Musst Du schon selber wissen: Entweder Kettenvisa, also nach jedem Visa kurz zurück nach DE und ein Neues holen, oder ein Businessvisa mit 90 Tagen Aufenthaltsdauer pro Halbjahr.....so schwer ist das doch nicht zu verstehenpatznjeschniki hat geschrieben: Ja was denn nun? Kettenvias ja oder Kettenvisa nein und nur 90 Tage im Halbjahr? Gibt es Erfahrungen?
Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
- bella_b33
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
@patznjeschnikidomizil hat geschrieben:Ich bin nicht ganz sicher, aber: Mit einem Business-Visum können Sie sich frei bewegen in den Orten die Sie bei der Antragstellung zu diesem Visum angegeben haben. Sie können eine Firma gründen und eigentlich alles machen was das Gesetz nicht verbietet, sind aber in Ihrem Aufenthalt auf 90 Tage im Halbjahr beschränkt (genau wie in Deutschland).
Es ist sogar noch etwas freier als domizil schreibt: Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Und deshalb kann man auch alle Orte besuchen, die nicht zu Sperrgebieten gehoeren.
Hm, da hat der bella... schon recht, das kannst nur Du wissen.Ja was denn nun? Kettenvias ja oder Kettenvisa nein und nur 90 Tage im Halbjahr?
Beides hat seine Spezifik. Jahres-Businessvisa erlauben beliebig viele Einreisen, aber nur einen Gesamtaufenthalt von hoechstens 90 Tagen/Halbjahr. 3-Monats-Businessvisa erlauben max. 2 Einreisen mit Gesamtaufenthalt von "drei Monaten". Es gibt aber kein Verbot, nach Ablauf eines solchen Visums "sofort" ein neues zu beantragen, deshalb "Kettenvisa". Zejtnot hats ja schon erklaert.
Beides sind zwar Businessvisa, also fuer eine Taetigkeit in Russland bestimmt, aber die ohne Arbeitserlaubnis zulaessigen Taetigkeiten sind massiv eingeschraenkt. Dazu ist hier im Forum schon eine Menge geschrieben worden. Ich wuerde Dir aber empfehlen, auch mal selbst zumindest das Auslaendergesetz hierzu zu lesen. Es gibt da schon etliche Ausnahmen und Besonderheiten, aber immer weniger ...
http://base.garant.ru/184755/1/#100
Mir scheint, und das sehen wohl die groesseren deutschen Firmen alle so, Spezialistenvisa sind i.a. fuer "langfristig" in Russland Taetige die richtige Loesung.
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Hallo zussamen,
ich habe noch eine kurze frage zu 180 tage visum. Muss man nach 180 tagen ausreisen, auch wenn man die 90 tage nicht voll hat?
Danke im voraus.
ich habe noch eine kurze frage zu 180 tage visum. Muss man nach 180 tagen ausreisen, auch wenn man die 90 tage nicht voll hat?
Danke im voraus.
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Ja.
180 Tage ist der (maximale) Gültigkeitszeitraum, die genauen Daten sind im Visum aufgedruckt. Wenn da steht z.B. 1.1.2012 bis 28.06.2012 (das wären 180 Tage), dann musst du spätestens am 28.06. bis 24 Uhr Ortszeit das Land verlassen. (Besser kein Risiko eingehen und schon einen Flieger vor dem um 23:30 nehmen...) Nach Ablauf der Gültigkeit ist das Visum einfach ungültig, und du darfst dich nicht mehr in RUS aufhalten, egal ob die 90 Tage Aufenthaltszeitraum ausgeschöpft sind oder nicht.
180 Tage ist der (maximale) Gültigkeitszeitraum, die genauen Daten sind im Visum aufgedruckt. Wenn da steht z.B. 1.1.2012 bis 28.06.2012 (das wären 180 Tage), dann musst du spätestens am 28.06. bis 24 Uhr Ortszeit das Land verlassen. (Besser kein Risiko eingehen und schon einen Flieger vor dem um 23:30 nehmen...) Nach Ablauf der Gültigkeit ist das Visum einfach ungültig, und du darfst dich nicht mehr in RUS aufhalten, egal ob die 90 Tage Aufenthaltszeitraum ausgeschöpft sind oder nicht.
