Meine Verlobte und ich wollen dieses Jahr in Deutschland heiraten. Vom Standesamt habe ich nun einen Laufzettel mit den Unterlagen bekommen, welche wir für die Befreiung von der Erteilung eines Ehefähigkeitszeugnisses und die Beantragung der Eheschließung einreichen müssen. Folgende Unterlagen muss meine russische Verlobte einreichen:
* Geburtsurkunde selbst mit Apostille und Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer nach ISO Norm
* Personalausweis oder Reisepass (notariell begl. Kopie)
* Aufenthaltsbescheinigung mit Übersetzung
* Einkommensnachweis (letzte drei Monate)
* Eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen über den Familienstand mit Übersetzung
* Übersetzung des Reisepasses oder Inlandspass als Nachweis des Familienstandes von einem vereidigten Übersetzer, dann mit notariell begl. Kopie des Passes
Dazu der Hinweis: "Alle Urkunden im Original mit Übersetzung (von einem beeidigten Dolmetscher) und Apostille. Wir benötigen eine „Eidesstattliche Versicherung“ (von einem Notar erstellt) von je zwei Zeugen über den Familienstand „ledig“: Frau xy war weder in ihrer Heimat noch in einem anderen Staat - auch nicht rituell – verheiratet. Sie hat keine Ehe verschwiegen."
Nachdem ich hier schon ein wenig im Forum gestöbert habe, habe ich doch noch ein paar Fragen dazu (beim Standesamt werde ich auch nochmal anrufen, das ist aber heute geschlossen):
1. Ist mit der Aufenthaltsbescheinigung eine russische Meldebescheinigung gemeint?
2. Ist die eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen üblich? Nach dem was ich bisher hier gelesen habe dachte ich, dass eine Ledigkeitsbescheinigung einer russischen Behörde ausreichend ist.
3. Alle Originaldokumente (außer der Reisepass?) müssen also in Russland apostiliert und danach hier von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden?
3. Ich bin im Moment Doktorand, habe aber bis August nur einen HiWI-Vertrag (danach die übliche halbe Stelle) und daher ein relativ geringes Einkommen. Kann es dadurch Probleme mit dem Oberlandesgericht geben?
Schonmal im Vorraus danke für eure Hilfe.
Fragen zu Dokumenten für die Beantragung der Eheschließung
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paramecium
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Re: Fragen zu Dokumenten für die Beantragung der Eheschließu
Hallo,
zu 2-3 Fragen kann ich dir was sagen, da wir damit auch Erfahrung haben.
Ich habe gute Erfahgrungen gemacht einfach beim Amt nachzufragen, und zwar solange bis wirklich alles klar ist. Da waren Sie sehr nett und entgegenkommend.
zu 2-3 Fragen kann ich dir was sagen, da wir damit auch Erfahrung haben.
Ja, ist eigentlich ein Registrierungsstempel im Inlandspass, solltest du ggf. nochmal nachfragen.1. Ist mit der Aufenthaltsbescheinigung eine russische Meldebescheinigung gemeint?
Da kann ich nur sagen, dass meine Verlobte eine Ledigekeitsbescheinigung von der russischen Botschaft erhalten haben, dafür aber eine vor einem deutschen Notar abgelegte eidesstattliche Versicherung über die Ledigkeit abgeben mussten.2. Ist die eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen üblich? Nach dem was ich bisher hier gelesen habe dachte ich, dass eine Ledigkeitsbescheinigung einer russischen Behörde ausreichend ist.
ja, genau...Reisepass geht so. ich habe damals im Netz gesucht und auch schnell was gefunden.3. Alle Originaldokumente (außer der Reisepass?) müssen also in Russland apostiliert und danach hier von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden?
Eigentlich sollte es keine Probleme geben.3. Ich bin im Moment Doktorand, habe aber bis August nur einen HiWI-Vertrag (danach die übliche halbe Stelle) und daher ein relativ geringes Einkommen. Kann es dadurch Probleme mit dem Oberlandesgericht geben?
Ich habe gute Erfahgrungen gemacht einfach beim Amt nachzufragen, und zwar solange bis wirklich alles klar ist. Da waren Sie sehr nett und entgegenkommend.
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Re: Fragen zu Dokumenten für die Beantragung der Eheschließu
So etwas gibt es aber meist nicht - wir konnten es nicht bekommen. Und dann kommen die zwei Zeugen wohl ins Spiel. Bei uns gab es diese Variante damals aber noch nicht.paramecium hat geschrieben:2. Ist die eidesstattliche Versicherung von zwei Zeugen üblich? Nach dem was ich bisher hier gelesen habe dachte ich, dass eine Ledigkeitsbescheinigung einer russischen Behörde ausreichend ist.
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paramecium
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Re: Fragen zu Dokumenten für die Beantragung der Eheschließu
Vielen Dank für die Antworten. Wir sind gerade dabei die Dokumente aufzutreiben. Allerdings wissen wir noch nicht, wer die Apostille auf die Eidesstattliche erklärung sowie den Einkommensnachweis ausstellt. Weiß jemand von euch, welche Behörde dafür zuständig ist?
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Re: Fragen zu Dokumenten für die Beantragung der Eheschließu
Die eidsstattlichliche Erklärung kann beim Notar abgegeben werden und dann den Notar fragen wo wer und so... so würde ich vorgehen. Für Deutschland wäre es das Landgericht. Die Kopie des Gehaltsnachweises auch beim Notar kopieren und apostilllieren. Das dürfte reichen. Dann müsstet ihr das hier nochmal amtlich übersetzen lassen und ggf. auch apostillieren lassen...
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