FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Geheiratet - und wie weiter? Wie kommt der Ehepartner nach Deutschland? Oder vielleicht besser in die Gegenrichtung, Übersiedlung nach Russland? Dürfen die Kinder mitkommen?
youshouldntknow
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von youshouldntknow »

Also Moment mal... Das heisst, dass ich jetzt hier ein Jahr abgammeln soll? Ich meine ich soll in einem Jahr meine Einkuenfte nachweisen (Sparbuch geht ja angeblich nicht mehr) und kann nicht arbeiten? Dann eine andere Frage: Wie eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn man noch keinen Hochschulabschluss und auch keine abgeschlossene russische Berufsausbildung hat? Als RVP-Inhaber hat man das Recht, selbstaendig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, das muss nicht unbedingt der Arbeitgeber machen, soviel haben die mir schon gesagt. Dauert angeblich 2 Wochen, kostet 2000 Rubel und gilt 1 Jahr. Aber man muss einen in Russland anerkannten Berufsabschluss haben, auch wenn man im Rostic's Klopse braet...

Na das sind ja wieder Aussichten.
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Norbert
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von Norbert »

youshouldntknow hat geschrieben:Als RVP-Inhaber hat man das Recht, selbstaendig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, das muss nicht unbedingt der Arbeitgeber machen, soviel haben die mir schon gesagt. Dauert angeblich 2 Wochen, kostet 2000 Rubel und gilt 1 Jahr.
Soweit ich mich entsinnen kann, geht dieser einfache Weg nur für RVP-Inhaber aus GUS-Ländern. Ich hatte mir das vor fünf Jahren, als ich betroffen war, mal im Detail durchgelesen, und da stand, dass es für alle Länder mit vereinfachtem Visaverfahren (also Länder ohne Visum, also vor allem GUS) geht. Aber selbst mit meinem Argument, dass ich als Deutscher mit RVP ja auch ein vereinfachtes Visaverfahren hätte, wurde im Amt für Arbeitsbeschaffung (wo man den Antrag stellen müsste) nicht akzeptiert. Und dieses Argument war zugegeben auch an den Haaren herbeigezogen - die Formulierung zielt nun einmal direkt auf GUS-Länder.

Dies mag sich geändert haben - würde mich aber wundern.
youshouldntknow hat geschrieben:Das heisst, dass ich jetzt hier ein Jahr abgammeln soll? Ich meine ich soll in einem Jahr meine Einkuenfte nachweisen (Sparbuch geht ja angeblich nicht mehr) und kann nicht arbeiten?
Ja, das ist die traurige Realität. Legal wäre, wenn ein Arbeitgeber den Papierkram auf sich nimmt und für Dich die Arbeitsgenehmigung beantragt oder wenn Deine Frau Deinen Lebensunterhalt garantieren kann. Oder Du andere Geldquellen in Deutschland nachweisen kannst.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

youshouldntknow hat geschrieben:Also Moment mal... Das heisst, dass ich jetzt hier ein Jahr abgammeln soll? Ich meine ich soll in einem Jahr meine Einkuenfte nachweisen (Sparbuch geht ja angeblich nicht mehr) und kann nicht arbeiten? Dann eine andere Frage: Wie eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn man noch keinen Hochschulabschluss und auch keine abgeschlossene russische Berufsausbildung hat?
Du musst doch "nur" nen Arbeitgeber finden, der die paar Laufereien auf sich nimmt(ist ja nun auch kein Teufelswerk, wir haben das ja selbst durch). Hast Du dich nicht vorm Ortswechsel nach RU wegen Arbeit in Omsk schonmal umgehört?

Ich hatte ja neulich schonmal den Tip gebracht, daß das Geld, was man anlegen muss um 48trub Zinsen pro Jahr zu bekommen gar nicht so extrem viel ist(gibt ja 8% Zinsen auf Rubels). DAS wäre imho ein Ausweg, wenn man keinen Job zum Geld verdienen bekommt.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Wobei ich mir nicht vorstellen kann dass die ganzen Usbeken und Kasachen die man auf dem Amt so trifft und welche gerade ihre RWP bekommen haben eine in RU anerkannte Berufsausbildung haben, geschweige denn irgendeine Berufsausbildung, wieso gehts denn da? Die bekommen auch alle ihre Arbeitserlaubniss! Einfach mal hingehen und fragen, und Zeit mitnehmen! :-)

Was das Arbeiten angeht,soll ich für meinen Fall eine Kopie meines deutschen Gewerbescheines machen, übersetzen lassen und kann dann offiziel in Europa arbeiten und das ganze hier versteuern, ohne IP oder OOO, was natürlich diverse Freiräume bei der Steuer für mich ergibt!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

Dazu fällt mir noch ein das z.B. Chevrolet in Usbekistan laut ihrer Aussage lieber jeden Bauer aus Deutschland nehmen als eine Fachkraft aus Usbekistan, wenn man mal mit und in Usbekistan gearbeitet hatt versteht man auch warum!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

youshouldntknow hat geschrieben:Also Moment mal... Das heisst, dass ich jetzt hier ein Jahr abgammeln soll? Ich meine ich soll in einem Jahr meine Einkuenfte nachweisen (Sparbuch geht ja angeblich nicht mehr) und kann nicht arbeiten?
was du auch mal Nachfragen könntest,

eine Tante welche aus Usbekistan kommt hatt ihre Arbeitsgenehmigung bekommen, allerdings findet sie keine Arbeit, weil entweder die Firmen sie nicht wollen, sie zu Alt ist, oder bestimmte Jobs einfach nur an Russen vergeben werden, ( wie z.B. Kassierer im Bus) , allerdings hatt sie auch von der Örtlichen Behörde mitgeteilt bekommen dass es reicht wenn sie zum Jahresbericht einfach 100 000 Rubel auf dem Konto hatt, dann wär das schon in Ordnung!

Mehr dazu kann ich dir wahrscheinlich Morgen sagen, da hab ich noch einige Gänge vor mir ( Dreijahresvisa, Steuernummer usw.) und werde danach auch schlauer sein, jedenfalls laut UFMS muss man nicht in RU arbeiten solange der Unterhalt gesichert ist!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von domizil »

asgardcrew hat geschrieben:Wobei ich mir nicht vorstellen kann dass die ganzen Usbeken und Kasachen die man auf dem Amt so trifft und welche gerade ihre RWP bekommen haben eine in RU anerkannte Berufsausbildung haben, geschweige denn irgendeine Berufsausbildung, wieso gehts denn da?
... es ist aber so. Es gibt in Russland seit einigen Jahren des "Programm der Rückübersiedler", d.h. Bürger der ehemaligen Sowjetunion die jetzt irgendwo auf der Welt leben, aber auch Russen die sich nach 1991 entschlossen haben irgendwo im Ausland zu leben, können jetzt auf Antrag "rückübersiedeln" nach Russland. Dies wird staatlicherseits mit finanziellen und organisatorischen Beihilfen gefödert. Diese Rückübersiedler (auch wenn sie keinen russischen Pass mehr haben), erhalten das Zeitweilige Wohnrecht innerhalb von 6 Wochen und somit auch die Arbeitsgenehmigung.
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von bella_b33 »

domizil hat geschrieben:erhalten das Zeitweilige Wohnrecht innerhalb von 6 Wochen und somit auch die Arbeitsgenehmigung
Das zeitweilige Wohnrecht(RvP) schließt doch normalerweise keine Arbeitgenehmigung mit ein, die muss man erst extra beantragen.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von domizil »

bella_b33 hat geschrieben:Das zeitweilige Wohnrecht(RvP) schließt doch normalerweise keine Arbeitgenehmigung mit ein, die muss man erst extra beantragen.
... aber nicht wenn man über das Programm der Rückübersiedler das Zeitweilige Wohnrecht bekommt ... Da kümmern sich dann spezielle Kommissionen um eine "Paketlösung", incl. der kostenlosen zur Verfügungstellung von Wohnraum in speziellen Rückübersiedlerheimen. Pro Rückübersiedler gibt es dann auch noch 60.000 Rubel Startgeld, für jeden Familienangehörigen der nicht in die Kategorie Rückübersiedler fällt dann nochmal 20.000 Rbl., es werden die Umzugskosten erstattet ... und wenn nicht gleich Arbeit gefunden wird so gibt es Harz-IV-po-russki ... für 6 Monate.
Uwe Niemeier
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Re: FAQ: Aufenthaltserlaubnis in Russland

Beitrag von asgardcrew »

ja aber das trifft eben nur auf die Rückübersiedler zu, Einwanderer aus diesen Staaten müssen trotzdem ein Patent zu Arbeiten beantragen, hatte ich erst in der Familie,

bei mir ist es ja jetzt so dass ich für Deutsche Firmen (wenn überhaupt mal) in Russland arbeite, ansonsten ja außerhalb Russlands, und da bekam ich heute die Auskunft dass ich in diesem Falle gar keine Arbeitsgenehmigung brauche da ich ja durch die RWP ein Dreijahresvisum habe, Arbeitsgenehmigung brauch ich erst wenn ich für Russische Firmen arbeiten will!

Das zu beantragen (vorausgesetzt man hatt einen Gesellenschein) ist ja nun überhaupt kein Problem, kostet so um die 2500 Rubel und wäre für ein Jahr gültig
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