Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht usw.

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Dietrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Dietrich »

Die haben wohl auch keine Ahnung, bzw. wurden von den Amerikanern gekauft:
http://www.aktuell.ru/russland/panorama ... _3458.html
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Gunnar
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

Dietrich hat geschrieben:Die haben wohl auch keine Ahnung, bzw. wurden von den Amerikanern gekauft:
http://www.aktuell.ru/russland/panorama ... _3458.html
Respekt, dass sich der Kreml so eine Institution leistet und diese unzensiert ihre Ergebnisse veröffentlichen darf.
Ich bin jetzt wirklich gespannt, wie das Tandem auf diesen vernichtenden Bericht reagieren wird. Der EGMR wird bei dem zweiten Verfahren hier wohl nur noch abzuschreiben brauchen....
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Axel Henrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Axel Henrich »

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Mista
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Mista »

Ich habe gerade darüber bei gazeta.ru gelesen (http://www.gazeta.ru/politics/2011/12/2 ... 6578.shtml)
und finde die Version von aktuell.ru ziemlich "harmlos" im Vergleich mit dem russischen Artikel.
Zum Beispiel geht es nicht nur um "Zwei Strafen für eine Tat", sondern dass JUKOS eigentlich auch kein Gesetz gebrochen hat ("Деятельность ЮКОСа была законной, а задача суда по признанию ее преступной – невыполнимой, заключили эксперты.", "Эксперты пришли к выводу, что все хозяйственные акции ЮКОСа имели законные основания и являются легальными") - Einzelheiten im Artikel
Sorry, hab gerade keine Zeit um zu übersetzen, nur eben schnell kopieren.
Wer kann, sollte es lesen!
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

als Jurist tut mir der Richter fast schon leid...

Erst gibts Anweisung aus dem Kreml, dass auf jeden Fall eine Verurteilung rauskommen muß (oder war das auch George Doubleyou? :shock: ) und dann läßt ihm der Kreml durch seine Menschenrechtskomission einen hunderte Seiten langen Vortrag vor den Latz knallen, wonach es in seiner Entscheidung nur so an Gesetztesverstößen (gegen nationales wie internationales Recht) wimmele. Im Grunde müßte sich dieser arme Mann jetzt hinstellen und sagen: l.m.a.A.

Denn aus fachlicher Sicht kann ich mir kaum vorstellen, dass er die ihm nun vorgehaltenen Verstöße gegen einfachste Grundregeln (z.B.für ein und dieselbe Tat darf es nicht zweimal hintereinander zu einer Bestrafung unter verschiendenen rechtlichen Gesichtpunkte kommen) nicht auch gesehen hatte und nur unter großen Bauchschmerzen dagegen verstieß...
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Dietrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Dietrich »

В Мосгорсуде уже отреагировали на заявления президентского Совета. Как заявила официальный представитель Мосгорсуда Анна Усачева, озвученные Советом выводы преждевременны, а рекомендации Совета о пересмотре второго дела Ходорковского и Лебедева являются «мнением частных лиц».
(ganz am Schluss von http://www.novayagazeta.ru/society/50213.html)

Also alles Mist, da nur eine private "Meinung"....
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

Dietrich hat geschrieben: Also alles Mist, da nur eine private "Meinung"....
ja, genau, Meinungen von Privatpersonen....so betrachtet werden dann wohl demnächst auch die Richter beim EGMR Privatpersonen sein... :lol:
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Gunnar »

AUch diesen Thread möchte ich aufwärmen, da AH in dem (leider) geschlossenen Braune_Revolution_Thread hierauf verwiesen hatte und meinte, folgende Frage sei nicht beantwortet worden:
Bis heute, auch auf mehrmalige Nachfrage meinerseits, wo und wieso sich das EMGR mit der, fuer den Westen zum Thema Russland im allgemeinen und Chodorkowski im speziellen, einseitigen und polarisierenden Berichterstattung befasst, bist du die Antwort bis dato schuldig geblieben.
Erstens ist mir unklar, worauf die Frage genau abzielt.

Zweitens habe ich in meinen Beiträgen versucht darzustellen, dass der EGMR in seiner Entscheidung nirgends etwas von einseitiger oder polarisierender Berichterstattung aus dem Westen geschrieben hat. Vielmehr hat er im Gegenteil klar und deutlich geschrieben, dass einige Indizien durchaus vorhanden seien, die für eine politische Motivation sprächen, dass jedoch aufgrund der Schwere des Vorwurfes diese Indizien für den EGMR (anders als für nationale Gerichte) noch nicht ausreichen können, um eine politische Motivation gerichtlich festzustellen. Die Beweisanforderung des EGMR seien hier extra hoch und Chodorkosvski habe mit seinen Darlegungen diese Anforderungen nicht erreicht.

Was den zweiten Chodorkovsky Prozess und das oben zitierten erstaunliche Ergebnis der Untersuchung durch den Kreml-Eigenen Menschenrechtsrat angeht, so hatte Medvedew im Jan/Feb 2011 die Prüfung des Urteils durch die Expertenkommsion seines Menschenrechtsrats angekündigt (http://www.n-tv.de/politik/Chodorkowski ... 06476.html)
Ich frage mich, wozu das Ganze, wenn er aus dem Ergebnis nunmehr keine Konsequenzen zieht.
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Axel Henrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Axel Henrich »

EGMR-Urteil unverändert: Keine Politik im Fall Yukos
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird sein im September 2011 gefälltes Urteil nicht revidieren, nach dem der Prozess gegen den einst größten russischen Ölkonzern Yukos nicht politisch gesteuert worden war.
Somit werde es Yukos-Aktionären nicht gelingen, den Hauptanspruch, nämlich den politischen Hintergrund des Konkurs von Yukos und das selektive Vorgehen der russischen Justiz, mit Beweisen zu belegen
Zugleich habe das Gericht keinerlei Verstöße nachgewiesen, die davon zeugen würden, dass der russische Staat die Justiz missbraucht habe, um den Konzern zu zerschlagen und seine Aktiva zu übernehmen
Gegen diese Entscheidung darf keine Berufung mehr eingelegt werden.

-ah-
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Dietrich
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Re: Urteile Timoschenko / Chodorkovskij / Begnadigungsrecht

Beitrag von Dietrich »

Axel Henrich hat geschrieben:
Zugleich habe das Gericht keinerlei Verstöße nachgewiesen, die davon zeugen würden, dass der russische Staat die Justiz missbraucht habe, um den Konzern zu zerschlagen und seine Aktiva zu übernehmen
Seltsame Formulierung.
Wieso muss ein Gericht so etwas nachweisen?
Muss wohl eher heissen: Das Gericht sah es nicht als erwiesen, dass.....

Das jetzige Urteil, bzw. die nichtzulassung der Revision, muss diese Entscheidung auf Grundlage der damals vorgelegten Beweise erfolgen, oder wurden noch neue Beweise vorgelegt und beurteilt?
Warten wir am besten erst mal auf die offizielle Begründung.
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