asgardcrew hat geschrieben: Gibt es das irgendwo mit Unterschrift und Stempel zum Downloaden?
http://images.yandex.ru/yandsearch?text ... 0%B0%D1%8F
asgardcrew hat geschrieben: Gibt es das irgendwo mit Unterschrift und Stempel zum Downloaden?

m1009 hat geschrieben:asgardcrew hat geschrieben: Gibt es das irgendwo mit Unterschrift und Stempel zum Downloaden?
http://images.yandex.ru/yandsearch?text ... 0%B0%D1%8F




Nikolaus hat geschrieben:Der Dich interessierende Punkt ist Artikel 15 Punkt 2, aber das weisst Du ja sicherlich schon.
Waere fein, wenn Du erfahren koenntest, von welcher kuerzlichen Gesetzesaenderung Dein FMS-Mitarbeiter da spricht, man weiss ja nie ...

Mir hat man damals auch im UFMS gesagt: "Wenn Sie denken, dass jeder Grenzer dieses Abkommen kennt ...!"asgardcrew hat geschrieben:Da man weiß dass es an diversen Grenzübergängen zu Aufenthalten gekommen ist da einige Beamte dieses Papier nicht kennen, und dadurch wohl auch zu den Fällen dass dadurch Flüge verpasst wurden, ...

Also müssen wir uns bei Deinem UFMS dafür "bedanken"?Norbert hat geschrieben: Ich habe mich damals wegen der Warnung in meinem UFMS auch extra hier im Forum angemeldet.

youshouldntknow hat geschrieben: Dann eine andere Frage: Wie eine Arbeitserlaubnis bekommen, wenn man noch keinen Hochschulabschluss und auch keine abgeschlossene russische Berufsausbildung hat? Als RVP-Inhaber hat man das Recht, selbstaendig eine Arbeitserlaubnis zu beantragen, das muss nicht unbedingt der Arbeitgeber machen, soviel haben die mir schon gesagt. Dauert angeblich 2 Wochen, kostet 2000 Rubel und gilt 1 Jahr. Aber man muss einen in Russland anerkannten Berufsabschluss haben, auch wenn man im Rostic's Klopse braet...