bella_b33 hat geschrieben:patznjeschniki hat geschrieben:Was bringt die Anwartschaft und habe ich bei einer Rückkehr Probleme von der gesetzl. KV aufgenommen zu werden?
War da nichtmal vor ein paar Jahren ein Gesetzesbeschluss, daß KVs Leute aufnehmen MÜSSEN? Mir erschließt sich der Sinn einer solchen Anwartschaft bisher nicht so richtig ...
Silvio, ich hatte es schon geschrieben: "Seit zwei Jahren hat man jedoch das Recht, von seiner letzten KV eine erneute Aufnahme zu erzwingen. Allerdings dürfen die KVs in diesem Moment eine Nachzahlung von Beiträgen für die nicht bezahlten Jahre fordern - und dieser Betrag ist nach Hörensagen meist höher als hätte man die ganze Zeit eine Anwartschaft gezahlt."
Ich habe aber auch aufgrund dieser Neuregelung meine Anwartschaft gekündigt. Ich habe aber auch mehrere Verwandte mit eigenen Firmen, die mich notfalls auch als Invaliden anstellen könnten, damit ich ohne diese Strafzahlung wieder in die KV rutschen würde.
patznjeschniki hat geschrieben:Wo finde ich denn einen solchen Berater?
Irgendwer hatte hier im Forum mal gepostet:
http://www.youtube.com/watch?feature=pl ... OPuvTMndIs
patznjeschniki hat geschrieben:AKV = Auslandskrankenversicherung? Ich bin ja dann quasi mein eigener Arbeitsgeber. Ich schließe daraus, dass für den Anfang eine vernünftige Auslandskrankenversicherung als einzige Krankenversicherung zur Firmengründung und Aufnahme der Geschäftstätigkeit ausreicht?
Mit AKV meinte ich Auslandskrankenversicherung, ja. Aus versicherungstechnischer Sicht reicht das, ja.
Du kannst in Russland natürlich einfach eine Firma gründen, Du bist dann der Inhaber, Учредитель. Aber als Geschäftsführer, директор, darfst Du nicht arbeiten. Dafür benötigst Du eine Arbeitsgenehmigung, welche diese Firma zunächst beantragen müsste. Dies kann sich im schlechtesten Fall bis zu anderthalb Jahre hinziehen - in dieser Zeit sollte man einen Russen als Direktor einsetzen. Denn ohne Arbeitsgenehmigung kannst Du auch nicht mehr als 90 Tage pro Halbjahr in Russland sein. Ausweg wäre, dass Du Dir einen Lohn über 2.000.000 Rubel zahlen und versteuern lässt. Dann wärst Du ein hochqualifizierter Spezialist für den man die Arbeitsgenehmigung wesentlich schneller und unkomplizierter bekommt. Siehe Suchfunktion im Forum!
patznjeschniki hat geschrieben:Was kostet es, die zu halten?
Meine gesetzliche KV bot mir 2004 einen Tarif von 150 Euro pro Monat als freiwillig Versicherter an.