Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
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borya
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Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von borya »

Hallo zusammen :)

meine Freundin war jetzt in Deutschland für eine Woche...ohne ihr Kind.
Sie ist geschieden, ihr Mann hat aber mit ihr das geteilte Sorgerecht.
Dass Sein Kind jetzt für 2 oder 3 Monate mit meiner Freundin zusammen nach Deutschland kommt, hat er erlaubt.

Ich suche jetzt hier jemanden, der in einer solchen Situation war zum Erfahrungsaustausch.
Welche Probleme können auftreten ? Angenommen vom Ex-Mann meiner Freundin aus wäre es kein Problem. Was aber mit den Behörden ?
Ist es sinnvoller für meine Feundin mit ihrem Kind nach den 3 Monaten Visum gleich hier zu bleiben ? Oder kann sie bedenkenlos erst mal wieder zurück nach Russland ohne dass es dann beim erneuten Visumsantrag zu Problemen kommen kann...wenn sie dann hier z.B. keiraten will...?
Deutsch lernt sie schon.

vielen Dank für jede Hilfestellung

Borya
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Saboteur
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von Saboteur »

Wie alt ist das Kind denn?
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borya
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von borya »

Saboteur hat geschrieben:Wie alt ist das Kind denn?
das Kind ist zwei Jahre alt.
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Saboteur
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von Saboteur »

okay, also bei einem älteren Kind müsste man die Frage stellen ob das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn es zwangsumgesiedelöt wird was bei einem 2-jährigen aber eher nicht der Fall ist...

hier imFourm gibt es schon einige ähnliche Anfragen und berichte, hast du schon bischen gestöbert? Das hilft dir vielleicht schon mal weiter...
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borya
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von borya »

Saboteur hat geschrieben:okay, also bei einem älteren Kind müsste man die Frage stellen ob das Kindeswohl gefährdet wäre, wenn es zwangsumgesiedelöt wird was bei einem 2-jährigen aber eher nicht der Fall ist...

hier imFourm gibt es schon einige ähnliche Anfragen und berichte, hast du schon bischen gestöbert? Das hilft dir vielleicht schon mal weiter...
ja, habe schon einiges gelesen aber zu speziell meinen Fragen nicht direkte Antworten gefunden. Ich würde mich gerne mit jemandem unterhalten, der in der gleichen Situation war und jetzt alle Hürden gemeistert hat. Am besten Schritt für Schritt, wie man vorgehen sollte. z.B. Ab wann meine Freundin am besten gleich hier bleiben sollte und was dann im Vorfeld geklärt sein sollte. Das ist wohl die wichtigste Frage.

vielen Dank für Deine Hilfe.

PS: es wäre auch super jemanden zu finden der russisch kann und sich evtl. auch mit meiner Freundin austauschen könnte.
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von manuchka »

Deine Freundin kann nicht einfach nach Ablauf des Visumszeitraum mit ihrem Kind in DE bleiben - wie stellt ihr euch das denn vor?! Natürlich muss sie zurück, wenn ihr keine Probleme wollt, und wenn ihr heiraten möchtet, gibt es dafür die Prozedur der Familienzusammenführung (FZF) - entweder nach der Heirat in RUS oder zum Zwecke der Heirat in DE. Da muss das Kind miteinbezogen werden, und da wird es sogar eher von Vorteil sein, wenn ihr darauf verweisen könnt, dass beide dich in DE besucht haben und ordnungsgemäß, auch wenn es umständlich ist, wieder nach RUS zurückgekehrt sind.

Das Einverständnis, das der Vater zum vorübergehenden Aufenthalt, zu einer Urlaubsreise des Kindes ins Ausland abgibt, ist übrigens ein anderes als die Einverständniserklärung für die dauerhafte Übersiedlung ins Ausland, das muss euch auch bewusst sein.

