Vater verstorben, was nun?

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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wambo67
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Vater verstorben, was nun?

Beitrag von wambo67 »

Meine russische Ehefrau möchte sehr gern ihren Sohn aus erster Ehe hier mit nach Deutschland bringen. Der Junge wird dieses Jahr im November 18 Jahre alt.
Das Problem ist, das der Vater und ehemalige Ehemann verstorben ist. Es gibt eine Unterlage ähnlich der Sterbeurkunde bei uns. Der Vater des Jungen lebte zuletzt in Kasachstan, von dort ist auch die Sterbeunterlage. Meine Frau selber lebt in Russland.
Die deutsche Botschaft in Moskau sagte ihr, das eine Familienzusammenführung nach dem 18.-ten Geburtstag des Sohnes nicht mehr möglich ist, nur davor!
Was ist jetzt zu tun in so einem Fall? Es erscheint doch so gesehen sehr kompliziert und die verbleibende Zeit als sehr gering!
Wir sind sehr dankbar für jeden Hinweis oder jede Art von Erfahrungsbericht!!! Viele Grüsse!
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werner
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Re: Vater verstorben, was nun?

Beitrag von werner »

Warum holst Du Deine Frau nicht nach Deutschland ?
Eventuell ergeben sich dann andere Vorraussetzungen zur Familienzusammenführung.
Was hat man Dir in Deinem dt. Standesamt gesagt, zu dieser Problematik ?
https://www.tripadvisor.de/members/Baranowka

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manuchka
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Re: Vater verstorben, was nun?

Beitrag von manuchka »

FZF (Familienzusammenführung) geht grundsätzlich nur bei ledigen minderjährigen Kindern und auch dann nur unter bestimmten Voraussetzungen, wenn das Kind über 18 ist. Manchmal läuft noch was über Härtefallregelung. Wird aber in dieser Konstellation eher schwierig.
Auf jeden Fall gilt der Zeitpunkt der Antragstellung, ihr müsst den Antrag eben entsprechend früh stellen und fehlende Unterlagen nachreichen.
Du erntest, was du säst.
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Zejtnot
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Re: Vater verstorben, was nun?

Beitrag von Zejtnot »

Beim Nachzug von Kindern steht immer das Kindeswohl im Vordergrund, siehe http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?p=88064#p88064. Gerade bei älteren Kindern wird angenommen, dass es für das Kind besser ist, nicht aus dem gewohnten Umfeld herausgerissen zu werden. In Eurem Fall müsste der Sohn wahrscheinlich entweder sehr gut Deutsch sprechen oder keinerlei andere Verwandte mehr in Russland haben, damit angenommen wird, dass es für ihn ein echter Vorteil ist, nach Deutschland zu gehen. Es kann sogar als Antwort kommen, dass Ihr Eure Ehe ja in Russland führen könnt - Deine Frau lebt ja im Moment noch in Russland.

Ihr könnt es natürlich versuchen, aber die Chancen sind nicht besonders hoch! In diesem Fall müssten schleunigst alle Anträge eingereicht werden. Fragt per Mail direkt beim zuständigen Konsulat an, was diese sehen wollen.
wambo67
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Re: Vater verstorben, was nun?

Beitrag von wambo67 »

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten von Euch, sehr freundlich!
Der verstorbene Vater lebte ja bis zum Schluss in Kasachstan. Der Sohn erhält jetzt in Russland, wo er und meine Frau vor geraumer Zeit emigriert sind, eine Weißenrente. Auch meine Frau ist körperlich behindert und bekommt eine Rente.
Das Problem ist, das wir garnicht so richtig wissen, was zu tun ist und wo wir uns jetzt hinwenden sollen.
Meine Frau möchte, das ich den Sohn in Russland als Ersatz-vater adoptiere. Das wird aber hier in Deutschland nicht anerkannt, wenn die Bedingungen hier nicht erfüllt werden. Und die kann ich nicht erfüllen, das steht bereits fest.
Wir möchten auch keine Zeit verlieren, aber wir wollen auch nicht in den blauen Dunst hinein rennen, da ja auch hier wieder alles anscheinend mit sehr viel Geld verbunden ist.
Nun hoffen wir, das Ihr vielleicht nützliche Adressen oder Links emphelen könnt!? Vielen Dank und viele Grüsse!
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manuchka
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Re: Vater verstorben, was nun?

