ИП - und im Ausland arbeiten!

Hier findest Du Insiderinformationen zum mittel- oder langfristigen Aufenthalt in Russland die Dir helfen das Leben in Russland zu meistern. Du lebst (noch) nicht in Russland? Dann könnte dieses Unterforum für Dich besonders interessant sein, damit Du von unseren Erfahrungen profitierst. Expats are welcome!
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asgardcrew
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von asgardcrew »

Das wird über kurz oder lang eh nicht ausbleiben, aber hätte ja sein können dass sich schonmal jemand mit der Materie befasst hatt, über OOO gibt es ja auch genug!

Und vielleicht ist es ja auch für den ein oder anderen interessant.
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manuchka
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von manuchka »

Meine Erfahrung zum IP ist die, dass man ihn zwar schnell und einfach registriert kriegt, es aber ewig dauert und sehr viel Aufwand kostet, bis man ihn wieder los ist. Es ist nämlich nicht damit getan, dass man Steuern abführt, sondern auch die Renten- und Sozialkasse wollen was von einem. Auch gerne noch nachträglich.

Du solltest dir außerdem im Klaren darüber sein, dass ein IP als Unternehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet und die Haftung nicht, wie bei einer Kapitalgesellschaft, auf die Höhe seiner Einlagen begrenzt ist (es gibt ja keine).
Du erntest, was du säst.
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bella_b33
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von bella_b33 »

manuchka hat geschrieben: dass ein IP als Unternehmer mit seinem ganzen Vermögen haftet und die Haftung nicht, wie bei einer Kapitalgesellschaft, auf die Höhe seiner Einlagen begrenzt ist (es gibt ja keine).
Ich persönlich mag auch eher die OOO, wo man eben nur mit seinen paar Rubels Einlage haftet(2x5trub waren das glaube).
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Ramenia
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von Ramenia »

Hallo zusammen
Also wir haben in Omsk einen russischen Mitarbeiter.Er ist IP. Das heisst er bekommt seinen "Lohn" aus Deutschland den er der Firma in DE in Rechnung gestellt hat.
Manchmal ist es so das er eine abgestempelte Kopie der Rechnung braucht um an sein Geld zu kommen. (Sperbank) Wobei diese Rechnung recht formlos ist , ne einfache Exeltabelle wo oben sein Name Anschrift und das ganze steht. Dann seine Bankdaten und unten in der Tabelle dann seine Arbeitstage mit entsprechendem Tagessatz. Diese Rechnung wird nachdem das Geld überwiesen wurde in DE abgestempelt.Zum Glück reicht ein ausgedruckter Scan bei der Bank.
Er muss aber regelmässig alle 2-3 Monate zum Steueramt um sein Einkommen nachzuweisen , auch wird ihm gleich der Beitrag zur Pensionskasse einbehalten. Da kommt er legal nicht ohne weiteres herum....Wenn man seinen IP beantragt sollte man genau aufpassen oder lesen denn man muss nicht zwingend 13 % bezahlen , es gibt auch ne Möglichkeit nur 6 % zu zahlen...
Kann ihn aber gern mal genau über das ganze Prozedere ausfragen.... Wie es speziell bei ihm in Omsk aussieht.

Bis dann Sylvio
--
Sylvio
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domizil
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von domizil »

