Ukrainerin nach Deutschland - Einreisebestimmungen

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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Scoop
Neuling
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Ukrainerin nach Deutschland - Einreisebestimmungen

Beitrag von Scoop »

Hallo allerseits!

Meine Geschichte ist eine außergewönliche, aber dafür umso schönere :) Ich habe nämlich vor etwa einem Jahr meine jetzige Freundin auf Facebook kennengelernt. Nachdem ich sie jetzt über einen Zeitraum von über ca. einem Jahr jetzt schon 4 mal in Catania/Italien besucht habe (sie arbeitet dort) gehen unsere Pläne in die Richtung, dass sie in baldiger Zukunft nach Deutschland kommen möchte, um hier mit mir zu leben. Dafür wollte ich mich erstmal ganz allgemein erkundigen. Wie sieht es aus mit einem deutschen Visum für eine Ukrainerin? Wie lange wär ein solchiges gültig und wo bekomme ich es? Gibt es irgendwelche besonderen Dinge zu beachten?
Die Pläne sehen im Moment vor, dass sie am besten schon vorher etwas Deutsch lernt. Dieser Kurs sollte aber auf Russisch oder Ukrainisch sein, da ihr italienisch zwar gut, aber nicht so perfekt ist, um in der Sprache eine neue, fremde zu lernen.
Ich habe bereits nach Deutschkursen in Catania geguckt die in russischer Sprache angeboten werden, war da leider wie erwartet nicht besonders erfolgreich. Hat jemand durch eine großen Zufall schonmal was davon gehört?
Sobald ihr Deutsch gut genug ist, möchte sie hier gerne studieren. Ich denke das dauert etwa ein Jahr. Ich habe gehört, dass man sich in Deutschland etwa 8 Monate aufhalten kann, um einen Studienplatz zu suchen, bevor man dann tatsächlich anfängt zu studieren. Stimmt das soweit?

LG und vielen Dank für eure Hilfe!
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manuchka
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Re: Ukrainerin nach Deutschland - Einreisebestimmungen

Beitrag von manuchka »

Sie lebt in Italien? Hat sie einen Aufenthaltstitel dort? Dann braucht sie für einen Besuch bis 3 Monate kein Visum. Das mit dem Aufenthalt von bis zu 8 Monaten "um einen Studienplatz zu suchen" halte ich aber für ein Gerücht, nie sowas gehört. Mit einem Visum geht sowas auch nicht, da bräuchte sie eine Aufenthaltserlaubnis in DE, und die ist abhängig davon, was sie machen will und wie das finanziert wird. Da sie nicht EU-Bürgerin ist, wird das nicht so einfach gehen - es sei denn, sie macht nachweislich einen Sprachkurs oder studiert (und der Lebensunterhalt ist gesichert) oder ihr heiratet.

Für die aufenthaltsrechtlichen Fragen würde ich dich mal ein spezialisiertes Forum verweisen: www.info4alien.de - dort sind Leute, die sich damit auskennen, weil sie selbst beruflich damit zu tun haben.
Du erntest, was du säst.
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