Beitrag von manuchka »

Du kannst den Sohn nicht so ohne weiteres adoptieren, wenn er schon volljährig ist.

Ansonsten bitte ich dich, mal klar auszudrücken, was du oder was ihr überhaupt genau wollt, denn nur dann können wir auch konkret antworten und Links empfehlen. Deine Frau lebt mit ihrem Sohn in Russland, der verstorbene Vater lebte in Kasachstan. Ihr habt geheiratet, und die Frau soll/will jetzt zu dir nach Deutschland umziehen und den Sohn mitbringen. Richtig?

Hier mal ein paar Merkblätter von der dt. Botschaft in Moskau:

http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... sa_dld.pdf

http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... ng_dld.pdf

http://www.moskau.diplo.de/contentblob/ ... is_dld.pdf

Wenn der Sohn mitziehen soll, müsst ihr den Antrag vor seinem 18. Geburtstag stellen und dann schnellstmöglich die Unterlagen nachreichen, falls ihr sie bis dahin noch nicht zuammen habt. Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein - hier gibt es nur noch einen, die Mutter, und das muss man nachweisen, nämlich mit der Sterbeurkunde aus Kasachstan. Damit die anerkannt wird, muss sie aber legalisiert sein, sprich, es muss eine Apostille der zuständigen kasachischen Behörde drauf, welche die Echtheit der Urkunde bestätigt. Vielleicht ist sie schon drauf, schaut nach, wenn nicht, müsst ihr das nachholen, evtl. kann die kasachische Botschaft in Moskau da helfen. Von dieser Urkunde und auch allen anderen russischen/kasachischen Urkunden laut Merkblatt braucht ihr dann eine Übersetzung ins Deutsche.

Beide, Mutter und Sohn, sollten einen Deutsch-Grundkurs anfangen. Die Mutter muss Grundkenntnisse nachweisen, dem Sohn wird es auch nützen, wenn er sie schon hat.

Die Rente müsste deine Frau weiter beziehen können, auch wenn sie in DE lebt.

Ich kann mir vorstellen, dass deine Ausländerbehörde vor Ort dir weiterhelfen kann, wenn du da nett anfragst. Letztlich ist sie es auch, die über die Familienzusammenführung entscheidet, sie bekommt die Unterlagen von der Botschaft, also schadet es nichts, da schon mal vorzusprechen.
Du erntest, was du säst.
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Zejtnot
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Re: Vater verstorben, was nun?

Beitrag von Zejtnot »

Deine Frau kann ja als Deine Frau nach Deutschland kommen, wenn Sie ausreichend Deutsch kann. Ihr Sohn kann es nur, wenn dies dem Kindeswohl nicht entgegensteht, wozu auch die Finanzierung seines Lebens in Deutschland zählt. Bei einem Hartz-IV-Empfänger würde dies beispielsweise angezweifelt werden.

Wie die Lage mit Adoptionen ist, weiß ich nicht. Aber ich denke da rennt Euch die Zeit davon.

Wenn, dann musst Du Dich an das zuständige Konsulat wenden (da Kasachstan wohl in der Nähe zu sein scheint, wäre das wahrscheinlich jekaterinburg.diplo.de oder nowosibirsk.diplo.de) und anfragen, welche Dokumente für eine Familienzusammenführung zu Dir vorzuweisen sind. Nur dort kann man Dir wirklich ernsthaften Rat geben. Du kannst natürlich gern mit uns dann die weiteren Schritte besprechen ... aber rechtsverbindlich sind nur die Auskünfte der Konsulate.
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