ich arbeite seit fast 10 Jahren in KALININGRAD als "Einzelunternehmer" (Индивидуальный предприниматель). Gerne bin ich bereit meine persönlichen Erfahrungen die ich in Kaliningrad zu diesem Thema gesammelt habe zu übermitteln. Hier in Kurzfassung die wichtigsten Erfahrungen meinerseits:
1. Ein Einzelunternehmen können Sie nur gründen wenn Sie das "Zeitweilige Wohnrecht" haben oder eine "Aufenthaltsgenehmigung".
Sie müssen Sich mindestens 183 Tage im Jahr in Russland aufhalten. Der Aufenthalt wird über den Migrationsdienst in Zusammenarbeit mit anderen Organen durch den
russischen Staat kontrolliert.
2. Besitzen Sie das "Zeitweilige Wohnrecht" benötigen Sie zusätzlich noch eine Arbeitsgenehmigung für Ihr eigenes "Einzelunternehmen".
3. Sind Sie im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie dann keine Arbeitsgenehmigung mehr.
4. Ein Einzelunternehmen können Sie selber eröffnen (kostet Zeit und vielleicht auch ein wenig Nerven), oder Sie können damit eine Juristenfirma beauftragen (gibt es in Kaliningrad wie "Sand am Meer" und sicherlich auch in OMSK). In Kaliningrad kostet dies ca. 80 Euro - schlüsselfertig und dauert 5 Arbeitstage.
5. Nach Erhalt der Zulassung als "Einzelunternehmer" müssen Sie sich innerhalb von 5 Arbeitstagen für die von Ihnen gewünschte Steuerform entscheiden, d.h. die Normalbesteuerung von 16 % auf den Gewinn oder die vereinfachte Steuerveranlagung 6 % auf den Umsatz. Entscheiden Sie sich für die "Vereinfachte Besteuerung" müssen Sie dies schriftlich bei der Steuerinspektion beantragen (übernimmt auch die Juristenfirma).
Entscheiden Sie sich für 16 % auf den Gewinn bedeutet dies sammeln aller Ausgabebelege und eine gewisse Buchhaltung, die Sie aber selber erledigen können. Bei der vereinfachten Steuerveranlagung berechnen Sie selber 6 % von Ihren Einnahmen und überweisen einmal im Quartal einen Abschlag an die Steuerinspektion. Im vierten Quartal (also bis 31.03. des aktuellen Jahres für das vergangene Jahr) nehmen Sie die Endabrechnung vor.
6. Quartalsweise haben Sie an den Rentenfond und an den örtlichen Med-Fond und den Föderalen Med-Fond Ihre Sozialabgaben zu leisten. Auf das Gesamtjahr bezogen ist dies eine Summe von rund 400 Euro (ist eine Fixsumme und nicht abhängig von Ihren Einkünften). Diese Summe können Sie aber sofort von den im vierten Quartal angefallenen Steuern wieder abziehen.
7. Eine Steuererklärung machen Sie nur einmal im Jahr auf drei Seiten. Dauert ca. 15 Minuten (5 min. Kaffee kochen, 5 min. Blätter ausfüllen, 5 min. Kaffee trinken).
Entsprechend Ihrer Spezifik müssen Sie führen:
1. Einnahmebuch (gibt es Vordrucke oder Sie können sich selber ein Buch "ausdenken" und über PC führen. Müssen darüber aber die Steuerinspektion schriftlich in Kenntnis setzen. Nach Abschluss des Jahres müssen Sie das Einnahmebuch "versiegeln" und von der Steuerinspektion abstempeln lassen)
2. Kassenbuch - wenn Sie einen Kassenapparat benötigen. Kassenbuch muß von der Steuerinspektion versiegelt werden. Kassenapparat dürfen Sie nur kaufen in Russland bei den dafür zugelassenen "Zentren für Kassentechnischen Service". Der Kassenapparat muß in der Steuerinspektion registriert sein und muß monatlich oder quartalsweise zur "Inspektion". (750 Rubel je Quartal).
Zur Rechnungslegung.
Sie können sich Ihre Rechnungsvordrucke selber ausdenken oder Vordrucke verwenden die es überall zu kaufen gibt. Ein Einzelunternehmen sollte einen Stempel haben. Sie füllen die Rechnung aus so wie Sie es für sich selber benötigen bzw. wie es Ihr Auftraggeber braucht. Wo Sie die Dienstleistungen erbringen ist völlig egal. Ihr Unternehmen berfindet sich in Russland, Sie erbringen die Dienstleistung in Deutschland und zahlen die Steuern in Russland - ganz einfach.
Der Kunde kann Ihnen entweder Cash bezahlen oder per Banküberweisung. Bei Cashzahlung wird ein Kassenscheck ausgedruckt und eventuell bei Bedarf noch eine kommentierende "Rechnung" erstellt. Wenn Sie keinen Kassenapparat benötigen nutzen Sie die Rechnung um die Einnahme im Einnahmebuch zu verbuchen.

