Pensionsregeln für Ausländer

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domizil
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Re: Pensionsregeln für Ausländer

Beitrag von domizil »

... konkretes kann ich hier nicht sagen, dazu habe ich mich mit der Rente - auch wenn sie bei mir in Kürze ansteht - noch zu wenig beschäftigt. Aber "gefühlt" ist natürlich die russische Rente genauso wenig ausreichend wie die "gefühlte" deutsche Rente. Fakt ist jedoch das ein Deutscher mit russischem Rentenanspruch wohl kaum von der russischen Rente leben kann - selbst bei maximalen Einzahlungen und den daraus resultierenden Ansprüchen. Meine "theoretischen" Gedanken: Bei einem durchschnittlichen Verdienst von ca. 500 Euro in Kaliningrad wird die Rente im günstigsten Falle liegen zwischen 300 - 400 Euro und dies natürlich - genau wie in Deutschland - in Abhängigkeit von der Zeitdauer der Einzahlung. Für einen Ausländer/Residenten der auch bei Supereinkommen auch super in die Rentenkasse eingezahlt hat wird sich die ausbezahlte Rente dadurch verringern das er nicht sein ganzes Arbeitsleben einbezahlt hat ...
Uwe Niemeier
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GIN
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Re: Pensionsregeln für Ausländer

Beitrag von GIN »

Ja, das scheint wirklich nicht viel.....
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bella_b33
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Re: Pensionsregeln für Ausländer

Beitrag von bella_b33 »

domizil hat geschrieben:... konkretes kann ich hier nicht sagen, dazu habe ich mich mit der Rente - auch wenn sie bei mir in Kürze ansteht - noch zu wenig beschäftigt. Aber "gefühlt" ist natürlich die russische Rente genauso wenig ausreichend wie die "gefühlte" deutsche Rente. Fakt ist jedoch das ein Deutscher mit russischem Rentenanspruch wohl kaum von der russischen Rente leben kann - selbst bei maximalen Einzahlungen und den daraus resultierenden Ansprüchen. Meine "theoretischen" Gedanken: Bei einem durchschnittlichen Verdienst von ca. 500 Euro in Kaliningrad wird die Rente im günstigsten Falle liegen zwischen 300 - 400 Euro und dies natürlich - genau wie in Deutschland - in Abhängigkeit von der Zeitdauer der Einzahlung.
Ich würde in RU bis zum Ende 65. Lebensjahr dann 36 Jahre eingezahlt haben. Wenn man wirklich ordentlich rausbekommt, dann ist das doch nicht schlecht. Wenn ich bei 500€ Verdienst später 300-400€ Rente bekomme, dann ist das doch ein guter Zusatz.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Re: Pensionsregeln für Ausländer

Beitrag von domizil »

bella_b33 hat geschrieben: Wenn ich bei 500€ Verdienst später 300-400€ Rente bekomme, dann ist das doch ein guter Zusatz.
... nein, da bin ich etwas mißverstanden wurden. Der Durchschnittsverdienst für Kaliningrad stimmt. Ich wollte diese Zahl nur als Ausgangssumme nutzen. Es ist höchst unwahrscheinlich das eine Rente von 300 - 400 Euro rauskommt. Mit der Nennung dieser Spanne 300-400 Euro wollte ich nur zeigen das es für einen Deutschen sich nicht lohnt auf die russische Rente große Erwartungen zu setzen - es sei denn er schraubt seine Vorstellungen zum eigenen Lebensniveau im Rentenalter erheblich zurück.
Die durchschnittliche Rente in Kaliningrad beläuft sich auf 8474 Rubel, also ca. 212 Euro.
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Re: Pensionsregeln für Ausländer

Beitrag von GIN »

bella_b33 hat geschrieben:
domizil hat geschrieben:... konkretes kann ich hier nicht sagen, dazu habe ich mich mit der Rente - auch wenn sie bei mir in Kürze ansteht - noch zu wenig beschäftigt. Aber "gefühlt" ist natürlich die russische Rente genauso wenig ausreichend wie die "gefühlte" deutsche Rente. Fakt ist jedoch das ein Deutscher mit russischem Rentenanspruch wohl kaum von der russischen Rente leben kann - selbst bei maximalen Einzahlungen und den daraus resultierenden Ansprüchen. Meine "theoretischen" Gedanken: Bei einem durchschnittlichen Verdienst von ca. 500 Euro in Kaliningrad wird die Rente im günstigsten Falle liegen zwischen 300 - 400 Euro und dies natürlich - genau wie in Deutschland - in Abhängigkeit von der Zeitdauer der Einzahlung.
Ich würde in RU bis zum Ende 65. Lebensjahr dann 36 Jahre eingezahlt haben. Wenn man wirklich ordentlich rausbekommt, dann ist das doch nicht schlecht. Wenn ich bei 500€ Verdienst später 300-400€ Rente bekomme, dann ist das doch ein guter Zusatz.

es gibt in der Schweiz ein Instrument das nennt sich 3a, kann auch von Ausländern gemacht werden, in der Regel hatte ich mit Ausnahme 2009 und 2010 einen Zuwachs von über 13% auf mein Vermögen, wer in der Schweiz sich versteuern lässt, der kann noch steuerliche Vorteile mitnehmen.
Ein "Googler" aus Russland macht das auch, er ist sehr zufrieden damit.
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