Du erntest, was du säst.
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Wenn man Deine Frage woertlich nimmt, dann ist die Antwort wohl einfach: Man muss bei jedem Geschaeftsvisum ausreisen, wenn die Gueltigkeit des Visums abgelaufen ist, auch wenn die zulaessigen Aufenthaltstage nicht ausgeschoepft worden sind. (Mir scheint aber, es gibt normal gar kein 180-Tage-Visum, sondern nur Jahresvisa, 2-Jahresvisa,...).
Wenn es Dir darum geht, ob man nach Ablauf eines 180-Tage-Zeitraums (z.B. bei einem Jahresvisums nach den ersten 180 Tagen) ausreisen muss, obwohl die 90 zulaessigen Aufenthaltstage nicht ausgeschoepft worden sind und das Visum ja noch 180 Tage gueltig ist, dann ist das wohl nicht der Fall. Man muss nur darauf achten, dass man auch in der zweiten Haelfte die zulaessigen 90 Tage nicht ueberschreitet.
Mir scheint, es ist nicht klar im Gesetz geregelt, jedenfalls kenne ich keine solche Bestimmung, ob als Starttermin fuer eine 180-Tage-Periode wie in der EU der "Tag der ersten Einreise" gilt oder ob das einfach der erste Gueltigkeitstag des Visums ist. Moeglicherweise ist das nicht so kritisch wie in der EU, ich kenne Leute, die es jeweils guenstig fuer sich interpretiert haben, und keiner hatte bisher Probleme ...
Wenn es Dir darum geht, ob man nach Ablauf eines 180-Tage-Zeitraums (z.B. bei einem Jahresvisums nach den ersten 180 Tagen) ausreisen muss, obwohl die 90 zulaessigen Aufenthaltstage nicht ausgeschoepft worden sind und das Visum ja noch 180 Tage gueltig ist, dann ist das wohl nicht der Fall. Man muss nur darauf achten, dass man auch in der zweiten Haelfte die zulaessigen 90 Tage nicht ueberschreitet.
Mir scheint, es ist nicht klar im Gesetz geregelt, jedenfalls kenne ich keine solche Bestimmung, ob als Starttermin fuer eine 180-Tage-Periode wie in der EU der "Tag der ersten Einreise" gilt oder ob das einfach der erste Gueltigkeitstag des Visums ist. Moeglicherweise ist das nicht so kritisch wie in der EU, ich kenne Leute, die es jeweils guenstig fuer sich interpretiert haben, und keiner hatte bisher Probleme ...
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Ja ich meinte 3 jahres visum. d.h. ich kann auch 180 tage am Stück in Russland bleiben?
Danke für auskunft.
Danke für auskunft.
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Das ist aber eine gewagte Schlussfolgerung!craw hat geschrieben:Ja ich meinte 3 jahres visum. d.h. ich kann auch 180 tage am Stück in Russland bleiben?
Danke für auskunft.
Es wurde hier doch gar nichts zu dem Fall gesagt, was Du tun musst, wenn Du in der ersten 180-Tage-Periode die vollen 90 Tage ausgeschoepft hast. Ich kenne gegenwaertig nur Leute, die spaetestens zum Ende ausgereist sind, ggf. nur fuer einen sehr kurzen Zeitraum. Aber konkrete Erfahrungen sind da sowieso nur bedingt nuetzlich, entscheidend ist mittlerweile, was aktuell der konkrete Computer der Ausreisekontrolle sagt ...
http://www.themoscowtimes.com/news/arti ... 44051.html
Mit Sicherheit kann das bald nirgendwo mehr der konkrete Kontrolleur interpretieren, wie er es fuer richtig haelt, und spaetestens dann erfahren auch wir, wie diese harmonisierte Zaehlmethode aussieht ...
