verschließen wir einfach vor vielen Dingen die Augen, weil wir uns ja selbst vor Ort wohlfühlen wollen. Ich kenne deutlich mehr Leute als die drei genannten Forenmitglieder, die nach mehreren Jahren in Russland zurückgingen und plötzlich feststellten, dass es viele Dinge gab, die das Leben in Deutschland eben doch deutlich angenehmer und gerechter erschienen ließen! Vor Ort in Russland hatten sie dies gar nicht so wahrgenommen.
Naja, Dietrich hat da sicher noch seine spezielle politische Anschauung.
Leben in Russland hat auch was damit zu tun sich in die Kultur einzuleben, was in Moskau ( Achim, Manuchka ) sicher schwieriger ist. Ich kenne nun wiederrum Familien, die als Russlanddeutsche nach Deutschland ausgewandert sind und wieder zurück nach Sibirien gekommen sind.
Dann hat leben in Russland was mit dem Job zu tun. Als Angestellter ist es sicher noch was anderes, vor allem, wenn man immer wieder nach neuen Jobs schauen muss. Da ist Deutschland natürlich angenehmer.
Wer von denen, die nach Deutschland zurückgegangen sind hat denn z.B. wie die Russen eine eighene Wohnung gehabt? Eine Datscha gehabt? Doch meistens nur zur Miete.

Menschen die im Ausland nicht klar kommen, gehen wieder zurück oder waren sowieso nurauf Abruf in Russland und haben nicht selten ihre Wohnung oder ähnliches in Deutschland behalten. Von ihrem persönlichen Kram ganz zu schweigen. Die waren also nie in Russland angekommen.
Einschulung der Kinder kann ein Grund sein, weil man möchte, dass die Kinder in Deutschland in die Schule gehen.

Ich kenne jedenfalls genug, die in Russland sesshaft geworden sind. Deutsche wie Schweizer. Die haben sich was aufgebaut und dadurch auch eine Altersversicherung geschaffen. Die haben eigene Firmen, Häuser, Wohnungen, Projekte am Laufen. Das fehlt sonst vielen, die zurückgehen.

Und das der Blick aus dem Ausland auf Russland anders ist, ist doch klar. AUsserdem ist Russland nun mal eine andere Kultur als Deutschland. Nur wer das akzeptiert, kann auch einigermassen objektiv kritisch auf Russland schauen.
Ich will jedenfalls keine deutschen Baugesetze hier in Tarusa, nur mal so als Beispiel.
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Norbert
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Norbert »

(Eventuell sollten wir diese Frage mal abtrennen. Vorerst bitte getrennt darauf antworten, damit diese Möglichkeit bleibt.)

Bauplan, meist waren es in meinem Freundeskreis Familien mit Kindern, die an Deutschland einfach schätzen, dass neben den gesellschaftlichen und politischen Freiheiten auch das städtische Umfeld lebenswert ist. Natürlich ist Dein Grundstück in Tarussa ein Traum, auch mit Kindern. Aber die meisten von uns leben halt doch in der Stadt ... und da war mein Plattenbauviertel in Dresden x-mal schöner als jenes Stadtviertel im teuren Центральный район von Nowosibirsk, wo ich jetzt lebe.

Menschliche Faktoren zählen natürlich auch viel, klar, dass viele Russlanddeutsche mit dem kühlen Charakter der Deutschen nicht klar kommen. Und auch mit deutschen Baunormen. Aber auch wieder hier: Ich bin froh, dass man in Deutschland nicht einfach jeden Baum umsägen darf, wie es seit einigen Jahren in Nowosibirsk passiert. Da bin ich wieder beim ersten Absatz ...
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von bauplan »

Norbert hat geschrieben:(Eventuell sollten wir diese Frage mal abtrennen. Vorerst bitte getrennt darauf antworten, damit diese Möglichkeit bleibt.)

Bauplan, meist waren es in meinem Freundeskreis Familien mit Kindern, die an Deutschland einfach schätzen, dass neben den gesellschaftlichen und politischen Freiheiten auch das städtische Umfeld lebenswert ist. Natürlich ist Dein Grundstück in Tarussa ein Traum, auch mit Kindern. Aber die meisten von uns leben halt doch in der Stadt ... und da war mein Plattenbauviertel in Dresden x-mal schöner als jenes Stadtviertel im teuren Центральный район von Nowosibirsk, wo ich jetzt lebe.

Menschliche Faktoren zählen natürlich auch viel, klar, dass viele Russlanddeutsche mit dem kühlen Charakter der Deutschen nicht klar kommen. Und auch mit deutschen Baunormen. Aber auch wieder hier: Ich bin froh, dass man in Deutschland nicht einfach jeden Baum umsägen darf, wie es seit einigen Jahren in Nowosibirsk passiert. Da bin ich wieder beim ersten Absatz ...
Das was ich meine, die wenigsten sind zum Leben nach Russland gekommen. Meistens durch ihren Job, wenige wegen einer Beziehung.
Ich bin aus Abenteuerlust in die Restzeit der UdSSR gekommen durch die UdSSR monatelang gereist und dann in Moskau in einer Künstler-WG im besetzten Haus geblieben und habe mich dann 1994 ( wegen meiner Frau ) in Tarusa niedergelassen und erst dann angefangen einen Job für mich aufzubauen.

