Ich glaube nur mal für ein paar Tage, beim Vid beantragen. War aber nicht so lange und es gab dann nen Schein.domizil hat geschrieben:... ist trotzdem etwas merkwürdig. Ich mußte meinen Pass nie abgeben.
Gruß
Silvio

Ich glaube nur mal für ein paar Tage, beim Vid beantragen. War aber nicht so lange und es gab dann nen Schein.domizil hat geschrieben:... ist trotzdem etwas merkwürdig. Ich mußte meinen Pass nie abgeben.
Hallo Andy.hoppe1807 hat geschrieben:Das hört sich sehr interessant an. Welche Vorteile bringt das zeitweilige Wohnrecht würde mich sehr freuen wenn sie mir das ausführlicher näher bringen könnten. Ist das richtig das dann eine Jährliche Arbeitserlaubnis entfällt? Was denn Versicherungsschutz angeht reicht eine Auslandskrankenversicherung oder ist es Ratsam sich noch privat zu versichern? War schon bei einigen Krankenversicherungen aber die Kompetenz lässt oft zu wünschen übrig. Und haben meistens ein Telefonhörer in der Hand und es wird gesagt ich habe hier einen schwierigen Fall vor mir sitzen aber wirklich geholfen wird einen nicht. Ich will ja auch einen Schutz haben wenn ich mich in Deutschland aufhalte ich gehe mal von 12 Wochen im Jahr aus.
Gruß Andy


Wegen Aktualität hohle ich das Thema mal wieder nach oben. Ich suche mir auch gerade eine Krankenversicherung aus und bin noch nicht sicher wie ich mit den ThemenZejtnot hat geschrieben:Jörg, alles soweit korrekt, meine ich. Man sollte nur eines bedenken: Angenommen man wird nun in Russland durch einen Unfall Invalide und will zurück nach Deutschland - dann wird man massive Probleme haben, wieder in die gesetzliche KV zu kommen. Zwar muss man nach der letzten Reform wieder aufgenommen werden, jedoch kann die KV dann Strafgebühren für die nicht gezahlten Beitragsjahre verlangen - diese sind bislang recht erheblich. Es gab wohl aber ein paar Klagen diesbezüglich, ich habe dies jedoch nicht weiter verfolgt. Eventuell hat man auch Verwandte mit eigenen Firmen, die einen in so einem Fall der formhalber anstellen würden, damit man wieder als Pflichtversicherter "reinrutscht".
Ich selber habe auch keine gesetzliche KV mehr, auch keine Anwartschaft (ruhende Versicherung), finde aber, man muss sich dieser genannten Konsequenz sehr bewusst sein!

Also so wie ich das kenne, bezahlst du ja in die Anwartschaft im Prinzip gerade fuer die problemlose Wiederaufnahme.patznjeschniki hat geschrieben:Was bringt die Anwartschaft und habe ich bei einer Rückkehr Probleme von der gesetzl. KV aufgenommen zu werden?

Da möchte ich gern nachhaken! Vielleicht hole ich noch mal ein wenig aus, um meinen Fall näher darzulegen:JoergVRN hat geschrieben:
Wenn ich richtig verstanden habe, bist du über deinen Arbeitgeber in Russland krankenversichert.
Eine Abmeldung bei der deutschen Krankenversicherung ist nur möglich, wenn du dich in Deutschland komplett abmeldest.
Eine Kopie der Abmeldung musst du deiner Krankenversicherung übergeben.
...

Mein Wissensstand und Erfahrungen:patznjeschniki hat geschrieben:.......
- Ist es sinnvoll eine KV über einen deutschen Anbieter abzuschließen?
- Muss meine russ. Firma (die ich gründe) mir als GD eine Krankenversicherung stellen?
- Wenn ja, kann meine Dt. KV an diese Stelle treten? -- Gibt es evtl. steuerliche Synergien?
- Muss ich als GD meiner eigenen Firma überhaupt krankenversichert sein (oder reicht eine Dt. KV)?
Danke im Voraus!


Mal so zur Ergaenzung ... auch Berufssoldaten in Deutschland bei Rueckkehr ins Zivile sind z.B. davon betroffen.Zejtnot hat geschrieben:Ansonsten waren die KVs bis vor zwei Jahren nicht verpflichtet, Dich zurückzunehmen. Dazu waren sie nur verpflichtet, wenn Du erneut in Deutschland ein Angestelltenverhältnis aufnimmst

Wo finde ich denn einen solchen Berater?Zejtnot hat geschrieben:patznjeschniki, bei solchen speziellen Fragen solltest Du meiner Meinung nach auch noch einmal professionelle Berater für Geschäftsgründungen in Russland befragen - und nicht nur "irgendein Forum"!
AKV = Auslandskrankenversicherung? Ich bin ja dann quasi mein eigener Arbeitsgeber. Ich schließe daraus, dass für den Anfang eine vernünftige Auslandskrankenversicherung als einzige Krankenversicherung zur Firmengründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit ausreicht?Zejtnot hat geschrieben: Dein russischer Arbeitgeber muss für Dich, falls er Dich mit Arbeitsvisum einlädt, nachweisen, dass Du im Todesfall repatrisiert (zurückgeführt) wirst. Da dies meist inklusive ist, schließt man dafür oft eine ordentliche AKV ab. Streng genommen reicht aber auch eine reine Versicherung für den Todesfall aus, als KV hat man dann nur die staatliche russische KV für Behandlungen in der (meist schäbigen) Polyklinik.
Was kostet es, die zu halten?Zejtnot hat geschrieben: Die deutsche gesetzliche KV nutzt Dir in Russland nichts, jedoch kann es sinnvoll sein, die zu halten, damit man auch im Heimaturlaub deutsche Ärzte zur Prophylaxe aufsuchen kann. Denn die AKV deckt nur Krankheiten (!) während einem Heimaturlaub ab, beziehungsweise die Behandlungen von Krankheiten, die im Ausland begonnen haben und in der Heimat geheilt werden.