(Wer weiss, vielleicht wird es die schon reichlich verrueckte EU-Methode "ab Tag der 'ersten Einreise' ", oder man schiebt ein 180-Tage-Fenster ueber den Gueltigkeitszeitraum des Visums, und in dem Fenster duerfen nie mehr als 90 Aufenthaltstage sein, oder es wird die einfache Methode "90 Aufenthaltstage in je 180 Tage Gueltigkeit des Visums, egal wann", oder ...)
- Zejtnot
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Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
craw, ich vermute: Nein.
Irgendwann vor ein paar Jahren hatte hier jemand im Forum gemeldet, dass die 180 Tage ab der ersten Einreise gezählt werden. Nehmen wir ein Visum 1.1.2012 bis 31.12. 2014. Erste Einreise am 1.2.2012. Die 180 Tage gelten also bis 30.7.2012. Wenn man direkt am 2.2.2012 wieder ausreist, bleiben einem 88 Tage. Man könnte also ab 3.5. einreisen und bis 30.7. bleiben. Am 31.7. beginnen dann die nächsten 180 Tage, deren 90 Tage man sofort voll ausreizen kann. Macht also 88 + 90 Tage am Stück. ABER ich gehe davon aus, dass man wenigstens für einige Minuten ausreisen muss (kurze Fahrt nach Helsinki oder so). Alles andere wäre mir privat zu riskant.
Wenn, dann würde ich das FMS vorher aufsuchen und dort definitiv nachfragen, wie sie das sehen. Es gibt dort offizielle Empfangsstunden der Behördenleiter wo man solche Fragen stellen kann - ich habe dies vor einigen Jahren mal für meine kniffligen Fragen genutzt.
Irgendwann vor ein paar Jahren hatte hier jemand im Forum gemeldet, dass die 180 Tage ab der ersten Einreise gezählt werden. Nehmen wir ein Visum 1.1.2012 bis 31.12. 2014. Erste Einreise am 1.2.2012. Die 180 Tage gelten also bis 30.7.2012. Wenn man direkt am 2.2.2012 wieder ausreist, bleiben einem 88 Tage. Man könnte also ab 3.5. einreisen und bis 30.7. bleiben. Am 31.7. beginnen dann die nächsten 180 Tage, deren 90 Tage man sofort voll ausreizen kann. Macht also 88 + 90 Tage am Stück. ABER ich gehe davon aus, dass man wenigstens für einige Minuten ausreisen muss (kurze Fahrt nach Helsinki oder so). Alles andere wäre mir privat zu riskant.
Wenn, dann würde ich das FMS vorher aufsuchen und dort definitiv nachfragen, wie sie das sehen. Es gibt dort offizielle Empfangsstunden der Behördenleiter wo man solche Fragen stellen kann - ich habe dies vor einigen Jahren mal für meine kniffligen Fragen genutzt.
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
Ich habe eine andere Frage
Ich habe ein 180Tage Business visum, das noch bis August gültig ist. Allerdings habe ich letzte Woche die 90Tage voll erschöpft und bin daher ausgereist. Kann ich gleich ein neues Visum beantragen oder muss ich bis zum Ende der Visumgültigkeit warten?
Ich habe ein 180Tage Business visum, das noch bis August gültig ist. Allerdings habe ich letzte Woche die 90Tage voll erschöpft und bin daher ausgereist. Kann ich gleich ein neues Visum beantragen oder muss ich bis zum Ende der Visumgültigkeit warten?
Re: Geschäftsvisum - bis 180 Tage Aufenthalt
... beantragen können Sie immer. Vielleicht ist die russische Seite großzügig. Streng nach dem Buchstaben des Gesetzes ist es allerdings nicht möglich - nach meinen Erfahrungswerten.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier

