FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
Jochen
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Jochen »

Die INN gibts auf Antrag bei der örtl. Steuerinspektion. Mit den üblichen Faxen und Beglaubigungen :D
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von youshouldntknow »

Jochen hat geschrieben:Mit den üblichen Faxen und Beglaubigungen
Was heisst das konkret? Muss ich irgendwelche deutschen Dokumente "beglaubigen", "legalisieren" oder sonst was? Oder kann ich das alles vor Ort regeln? Wenns nur darum geht, von einem Fenster zum naechsten zu rennen, ein paar Notare abzuklappern usw. - dann bin ich ja einigermassen schon daran gewoehnt...
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

youshouldntknow hat geschrieben:Bei dieser Angelegenheit hat mir die Inspektorin gesagt, dass ich mir was einfallen lassen muss, denn jedes Jahr muesse ich die rechtl. Grundlagen meiner RVP nachweisen und fuer den Lebensunterhalt reiche ein Sparbuch nicht mehr aus. Es werden neuerdings EINKUENFTE verlangt, z.B. die Prozente aus dem Sparvermoegen (da muesste ich aber ein paar Mio. haben, damit das reicht) oder eben ueber den Nachweis, dass ich Steuern zahle.

Womit wir beim Naechsten Thema waeren: Ich brauche eine INN und werde wohl eine IP aufmachen. Wer hat das schon hinter sich?!
Moment, auch mit einer IP darst Du nach unserem Kenntnisstand NICHT ohne Arbeitsgenehmigung in Russland arbeiten. Die RVP enthält explizit keine Befreiung von der Arbeitsgenehmigung mehr. Nur beim Vid ist diese Befreiung weiterhin definiert. (Zwar hatte "Domizil" die Gründung einer IP bislang auch als nicht definierte Lücke gesehen - aber noch keinen rechtlich sicheren Nachweis dafür gefunden.)

Ich wäre hier sehr vorsichtig - die Strafen für Unternehmen, welche illegal Ausländer beschäftigen, sind horrend. Du könntest quasi als Unternehmer (IP haften unbegrenzt!) finanziell für Deine eigene Einstellung bestraft werden.

Aber: Deine Frau wird doch hoffentlich das Doppelte vom staatlich definierten Lebensmindestunterhalt verdienen (das wären etwa 10.000 Rubel). Und ihr Gehalt könnte damit für Deinen Unterhalt angegeben werden (so lange genug für sie bleibt - daher das Doppelte).

Die INN bekommst Du mit dem RVP vorläufig in der lokalen Steuerbehörde. Geht fix. Sobald Du den Vid hast, bekommst Du die endgültige INN. Den Vid kannst Du in sechs Monaten beantragen, Du bekommst ihn dann in zwölf Monaten ausgehändigt (nach Ablauf des ersten Jahres mit RVP). So zumindest in Novosibirsk.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

wobei der staatlich definierte Unterhalt in Omsk bei unter 7000 liegt,so wurde mir zumindest gesagt, ist auch von Oblast zu Oblast verschieden,
und, juhuu, bin seit heute auch in Besitz des RWP
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

und was IP und Steuernummer und alles angeht, haben wir auch schon, schaust du hier

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 2&start=20
Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

asgardcrew hat geschrieben:und was IP und Steuernummer und alles angeht, haben wir auch schon, schaust du hier

http://forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f ... 2&start=20
Uwe Niemeier hat, nachdem ich ihn in diesem Thread darauf hingewiesen habe, dass man als IP nicht von der Pflicht zur Arbeitsgenehmigung für Ausländer befreit ist, in einem anderen Thread versprochen, dies in Kaliningrad zu recherchieren. Bis heute hat er noch keinen Nachweis gepostet, dass man keine Arbeitsgenehmigung braucht.

Daher gilt für mich weiterhin das Gesetz: Jede juristische Person (dazu zählen auch IP), die Ausländer beschäftigt, muss für diese eine Arbeitsgenehmigung beantragen! (Ansonsten würden ja alle Ausländer einfach als IP auf Vertragsbasis arbeiten - das wäre eine zu einfache Möglichkeit, die Migrationsregeln zu umgehen!)

Wie gesagt, jeder kann das Gesetz anders auslegen - mir wäre es angesichts der definierten Maximalstrafe von 2 Millionen Rubel für die illegale Beschäftigung von Ausländern (wenn ich mich recht entsinne) zu heikel!
asgardcrew hat geschrieben:wobei der staatlich definierte Unterhalt in Omsk bei unter 7000 liegt,so wurde mir zumindest gesagt, ist auch von Oblast zu Oblast verschieden
Ich ging, analog zu Novosibirsk, von knapp 5.000 Rubel aus - deswegen habe ich für 2 Personen pauschal 10.000 Rubel geschrieben.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von domizil »

Norbert hat geschrieben:Uwe Niemeier hat, nachdem ich ihn in diesem Thread darauf hingewiesen habe, dass man als IP nicht von der Pflicht zur Arbeitsgenehmigung für Ausländer befreit ist, in einem anderen Thread versprochen, dies in Kaliningrad zu recherchieren. Bis heute hat er noch keinen Nachweis gepostet, dass man keine Arbeitsgenehmigung braucht.
... entschuldigung, eine Nachlässigkeit meinerseits - egal aus welchen Gründen.
Die von mir befragten Verantwortlichen in Kaliningrad bei der Migrationsbehörde haben unmißverständlich gesagt das man mit dem "Zeitweiligen Wohnrecht" ein Einzelunternehmen (IP) gründen kann, aber trotzdem eine Arbeitsgenehmigung benötigt. Erst eine Aufenthaltsgenehmigung befreit von der Arbeitsgenehmigung.
Dazu vielleicht noch als Ergänzung: Eine Arbeitsgenehmigung wird in Kaliningrad (und wohl vermutlich auch in ganz Rußland) immer konkret bezogen auf den Arbeitgeber und den Arbeitsplatz ausgegeben. Ich kann also mit einer Arbeitsgenehmigung, bezogen auf mein eigenes IP zwar dort arbeiten, darf aber keinen Zusatzjob noch irgendwo anders ausüben. Hierzu ist eine weitere Arbeitsgenehmigung nötig.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

Jetzt sehe ich auch, ich hatte dieses Fazit übersehen - Du schreibst es ja schon im verlinkten Beitrag.

Aber danke noch einmal für die genaue und nun wirklich sichere Abklärung. (Wie gesagt, alles andere als deren Antwort, hätte mich auch gewundert.)
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

welches nun auch so einigermaßen die Fragen von youshouldknow beantworten dürfte,

@ Norbert, liegt soviel mir meine Frau sagen konnte auch tatsächlich nur um die 4000 in Omsk, werd mich aber schlauer machen!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

asgardcrew hat geschrieben:tatsächlich nur um die 4000 in Omsk
Ist in Saransk ähnlich. Auch irgendwas um die 4000rub/mon.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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