In D lebende Usbekin heiraten

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
stelu
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Re: In D lebende Usbekin heiraten

Beitrag von stelu »

Moin,

ich bins wieder. Wir sind nun verheiratet und sind nun dabei, die AE ändern zu lassen. Was ich nicht verstehe, sind die ganzen Dokumente, die beizubringen sind:

"Gehaltsnachweise Ehemann und Ehefrau",
"Vermieterbescheinigung",
"Arbeitgeberbescheinigung Ehemann und Ehefrau",
"Integrations/Sprachkurs",
"Bescheinigungen der Arbeitsagentur / Jobcenter"


Wofür bitte das ganze? Wir wohnen seit über 1,5 Jahren in der gemeinsamen Wohnung, das haben die auch so im System? Wofür der Integrationskurs? Seit wann ist dies denn erforderlich für die Familienzusammenführung?
Und was wollen die von der Arbeitsagentur haben?
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manuchka
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Re: In D lebende Usbekin heiraten

Beitrag von manuchka »

Stellst du deine Fragen bitte da, wo man diese Unterlagen von dir verlangt? DIE wissen nämlich am ehesten eine Antwort, wir können nur ein Ratespielchen veranstalten: "Wer will was wozu?" Oder waren das nur rhetorische Fragen zum Frustablassen?

Wie auch immer - es macht am ehesten Sinn, ruhigen Tones und gelassenen Gemütes mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen und herauszufinden, wofür du was vorlegen sollst und was von der AA gebraucht wird.
Du erntest, was du säst.
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Dietrich
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Re: In D lebende Usbekin heiraten

Beitrag von Dietrich »

Gehaltsnachweise und Wohnnachweis... sollte wohl klar sein.

Die Frage Integrationskurs dürfte sich nur stellen, wenn sie zum Integrationskurs verpflichtet wurde. Dies kann der Fall sein, wenn besonderer Integrationsbedarf gesehen wurde.
Wir haben damals kein Schreiben bekommen, dass meine Frau einen Integrationskurs benötigt. Wir waren zwar danach auf dem entsprechenden Amt, weil wir uns eventuell eine Zuzahlung zum Sprachkurs genehmigen lassen wollten, aber mehr nicht.
Wenn sie also erstmalig eine erste Familen-AE bekommen will, dann sollte ein "fehlender Integrationskurs" kein Problem sein. Die Frage ist dann eben nur, ob sie noch zu einem verpflichtet wird, oder nicht.

Eine Nachweis über Sprachkenntnisse A1 werden für die AE zum Zwecke der Familienzusammenführung erwartet. Manchmal reicht auch, wenn sie dort auf gutem Deutsch vorsprechen kann und die Sachbearbeiterin klar erkennen kann, dass sie A1 oder mehr hat.

Arbeitgeberbescheinigung als Formular gibt es z.B. hier:
http://www2.solingen.de/c12572f800380be ... penelement
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)
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