So ähnlich ist es auch meinen schweizer Freunden gegangen und einem deutschen Lehrer ( Achtung Dietrich ) der in Deutschland unter den Radikalenerlass gefallen war ( deswegen Arbeitslos ) und schon seit den 80ern in Russland ist.

Das sind natürlich total andere Lebenswege, als es die meisten "Russland-Job-Besucher" haben. Denn wir haben natürlich auch die Absicht was zu verändern und tun das auch in unserem Rahmen. Politisch wie Sozial und Ökologisch. Auch wenn wir schon ältere Knochen sind, die politischen Erfahrungen aus den 60er-70er Jahren in Deutschland sind noch da und mir macht es jedenfalls noch Spass hier was, wenn auch im kleinen, zu verändern. ( An die Revolution habe ich früher mal geglaubt, als ich jung war )

Ein Plattenbau in Moskau, hätte mich vielleicht auch in Depressionen gestürzt.

Mit dem Baumfällen gebe ich dir Recht, aber dass haben wir in Tarusa jetzt unter Kontrolle. Hier wird nun wieder fleißig angepflanzt. Manchmal hört die Administration auf ihre "Ausländer".
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

Ja, die Urteilspassage ist lang und ich hatte auch bisschen ein schlechtes Gewissen, das zu posten. Ich denke aber, für die die Englisch sprechen ist es schon sehr interessant, das im Originalwortlaut zu lesen, ohne das ganze Urteil nach der relevanten Passage durchsuchen zu müssen (deshalb kein Link).
Axel schrieb: Wieso sollte sich das EMGR mit der, fuer den Westen zum Thema Russland im allgemeinen und Chodorkowski im speziellen, einseitigen und polarisierenden Berichterstattung befassen? Ist das etwa strafbar
Das Urteil befasst sich übrigens sehr wohl mit der medialen Berichterstattung und vorallem auch damit, dass die Behauptung Chodorkovskis, das Verfahren gegen ihn sei politisch motiviert, vor mehreren nationalen westeuropäischen Gericht bereits als bewiesen anerkannt wurde, unter anderem auch von einem Schweiz Gericht! Diese Urteile sind ihrerseits rechtskräftig geworden. Der ECHR kritiert diese Urteil nicht sondern stellt nur klar, dass er unabhängig sei und ihm die Beweise wegen der Schwere des Vorwurfs noch nicht ausreichen um ein so weitreichende Entscheidung zu treffen.

Ich finde diese Zurückhaltung sehr gut, denn der ECHR ist sich seiner herausragenden Stellung bewußt und weiß genau, dass ein Urteil mit einem so schwerwiegenden Vorwurf in diesem vielbeachteten Fall erdrutschartige politische Verwerfungen hätte verursachen können. Diesen Schuh will sich so ein Gericht daher nur anziehen, wenn die Beweislage 1000 % ist und das ist nicht der Fall.

Ich bleibe allerdings bei meiner Meinung, dass hier gleich eine ganze Reihe sachfremder Motivationen für die Verfolgung ausschlaggebend gewesen sein dürften:

- persönliche Rivalität zweier Machtmenschen (Motto: "Dem zeig ich mal was passiert, wenn man den Präsidenten öffentlich vorführen will")
- Schutz der aktuellen poliltischen Machtkonstellation vor einem aufstrebenden, gefährlich reichen Karrieristen (Motto:"Wehret den Anfängen aller Opposition")
- Angst vor einem Verkauf wesentlicher Teile von Yukos an die Amerikaner ("keine Schlüsselindustrie in Ausländerhand")
- Einschüchterung der anderen Oligarchen (Motto:"Der nächste bitte, der nach Chita möchte")
- prima günstige Ersteigerung des zerschlagenen Konzerns durch den Staat (Motto: "Wer bietet mehr? Huch, wir bieten ja ganz alleine!")
pippie

Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von pippie »

Norbert hat geschrieben: Wohin soll denn das führen, wenn in weiten Teilen nur noch Dummköpfe oder Leute ohne Ehre das Land lenken?!
Das funktioniert doch in Deutschland auch ganz gut, daran kanns nicht liegen.
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Norbert »

pippie hat geschrieben:
Norbert hat geschrieben: Wohin soll denn das führen, wenn in weiten Teilen nur noch Dummköpfe oder Leute ohne Ehre das Land lenken?!
Das funktioniert doch in Deutschland auch ganz gut, daran kanns nicht liegen.
Sehe ich anders. Wir haben keineswegs nur Leute ohne Ehre und Dummköpfe in der Politik. Wenn ich mir jedoch anschaue, wer sich im Moment als Nachwuchs bei den Jedinorossen engagiert - zumindest hier vor Ort - habe ich einfach Sorgen vor der Zukunft für Russland.
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