Verhandlungen Gehaltskonditionen
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expat_beginner
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Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Sorry, ich habe mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt. Die Stelle ist nicht befristet. Von ihnen aus würden sie mich gerne länger behalten in Russland. Man kann es jedoch noch nicht absehen. Die mind. 6 Monate ist eher meine persönliche Einschätzung, wie lange ich es dort aushalte :-) Und wenn ich nach z.B. 1 Jahr gehen würde, dann nur aus Russland in ein anderes Land. Sie sind also schon an einer längeren Zusammenarbeit interessiert. Ich will halt nur nicht in Moskau sesshaft werden. (Bin selbst in der UdSSR geboren und als Kind mit den Eltern ausgewandert.)
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für den Status Spezialist? Ist das die einzige Bedingung (außer dem russ. Arbeitsvertrag)?
Wie hoch ist das Mindesteinkommen für den Status Spezialist? Ist das die einzige Bedingung (außer dem russ. Arbeitsvertrag)?
- zimdriver
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Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
2 Mio RUB, mehr dazu HIER
Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Um das Spezialistenvisum zu bekommen brauchst du ein Einkommen von 2mio RUB pro Jahr und musst bei einem Unternehmen angestellt sein, dass keine ausschliessliche Vertretung ist (kein Rep Office), um es ganz vereinfacht auszudrücken. Es ist drei Jahre gültig und erlaubt vom ersten Tag an den Steuersatz von 13%. Was passiert, wenn jemand vorzeitig seinen Vertrag kündigt und weniger als 183 Tage in Russland ist, ist nicht ganz klar. KPMG meinten zu mir, dass das beim Spezialistenvisum egal sei. Bei einem Kumpel, der nach fünf Monaten wieder zurück nach Deutschland ist, gab es keine weiteren Nachfragen. Bei strenger Auslegung des Gesetzes heisst es wohl, dass man die Differenz nachzahlen muss.
Das Spezialistenvisum ist auch deutlich schneller zu kriegen. Zwei Wochen für die Arbeitserlaubnis und dann noch mal grob eine Woche fürs Visum in der Botschaft. Ich hatte meines in etwas weniger als einem Monat vom Tag der Beantragung an gerechnet.
Dein Gehalt muss in RUB bezahlt werden und als solcher auch im Arbeitsvertrag erwähnt werden. Natürlich gibt Wege, dass du deinen Gehalt auch in EUR bekommen kannst. Das musst du dann aber mit deiner Bank und deinem Arbeitgeber aushandeln, wenn es dir nicht direkt angeboten wird.
Das Spezialistenvisum ist auch deutlich schneller zu kriegen. Zwei Wochen für die Arbeitserlaubnis und dann noch mal grob eine Woche fürs Visum in der Botschaft. Ich hatte meines in etwas weniger als einem Monat vom Tag der Beantragung an gerechnet.
Dein Gehalt muss in RUB bezahlt werden und als solcher auch im Arbeitsvertrag erwähnt werden. Natürlich gibt Wege, dass du deinen Gehalt auch in EUR bekommen kannst. Das musst du dann aber mit deiner Bank und deinem Arbeitgeber aushandeln, wenn es dir nicht direkt angeboten wird.
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expat_beginner
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Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Herzlichen Dank, imorcist und zimdriver!
Das hört sich doch alles sehr gut an. Ich hoffe, dass es auch alles klappt bei mir und der AG sich an den Umzugs- und Wohnungskosten beteiligt.
Das hört sich doch alles sehr gut an. Ich hoffe, dass es auch alles klappt bei mir und der AG sich an den Umzugs- und Wohnungskosten beteiligt.
Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
expat_beginner hat geschrieben:Mein Idealvertrag wäre ein Vertrag in Dtld mit Gehalt in Euro, aber russ. Abgaben (13%). Geht das überhaupt in meiner Situation?
inorcist hat geschrieben:Ich höre das immer wieder, dass angeblich irgendwelche Leute derartige Verträge hätten. In der Realität habe ich noch niemanden mit so einem Vertrag kennengelernt. Das scheitert meines Erachtens daran, dass du einen russischen Arbeitsvertrag brauchst, um in Russland zu arbeiten. Und dein Gehalt muss auch in Russland gezahlt werden muss.
Ich habe so einen Vertrag. Ist auch nichts ungewöhnliches. Ein ganz normaler Entsendevertrag mit Summe x, aufgeteilt in Summe Spezialistenvertrag Russland (aufgerundet in Euro, vor Ort in Rubel ausbezahlt) und dem Rest in Euro auf dt. Konto, steuerfrei nach DBA.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
- zimdriver
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Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
... das ist nicht ganz so: Zu besteuern ist das Welteinkommen, also auch jener Teil, der in D ausgezahlt wird. Das könnte ansonsten teuer werden bei einer Rückkehr nach D, wenn das Heimat- Finanzamt die ESt- Erklärungen der letzten 10 Jahre sehen will. Einem Ex- Kollegen eben geschehen ...Jochen hat geschrieben:... Rest in Euro auf dt. Konto, steuerfrei nach DBA.
DBA heisst nur, dass in D keine Steuern zu zahlen sind, wenn die Voraussetzungen für die Voll- Besteuerung im Entsendungsland erfüllt sind. --> Ich bin kein Steuerberater und deshalb nicht haftbar für diese rein persönlichen Erfahrungen.
Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Einen doppelten Vertrag hatte ich auch mal ne Weile lang. Aber dass man quasi nur in DE nen Vertrag hat, ohne einen in RU zu haben, von den Sozialleistungen in DE 100% profitiert, aber in RU steuern zahlt, sowas halte ich für ein Märchen. Ich war nahe an so einem Vertrag dran (mit Vertrag auf unbezahltem Urlaub in CH und Vertrag mit 100% Gehalt in RU). Aber solche Konstruktionen wollte mein Arbeitgeber nicht mehr als ein Jahr lang mitmachen.Jochen hat geschrieben:Ich habe so einen Vertrag. Ist auch nichts ungewöhnliches. Ein ganz normaler Entsendevertrag mit Summe x, aufgeteilt in Summe Spezialistenvertrag Russland (aufgerundet in Euro, vor Ort in Rubel ausbezahlt) und dem Rest in Euro auf dt. Konto, steuerfrei nach DBA.
- bella_b33
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Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Wirklich? Wieso das denn? Ich kenn genug Leute, die in DE noch gemeldet sind und trotzdem dort keine Lohnsteuer mehr abführen. Was für Sozialleistungen man da "schmarotzt" erschließt sich mir aber nicht ganz.inorcist hat geschrieben:Aber dass man quasi nur in DE nen Vertrag hat, ohne einen in RU zu haben, von den Sozialleistungen in DE 100% profitiert, aber in RU steuern zahlt, sowas halte ich für ein Märchen.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
- zimdriver
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Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Hauptwohnsitz und Steuerpflicht sind nicht dasselbe. Sozialleistungen in Aspruch nehmen? Welche?
Arbeitslosenversicherung- nach 4 Jahren automatisch beendet
Gesetzliche Krankenversicherung- Verbleib hochkompliziert, wird automatisch gekündigt bei einem Wechsel zu einem ausschliesslich ausländischen Arbeitgeber
Rentenversicherung- ja, läuft weiter oder wird auf freiwillige Basis umgestellt
Für das Finanzamt ist entscheidend, wo der Arbeits- und Lebensmittelpunkt ist. Bei einem Absolventen ohne Familie und Immobilienfinanzierung in D dürfte das keine grosse Diskussion sein, auch wenn er noch bei den Eltern gemeldet ist. ACHTUNG: DAS SIND AUSSCHLIESSLICH MEINE ERFAHRUNGEN, RECHTSUNVERBINDLICH UND SUBJEKTIV.
