wolk0815 hat geschrieben:Nikolaus hat geschrieben:Aber seitdem der Gastgeber den Abriss des Meldeformulars bei Abreise nicht mehr selbst ans FMS uebermitteln muss, erhaelt das FMS das Datum der Ausreise (automatisiert) lt. Gesetz von der Grenzkontrolle.
Sorry, wenn ich hier nachhake. Verstehe ich es richtig, dass nun laut Gesetz die Anmeldung wie sonst vor sich geht (so nach Aufenthalsdauer nötig), die Abmeldung dann aber - mal ausnahmsweise logisch - durch die Ausreise an der Paskontrolle festgestellt wird?
Ja, das findet man u.a. im von Norbert zitierten §23 des Meldegesetzes, nur an einer anderen Stelle, naemlich
"Статья 23. Основания и порядок снятия иностранных граждан с учета по месту пребывания
1. Снятие иностранного гражданина с учета по месту пребывания осуществляется в случае:
... 2) выезда иностранного гражданина из Российской Федерации;
2. Снятие иностранного гражданина с учета по месту пребывания осуществляется органом миграционного учета:
.... 2) по основанию, предусмотренному пунктом 2 части 1 настоящей статьи, - после получения сведений о выезде данного иностранного гражданина из Российской Федерации от органа пограничного контроля в соответствующем пункте пропуска через Государственную границу Российской Федерации;"
http://base.garant.ru/12148419/4/
Heisst das auch, dass man den Registrationsabschnitt nun doch bis zur Ausreise bei sich haben kann, er aber bei der eigentliche Ausreise nicht interessant ist?
Ja, wie das FMS erlaeutert hat, ist der Abschnitt zu keiner Zeit vom Auslaender abzugeben.
http://www.fms.gov.ru/law/868/details/41709/
" II./4. При выезде иностранного гражданина из Российской Федерации либо при убытии из одного места пребывания в другое место пребывания на территории Российской Федерации отрывная часть бланка уведомления о прибытии остается у иностранного гражданина."
Ich kenne auch niemanden, der den Abschnitt bei der Ausreise der Grenzkontrolle vorzeigen musste, dieser reichte wie frueher auch jetzt die Migrationskarte. Ich kenne hierzu aber keine Festlegung, lese aber natuerlich laengst nicht alles hierzu.
Theoretisch gibt es ja ein ziemlich entwickeltes automatisiertes Informationssystem der Staatsorgane, bestehend aus den mehr und mehr vernetzten Teilsystemen der einzelnen Behoerden, soweit ich das verstanden habe. Und theoretisch werden die relevanten Daten aus dem System der Grenzkontrolle ans FMS uebergeben, und dieses uebergibt seinerseits interessante Daten an das Finanzamt, ... Ich habe aber grosse Zweifel, dass das schon exakt funktioniert, da ja irgendwo doch immer noch ein Mensch herumfummelt. Ich habe vor einiger Zeit mal gesehen, was da an Meldedaten letztlich ueber mich beim FMS gespeichert war, das war lustig (oder traurig)...
