Norbert hat geschrieben:
Mich würde diese wirklich interessieren. Denn ich gehe bislang davon aus, dass der Grenzbeamte (falls Du diesen mit "Zöllner") meinst durchaus die Pflicht hat, die Einreisenden trotz Visum nochmals genau zu prüfen. Wenn dies nicht so ist, hätte ich das gern mal schriftlich.
Ich meine mit Zöllner immer die Deutschen Grenzbeamten. Zöllner, das sind bei uns in Südbaden die Grenzbeamten. Die Dienstanweisung der Grenzbeamten kenn ich leider auch nicht, das ist immer eine spontane Antwort von mir

Die werden dann mit ihrer Fragerei immer etwas vorsichtiger, falls mal einer wirklich zu mir sagt ich soll sie ihm vorlesen, dann fällt mir schon was passendes ein, da bin ich schlagfertig genug. Was ich aber mit Sicherheit weiss, die Grenzbeamten (Zöllner) drüfen zwar den Pass anschauen aber das war es dann auch. Alles was z.B. mit Visum u.s.w. zusammenhängt fällt nicht in deren Aufgabenbereich, dafür ist die Bundespolizei (EX-Bundesgrenzschutz) zuständig.
Vor etwa 10 jahren gab es mal einen Zwischenfall beim Autobahnzollamt weil am Rhein, ein Zöllner (Grenzbeamter) hat einen Farbigen mit deutschem Kennzeichen, der aus der Schweiz nach Deutschland einreisen wollte gefragt ob Bimbo einen Ausweiss hat

der sagte dann, ja Bimbo hat einen deutschen Ausweiss. Nachdem er ihn kontrolliert hatte sagte er zu dem Farbigen, Bimbo kann weiterfahren, worauf der Farbige dann sagte für ihn sei die Sache aber noch nicht erledigt. Der Bimbo zog seinen Dienstausweiss aus der Tasche und nahm die Personalien des Zöllners auf, der Bimbo war nämlich ein Deutscher Staatsanwalt

Aber wie arghmage schon geschrieben hatte, heute sind die Deutschen Grenzbeamten viel umgänglicher als früher.
Gruss
wolf
PS: mit Russischen Grenzbeamten würde ich mich natürlich nie anlegen 8)