Arbeitslosenversicherung- nach 4 Jahren automatisch beendet
Gesetzliche Krankenversicherung- Verbleib hochkompliziert, wird automatisch gekündigt bei einem Wechsel zu einem ausschliesslich ausländischen Arbeitgeber
Rentenversicherung- ja, läuft weiter oder wird auf freiwillige Basis umgestellt
Für das Finanzamt ist entscheidend, wo der Arbeits- und Lebensmittelpunkt ist. Bei einem Absolventen ohne Familie und Immobilienfinanzierung in D dürfte das keine grosse Diskussion sein, auch wenn er noch bei den Eltern gemeldet ist. ACHTUNG: DAS SIND AUSSCHLIESSLICH MEINE ERFAHRUNGEN, RECHTSUNVERBINDLICH UND SUBJEKTIV.
Re: Verhandlungen Gehaltskonditionen
Ich unterstütze die letzten beiden Posts vom zimdriver:
1. DBA
Das DBA verhindert nur, dass DE und RUS jeweils das Gehalt besteuern dürfen. Es darf nur ein Land kassieren, und das ist das, wo der Steuerzahler seinen Wohnsitz hat (nach russ. Regeln ist das RUS bei 183 Tagen pro Jahr Aufenthalt).
Zu versteuern ist aber, wie z. schon schrieb, das ganze Einkommen, egal wo es bezogen wird. Wenn man (wegen Wohnsitz) in RUS steuerpflichtig ist, dann müsste man also nicht nur den russischen Gehaltsteil versteuern, sondern auch den in DE bezogenen. Ist schon nachvollziehbar, dass der Steuerzahler nach dem Motto "Was die nalogovaja nicht weiß, macht sie nicht heiß" den dt. Teil einfach unter den Tisch fallen lässt, aber korrekt ist das nicht.
2. Sozialleistungen in DE
...kriegt man, wenn man in DE unbeschränkt steuerpflichtig ist, sage ich jetzt mal pauschal, weil nur dann auch die entsprechenden Sozialbeiträge abgeführt werden. Manche Sachen kann man privat weiterführen, aber alles eben nicht. Wenn der Wohnsitz noch gemeldet ist, aber man selbst im Ausland hockt, dort arbeitet und verdient und Steuern und Sozialbeiträge abführt, in DE aber nicht, gibt*s auch nichts vom Staat. Nicht mal Kindergeld für das im Ausland geborene deutsche Kind.
1. DBA
Das DBA verhindert nur, dass DE und RUS jeweils das Gehalt besteuern dürfen. Es darf nur ein Land kassieren, und das ist das, wo der Steuerzahler seinen Wohnsitz hat (nach russ. Regeln ist das RUS bei 183 Tagen pro Jahr Aufenthalt).
Zu versteuern ist aber, wie z. schon schrieb, das ganze Einkommen, egal wo es bezogen wird. Wenn man (wegen Wohnsitz) in RUS steuerpflichtig ist, dann müsste man also nicht nur den russischen Gehaltsteil versteuern, sondern auch den in DE bezogenen. Ist schon nachvollziehbar, dass der Steuerzahler nach dem Motto "Was die nalogovaja nicht weiß, macht sie nicht heiß" den dt. Teil einfach unter den Tisch fallen lässt, aber korrekt ist das nicht.
2. Sozialleistungen in DE
...kriegt man, wenn man in DE unbeschränkt steuerpflichtig ist, sage ich jetzt mal pauschal, weil nur dann auch die entsprechenden Sozialbeiträge abgeführt werden. Manche Sachen kann man privat weiterführen, aber alles eben nicht. Wenn der Wohnsitz noch gemeldet ist, aber man selbst im Ausland hockt, dort arbeitet und verdient und Steuern und Sozialbeiträge abführt, in DE aber nicht, gibt*s auch nichts vom Staat. Nicht mal Kindergeld für das im Ausland geborene deutsche Kind.
Du erntest, was du säst.

