Wir haben am 06.01.2012 weißrussland geheiratet.
Besteht die Möglichkeit für meine Frau die Einreise nach Deutschland zwecks Besuch?
Vielen Dank im Vorraus.
Familienzusammenführung
Re: Familienzusammenführung
Bevor wir jetzt das große Raten anfangen, erleuchte uns bitte mit ein paar mehr Fakten:
- Deine Staatsangehörigkeit
- Ihre Staatsangehörigkeit
- Wo lebst du?
- Wo lebt Sie genau?
- War sie schon mal in D?
- Wie lange soll sie dich besuchen?
etc.
- Deine Staatsangehörigkeit
- Ihre Staatsangehörigkeit
- Wo lebst du?
- Wo lebt Sie genau?
- War sie schon mal in D?
- Wie lange soll sie dich besuchen?
etc.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
W. Churchill (1940)
Re: Familienzusammenführung
Ansonsten lautet die Antwort auf die Frage erst mal: Grundsätzlich ja.
Du erntest, was du säst.
Re: Familienzusammenführung
UNd soll es Familienzusammenführung werden oder nur ein Besuch?
Re: Familienzusammenführung
Genau, Marco, mir war jetzt erst aufgefallen, dass die Überschrift von FZF spricht, der Text von Besuch.
Du erntest, was du säst.
- Zejtnot
- Globaler Moderator

- Beiträge: 14590
- Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
- Wohnort: Sibirien, Sachsen
Re: Familienzusammenführung
Wenn Deine Frau keinen wirklich guten Grund nachweisen kann, warum sie nur ein Besucher- und kein Familienzusammenführungsvisum möchte, dann wird das Besuchervisum in aller Regel abgelehnt, weil Verdacht auf Erschleichung einer Familienzusammenführung besteht. So die Erfahrung verschiedener Bekannter. Ein guter Grund wäre beispielsweise ein Nachweis Deines Arbeitgebers, dass Du NICHT in Deutschland arbeitest (sondern in Singapur, Moskau, New York oder sonstwo) und sie daher wirklich nur einen Besuch in Deiner Heimat plant (ohne Verlegung des Wohnsitzes). Ein guter Job in Minsk wird kaum als Grund reichen ... das ist zu offensichtlich, dass eine Familienzusammenführung im Hintergrund steht.
Da Ihr ja offensichtlich wirklich eine Familienzusammenführung plant, geht gleich diesen Weg. Sprachtest, ein paar Übersetzungen, Visumsantrag - dank Schutz der Ehe kann dieser Antrag kaum abgelehnt werden, es sei denn irgendwelche Dokumente fehlen. Schwieriger wird es, wenn Kinder im Spiel sind.
Da Ihr ja offensichtlich wirklich eine Familienzusammenführung plant, geht gleich diesen Weg. Sprachtest, ein paar Übersetzungen, Visumsantrag - dank Schutz der Ehe kann dieser Antrag kaum abgelehnt werden, es sei denn irgendwelche Dokumente fehlen. Schwieriger wird es, wenn Kinder im Spiel sind.


