Nun, dazu kann man eigentlich nur sagen, dass die russische Seite seit ueber zehn Jahren den "visafreien" Reiseverkehr anstrebt, bis heute trotz vieler "Absichtserklaerungen" seitens der EU ohne jeden Erfolg.
Aber mal zurueck zum eigentlichen Sachthema.
Um die Vielfalt der Antworten zu Deinen Problemen noch etwas zu vergroessern, gebe ich mal auch meine moeglicherweise auch nicht zu 100% korrekte Ansicht dazu.
Zunaechst noch mal ganz klar: Die "Visaerleichterung fuer Ehepartner", auf die ich im Eingangsbeitrag hingewiesen habe, beruht nicht auf dem "Visaerleichterungsabkommen" zwischen der EU und Russland, sondern ist eine rein russische Visaregelung.
Rechtlich wirksam wurde diese durch eine Aenderung des russischen Gesetzes ueber die Ein- und Ausreise sowie entsprechende Anordnungen der Regierung, z.B. hier im Artikel 25 (4)
http://base.garant.ru/10135803/4/#400
oder hier im Punkt 28
http://base.consultant.ru/cons/cgi/onli ... dst=100016
Generell ist die Interpretation der Regeln fuer die Ausgabe von Visa in entsprechenden Verwaltungsvorschriften festgehalten, z.B. dieser
http://www.kdmid.ru/cd.aspx?lst=normdoc ... овлен.aspx
http://www.kdmid.ru/cd.aspx?lst=normdoc ... менты.aspx
Zum Antrag wird (theoretisch) vom Leiter der zustaendigen russischen konsularischen Vertretung entschieden. Inwieweit man gleichzeitig auch Regeln des Visaerleichterungsabkommens geltend machen kann, liegt wohl in der Grauzone. (Aber vielleicht habe ich nur nicht die entsprechende Stelle der Verwaltungsvorschrift gefunden.) Es waere somit nicht sonderlich verwunderlich, wenn da verschiedene Konsulate in verschiedenen Details unterschiedlich entscheiden. Oben habe ich ja schon Links zum Konsulat in Leipzig (und auch in Mailand) eingestellt, wo man sieht, wie man es dort in etwa handhabt.
emsjp777 hat geschrieben:1. Ist es richtig, dass man nur ein Visa für einen Monat bekommt, wenn der russische Ehepartner die Einladung persönlich im Konsulat beantragt und dort unterschreibt, obwohl im Abkommen von 2007 von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen die Rede ist?
Nun, es ist ein Privatvisum (s. Verweise oben). Es kann also maximal ein Visum auf ein oder zwei Einreisen innerhalb eines maximalen Zeitraums von drei Monaten beantragt werden, wie das fuer alle Privatvisa gilt.
2. Ist es richtig, dass das Kind und der Ehepartner je 35 Euro für das Visa zahlen müssen, obwohl in dem gleichen Abkommen geschrieben steht für Familienangehörige kostenfrei?
Wenn man Glueck hat, kommt man vielleicht mit dem Verweis auf die entsprechende Bestimmung des Visaerleichterungsabkommens um den kleinen Betrag herum. Ich glaube aber eher nicht, da wie gesagt, das Visum selbst ja nicht auf den Bestimmungen dieses Abkommens beruht.
3. Ist es richtig, dass mein Sohn und ich persönlich im Konsulat erscheinen müssen, wenn mein Frau dort die Einladung für uns unterschreibt?
Wie Du ja richtig bemerkt hast, weisen andere Konsulate darauf hin, dass das nicht erforderlich ist.
Ist es normal, dass man auch noch eine Gehaltsabrechnung, oder Vermögensnachweis mitbringen muss, obwohl es das 7 Visa in den letzten 6 Jahren ist und man erst im letzten Oktober alle Unterlagen vorgelegt hat?
Naja, ich glaube, es ist wohl ueblich, dass man aktuelle Unterlagen vorlegen muss.
Insgesamt: Weder Visaerleichterungsabkommen noch die "Ehepartner-Variante" ist fuer Dich so recht brauchbar.
Ich bin auch der Meinung, dass sich bedauerlicherweise fuer Leute mit russischem Ehepartner weder im Auswaertigen Amt noch im russischen Aussenministerium jemand besonders interessiert, wir haben naemlich keine Lobby, und dass deshalb bis heute keine vernuenftige menschliche Visavariante eingefuehrt worden ist.
Frueher oder spaeter wird es sicher dazu kommen, aber bis dahin wuerde ich auch weiter nach Umgehungsloesungen suchen:
- Ich wuerde fuer meinen Sohn die russische Staatsangehoerigkeit beantragen. Nach russischem Gesetz werden Russen mit staendigem Wohnsitz im Ausland nicht zum Wehrdienst gemustert, also erst recht nicht eingezogen. Und Kranke sowieso nicht. Ich habe auch mehrfach hier im Forum nachgefragt, ob jemand selbst einen gegenteiligen Fall kennt, bisher hat sich keiner gemeldet.
- Ich wuerde mir ueber einen Visaservice ein Business-Multivisum fuer ein Jahr beschaffen lassen. Falls unumgaenglich wirst Du Dir ja sicherlich ganz legal einen Gewerbeschein oder eine Gefaelligkeitsbestaetigung einer Firma besorgen koennen. Selbstverstaendlich kann ein solches Multivisum auch fuer private Reisen genutzt werden.
@Wolf0815
Dass das Visum eine Form eines Privatvisums ist, ist klar (s. die Verweise oben). Ob die Konsulate immer auf ihm, wie bei dsn27 passiert, die gemeinsame Einreise mit der Ehefrau vermerken, habe ich auch nicht verifizieren koennen.
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