Falls eure Absichten während des Aufenthaltes deiner Freundin in DE konkreter werden, würde ich an eurer Stelle mal beim Standesamt und bei der Ausländerbehörde vorsprechen und vorab klären, welche Unterlagen sie von euch wollen, damit ihr dann die FZF beantragen könnt.
Du erntest, was du säst.
borya
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von borya »

manuchka hat geschrieben:Deine Freundin kann nicht einfach nach Ablauf des Visumszeitraum mit ihrem Kind in DE bleiben - wie stellt ihr euch das denn vor?! Natürlich muss sie zurück, wenn ihr keine Probleme wollt, und wenn ihr heiraten möchtet, gibt es dafür die Prozedur der Familienzusammenführung (FZF) - entweder nach der Heirat in RUS oder zum Zwecke der Heirat in DE. Da muss das Kind miteinbezogen werden, und da wird es sogar eher von Vorteil sein, wenn ihr darauf verweisen könnt, dass beide dich in DE besucht haben und ordnungsgemäß, auch wenn es umständlich ist, wieder nach RUS zurückgekehrt sind.

Das Einverständnis, das der Vater zum vorübergehenden Aufenthalt, zu einer Urlaubsreise des Kindes ins Ausland abgibt, ist übrigens ein anderes als die Einverständniserklärung für die dauerhafte Übersiedlung ins Ausland, das muss euch auch bewusst sein.

Falls eure Absichten während des Aufenthaltes deiner Freundin in DE konkreter werden, würde ich an eurer Stelle mal beim Standesamt und bei der Ausländerbehörde vorsprechen und vorab klären, welche Unterlagen sie von euch wollen, damit ihr dann die FZF beantragen könnt.

Natürlich nicht "einfach" da bleiben...sondern was Du im letzten Abschnitt geschrieben hast. Ist es nicht einfacher die Heirat gleich hier in Bewegung zu setzten ohne, dass sie nochmal nach RU zurück muß ? Ginge es auch nach Ablauf von einem oder zwei Monaten schon mit den Behörden anzufangen...dass sie quasi gleich bleiben kann ?
Wir haben nur Sorgen, dass das FZF nachdem sie wieder in RU ist abgelehnt werden könnte. Und dann sitzt sie in RU fest. Oder kann es gar nicht abgelehnt werden..also im Normalfall ?
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von Saboteur »

ich würde in Hinsicht auf das doch etwas besondere Verfahren und auf die Nerven aller Beteiligter auf eine Hauruckaktion verzichten sondern alles ganz in Ruhe und mit allem was dazu gehört nach und nach durchgehen...
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borya
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von borya »

Saboteur hat geschrieben:ich würde in Hinsicht auf das doch etwas besondere Verfahren und auf die Nerven aller Beteiligter auf eine Hauruckaktion verzichten sondern alles ganz in Ruhe und mit allem was dazu gehört nach und nach durchgehen...
also wir sind uns schon sicher....ich war 4 mal in RU und sie ein mal hier.
Gut, also das FZF wird in aller Regel erlaubt ?
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Re: Alleinerziehende russische Freundin aus Kazan

Beitrag von manuchka »

Ja, wenn ihr alle Unterlagen mit Antrag vorlegt, wird FZF üblicherweise problemlos erteilt, es sei denn, es gibt konkrete Anhaltspunkte, dass an der Ehe/Heiratsabsicht was faul ist. Aber das ist bei euch nicht der Fall, und ihr kennt euch ja auch schon länger, und alle Fragen werden im Gespräch mit ABH (Ausländerbehörde) / Botschaft geklärt.

Es gibt Ausnahmen, dass manche ABHs auch Heirat und sofortiges Dableiben erlauben, auch wenn man nur mit einem Besuchsvisum eingereicht ist. Bei euch dürfte es schon daran scheitern, dass der Vater vermutlich nur der vorübergehenden, nicht der dauerhaften Ausreise des Kindes zugestimmt hat - das sind verschiedene Erklärungen, wie ich schon sagte. Macht euch keinen Ärger, lasst es nicht drauf ankommen...

In der Regel ist ein Besuchsvisum dafür nicht vorgesehen, dass man damit einreist und bleibt, neuerdings wird oft verlangt, dass man unterschreibt, dass man das Visum auch nicht zum Heiraten in DE benutzen wird, und man sollte sich an das vorgeschriebene Verfahren halten. Dennoch ist es natürlich empfehlenswert, dass ihr vorab schon mal dort hingeht und eben nachfragt, welche Papiere ihr dann braucht, das macht es später einfacher.
Du erntest, was du säst.
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