Mir scheint, dass Pippie schon den richtigen link auf das Frankfurter Konsulat eingestellt hat, eigentlich ist doch dort die eigentliche Frage zur Ausbuergerung umfassend beantwortet?!
Zu den Moeglichkeiten der Mehrstaatigkeit russischer Einwanderer in D haben wir hier im Forum schon mehrfach diskutiert, unbestritten ist aber, dass das fuer die Kategorien, fuer die das Gesetz keine Privilegien vorsieht, z.Z. nur in Ausnahmefaellen moeglich ist, da kann man Manuchka nur zustimmen.
Ansonsten haben Auslaender in Russland, wie auch in "jedem anderen" Staat eine Menge Nachteile gegenueber Staatsbuergern, z.B. hinsichtlich des Besitzes von Immobilien, von Firmen, im Erbrecht ...
Aber in der russischen Armee dienen duerfen Auslaender, das wird in letzter Zeit sogar immer mehr gefoerdert. Das russische Wehrdienstgesetz praezisiert die konkreten Einschraenkungen.
Und in die oertlichen Organe der Selbstverwaltung koennen Auslaender mit staendigem Wohnsitz in Russland auch waehlen und gewaehlt werden, sofern dem nicht internationale Vereinbarungen Russlands entgegenstehen. So steht es zumindest im entsprechenden russischen Auslaender- bzw. Wahlgesetz.
Ob es fuer Deutsche sinnvoll ist, die russische Staatsbuergerschaft (zusaetzlich) zu erwerben, will natuerlich gut durchdacht sein...