Zu Anfang vergaß ich noch zu erwähnen das Sie natürlich eine Steuernummer benötigen. Die Steuernummer beantragen Sie bei der Steuerinspektion. Dazu benötigen Sie Ihren Paß und eine Registrierung in Russland (z.B. Hotel oder irgendeine Wohnung). Die Steuernummer erhalten Sie i.d.R. innerhalb von 5 Arbeitstagen und ist kostenlos.

Soweit erstmal als erste Antwort auf Ihre Frage. Es gibt noch viele Kleinigkeiten zu beachten, die aber alle insgesamt nicht schwer sind. Sollten weitere Fragen Ihrerseits auftreten melden Sie sich bitte.
Uwe Niemeier
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von bella_b33 »

Ramenia hat geschrieben:Wenn man seinen IP beantragt sollte man genau aufpassen oder lesen denn man muss nicht zwingend 13 % bezahlen , es gibt auch ne Möglichkeit nur 6 % zu zahlen...
Das ist aber NICHT die Lohnsteuer sondern die Steuer auf eingegangenes Geld. Ist ja bei der OOO nicht viel anders: 6% auf Einnahmen oder 13% aufs Guthaben, welches auf dem Firmenkonto im Moment ist.
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asgardcrew
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von asgardcrew »

vielen dank für die information, das hilft mir schonmal etwas weiter
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Zejtnot
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von Zejtnot »

Zwei Hinweise:

Man muss NICHT zwingend 183 Tage im Jahr in Russland sein, um seine (zeitweilige) Aufenthaltsgenehmigung zu bewahren. Sondern man darf nur nicht mehr als 183 Tage am Stück außerhalb Russlands sein. Streng genommen reicht es, wenn man am 1. Januar, am 20. Juni und am 10. Dezember jeweils einen Tag in Russland ist. Einige Ämter deuten dieses Gesetz anders, aber ich habe explizit beim UFMS in Novosibirsk unter dem Vorwand einer Weltreise angefragt und mir wurde vom Juristen des Amtes geantwortet, dass das Gesetz so zu werten ist (der Wortlaut sagt dies auch so - alles andere wäre schon eine Umdeutung).

Ferner, Uwe Niemeier hatte dies schon erwähnt, in allen anderen Postings kam es aber kaum rüber: Will man in Russland für eine OOO oder als ИП arbeiten, benötigt man mit der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung (RVP) noch zusätzlich eine Arbeitsgenehmigung! Es kann also durchaus Sinn machen, vorerst nur in Deutschland sein Business zu haben und auf dem Territorium der RF offiziell NICHT zu arbeiten. Dies wäre legal, so wie ich es sehe.
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Zejtnot
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von Zejtnot »

Noch eine Kopie aus einem anderen Thread, die ich aber hier für wichtig halte:
domizil hat geschrieben:Die von mir befragten Verantwortlichen in Kaliningrad bei der Migrationsbehörde haben unmißverständlich gesagt das man mit dem "Zeitweiligen Wohnrecht" ein Einzelunternehmen (IP) gründen kann, aber trotzdem eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Erst eine Aufenthaltsgenehmigung befreit von der Arbeitsgenehmigung.
Wie schon angedeutet war, noch einmal ganz deutlich: Man braucht also die Arbeitsgenehmigung, so lange man keinen вид на жительство hat!
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asgardcrew
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Re: ИП - und im Ausland arbeiten!

Beitrag von asgardcrew »

so, mal Neuigkeiten:

mit Erhalt des RWP bekommt man nun auch ein Dreijahresvisum in den Pass gestempelt, angeblich neues Gesetz,

Aussage vom UFMS zur RWP:

Ich hatte bei der aushändigung meiner RWP zur Sprache gebracht dass ich in Europa arbeiten will, ansonsten muss man ja hier in RU arbeiten mit der RWP, Aussage der Mitarbeiterinnen vor Ort war folgende: Was das Arbeiten angeht,soll ich für meinen Fall soll eine Kopie meines deutschen Gewerbescheines machen, übersetzen lassen und kann dann offiziel in Europa arbeiten und das ganze hier versteuern, ohne IP oder OOO, was es für mich um einiges einfacher macht, da ich eh vorhatte in EU weiter zu arbeiten, die 4 Monate im Jahr sind kein Beinbruch, und angeben muss man ja nur das nötigste! Am Montag gehts los um die Steuernummer zu beantragen!

Es geht voran
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