Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
m1009

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von m1009 »

Irgendwas ist ja immer...... ;)
Benutzeravatar
Axel Henrich
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 5782
Registriert: 16 Aug 2004, 20:38
Wohnort: Gera - Thueringen / Rasskasowo - Tambowski Oblast

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von Axel Henrich »

bella_b33 hat geschrieben:Was ist denn dieser Zagran Passport?
Hast du bestimmt schon gehoert, sagran - Abkuerzung z.B. fuer "за границей" = ueber der Grenze, also im Ausland - Загранпаспорт --> Reisepass

-ah-
kaktus
Insider/in
Insider/in
Beiträge: 149
Registriert: 24 Aug 2010, 11:51

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von kaktus »

Nikolaus hat geschrieben:Sicher?! Ich denke, falls ein Schengenvisum drin ist, dann reicht es wohl, aber z.B. mit einer Aufenthaltserlaubnis fuer einen Staat der EU wird es wohl nicht so einfach, dann wird doch wohl in der Regel angenommen, dass man seinen Wohnsitz in der EU hat... !?
Das stimme ich zu. So ist es mit einem Bekannten ergangen. In EU angemeldet = keine Mwst Erstattung... Zagran hin oder her!
"daß diese Furcht zu irren schon der Irrtum selbst ist." (Georg Wilhelm Friedrich Hegel)
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von Norbert »

Ja, auch ich stimme dem zu. Denn ich bekomme die MwSt wieder, trotz deutschem Pass, aber mit Aufenthaltsgenehmigung für Russland (als Wohnort ist Nowosibirsk vermerkt).
Benutzeravatar
zimdriver
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 4927
Registriert: 06 Sep 2005, 20:00
Wohnort: Moskau- es war einmal

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von zimdriver »

Norbert hat geschrieben:Ja, auch ich stimme dem zu. Denn ich bekomme die MwSt wieder, trotz deutschem Pass, aber mit Aufenthaltsgenehmigung für Russland (als Wohnort ist Nowosibirsk vermerkt).
... der ausländische Wohnort muss im deutschen Reisepass vermerkt sein. Dies setzt voraus eine ordentliche Abmeldung beim deutschen Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt; Bürgermeisterei oder wie das heute heisst), die mit einem entsprechenden Dokument (war früher mal hellgrün) belegt ist. Damit in der Hand kann man sich dann in der deutschen Auslandsvertretung den neuen Wohnort eintragen lassen.
Anders wird´s mit der MWSt- Rückerstattung nichts, wenn der Ausreisende nur einen deutschen Pass hat.
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von Norbert »

Ja zimdriver, das meinte ich mit "als Wohnort ist Nowosibirsk vermerkt". Natürlich hast Du Recht, auf die Komplexität dieses Eintrags sollte man hinweisen. ;)
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Gib deinem geizigen Verwandten mal einen gehörigen Tritt in den Allerwertesten. Er verlangt von dir, dass du ihm (a) ein Gerät kaufst (also dafür Zeit aufwendest, Recherche im Netz, u. U. mehrere Fahrten zum Händler), (b) es ihm persönlich nach Russland schleppst (beim nächsten Mal ein 50"-Plasma-Fernseher?!), (c) auch noch ein Mehrwertsteuererstattungsverfahren auf dich nimmst.
M-M, so wild sehe ich das übrigens nicht. Ich helfe Freunden beispielsweise gern, in dem ich denen etwas in Europa kaufe, was deutlich günstiger ist. (Aktuelles Beispiel - ein iPhone 4S kostete im Dezember im Apple-Store in Zürich umgerechnet 21.000 Rubel, hier jedoch 35.000 Rubel.) Die Steuerrückerstattung mache ich, wenn es sich zeitlich ergibt, auch - verspreche sie aber nie. Ich habe bislang keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht, dass mich jemand gebeten hat Plasmafernseher oder Rasenmäher mitzubringen ...
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13034
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von bella_b33 »

Norbert hat geschrieben:Ja, auch ich stimme dem zu. Denn ich bekomme die MwSt wieder, trotz deutschem Pass, aber mit Aufenthaltsgenehmigung für Russland (als Wohnort ist Nowosibirsk vermerkt).
Steht der Wohnort auch so im deutschen Pass??? In meinem deutschen Pass steht natürlich der deutsche Wohnort und daraufhin meinte der Zollbeamte am Berliner Flghf., daß er damit auch annehmen könne, ich hätte nen Wohnsitz in Deutschland. Er schlug mir vor, bei der Botschaft in Moskau diesen Eintrag im Pass ändern zu lassen(bei einem 2-Tages Ritt für den Spaß lehne ich da aber dankend ab ;)).

Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Magdeburg-Moskva
Zar/iza
Zar/iza
Beiträge: 1612
Registriert: 30 Aug 2004, 00:30

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

Norbert hat geschrieben: M-M, so wild sehe ich das übrigens nicht. Ich helfe Freunden beispielsweise gern, in dem ich denen etwas in Europa kaufe, was deutlich günstiger ist. (Aktuelles Beispiel - ein iPhone 4S kostete im Dezember im Apple-Store in Zürich umgerechnet 21.000 Rubel, hier jedoch 35.000 Rubel.)
Нука, ты освоился!
Nee, is klar, kleine Gefälligkeiten festigen die Freundschaft. Aber manchmal habe ich mich geärgert, das Gelumpe im Koffer mit mir herumzuschleppen.
Aber der Verwandte scheint ja gerade vom Fadenseröffner zu verlangen, auch noch die USt-Erstattung auf sich zu nehmen, statt sich über Ersparnis und das Gerät zu freuen.
Norbert hat geschrieben:Die Steuerrückerstattung mache ich, wenn es sich zeitlich ergibt, auch - verspreche sie aber nie.
Nää, irgendwo ist Schluss. Rennerei hat man mit solchen Gefälligkeiten genug... Gerade, wenn es ganz bestimmte Dinge sind, die es nicht überall gibt. Da muss man sich nicht noch beim Zoll oder Tax free anstellen.
Norbert hat geschrieben: Ich habe bislang keinerlei schlechte Erfahrungen gemacht, dass mich jemand gebeten hat Plasmafernseher oder Rasenmäher mitzubringen ...
Kommt noch. Ну, это же небольшая коробка )))))
Benutzeravatar
bella_b33
Ehrenmitglied
Ehrenmitglied
Beiträge: 13034
Registriert: 27 Apr 2008, 06:24
Wohnort: nahe Saransk/Mordowien

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von bella_b33 »

Ich bringe für eine Hand voll Leute auch die eine oder andere Kleinigkeit mit. Irgendwo hat sowas seine Grenzen....außerdem bin ich IMMER über der Gepäckgrenze.
Wir haben teils auch schon irgendwas in Ru gekauft und es mit der Aussage: "das ist aus Deutschland" weiterverschenkt......der Glaube versetzt Berge :lol:.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Benutzeravatar
Norbert
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 14555
Registriert: 30 Jun 2006, 11:25
Wohnort: Nowosibirsk, Dresden
Kontaktdaten:

Re: Einfuhr von Elektrogeräten nach Russland, НДС?

Beitrag von Norbert »

bella_b33 hat geschrieben:Steht der Wohnort auch so im deutschen Pass???
Ja, siehe Anhänge.
pass1.jpg
pass2.jpg
pass3.jpg
bella_b33 hat geschrieben:Er schlug mir vor, bei der Botschaft in Moskau diesen Eintrag im Pass ändern zu lassen(bei einem 2-Tages Ritt für den Spaß lehne ich da aber dankend ab ;)).
Aber wegen dem Sohn musst Du doch sowieso ab und zu nach Moskau?! Bei mir ist dieser Eintrag wichtig, denn so kann ich allen Papierkram direkt hier im Konsulat vor Ort beantragen.
Magdeburg-Moskva hat geschrieben:Kommt noch. Ну, это же небольшая коробка )))))
Nun, den Witz kenne ich auch - nur selten bei Einkäufen. Denn da kann man ja vorher schauen, wie viel es ist und dann sagen: "Sorry, Freigepäck und so!" Aber wenn man selbst hier wohnt, dann ist man ja auch froh, wenn andere mal helfen - wie letztens Günter (gastroservice), der mir ganz nett Bio-Gemüsebrühe gekauft hat und zudem drei Kinderbücher nach Russland mitgenommen hat. Danke Günter, nochmal!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Antworten

Zurück zu „#Visum | Pass- und Einreisebestimmungen“