Ohne es zu prüfen, habe ich sofort überlegt: Jetzt bindet uns Storona aber einen Bären auf? Storona, glaubst Du wirklich, dass Du mit solchen offensichtlich "zurechtgebogenen" Argumenten jemanden überzeugst?Nikolaus hat geschrieben:Nun, das ist eindeutiger Quatsch: Du vergleichst, die Maximalstrafe des einen Strafbestands (von Geldstrafe bis Freiheitsentzug von bis zu 7 Jahren) mit der Mindeststrafe des anderen Strafbestands (von 6 bis 15 Jahren Freiheitsentzug).FYI: für "хулиганство" sind in Russland maximal 7 Jahre Haft vorgesehen, für Mord ohne erschwerende Umstände - 6 Jahre.
Ich weiss nicht, woher Du Deine konkreten Informationen beziehst, sie sind leider meist falsch. Du koenntest wirklich etwas sorgfaeltiger zunaechst pruefen, bevor Du etwas schreibst.
Ich kann schon verstehen, dass man eine junge Mutter, die sich ihres eigenen Handelns nicht bewusst war oder nicht bewusst sein wollte, unterstützt. Ich finde es auch richtig, dass man sie unterstützt - obwohl ich ihre Handlungen für bescheuert halte. Aber mit solchen Argumenten wie in diesem Beispiel macht man sich einfach unglaubwürdig.
Das war natürlich wirklich eine schöne doppeldeutige Steilvorlage.Daten-Salat hat geschrieben:Lieber Norbert, ich hoffe, Du lachst auch und bist bitte nicht böse, dass ich Deine Steilvorlage zitiert habe.



