Russischer Führerschein in Deutschland

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Anton
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Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von Anton »

Hallo zusammen,

ich und meine Frau haben doppelte Staatsbürgerschaften - deutsch und russisch. Seit zwei Jahren sind wir aus beruflichen Gründen in Moskau. Meine Frau hat keinen deutschen Führerschein und ist gerade dabei einen russischen Führerschein zu machen. Mir ist bekannt (und der FAQ von Fucano bestätigt das auch), dass ein Ausländer in Deutschland höchstens 6 Monate lang mit seinem ausländischen Führerschein fahren darf. Wie ist es denn mit einem Deutschen, der einen ausländischen Führerschein hat? Darf ein Deutscher mit einem ausländischen Führerschein überhaupt fahren?

Viele Grüße
Anton
Zuletzt geändert von Anton am 28 Mai 2012, 11:39, insgesamt 1-mal geändert.
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zimdriver
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von zimdriver »

Ja, der Deutsche darf, wenn er sich aus D abgemeldet hat und einen nachweisbaren Wohnsitz im FS- ausstellenden Land hat. Das ist mein heutiger Wissensstand.
Anton
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von Anton »

zimdriver hat geschrieben:Ja, der Deutsche darf, wenn er sich aus D abgemeldet hat und einen nachweisbaren Wohnsitz im FS- ausstellenden Land hat. Das ist mein heutiger Wissensstand.
Heißt das, dass ein in Deutschland angemeldete Deutsche mit einem ausländischen FS nicht fahren darf?
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inorcist
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von inorcist »

Anton hat geschrieben:Heißt das, dass ein in Deutschland angemeldete Deutsche mit einem ausländischen FS nicht fahren darf?
Die Faustregel ist, wenn du in einem neuen Land deinen festen Wohnsitz anmeldest, musst du dort auch innerhalb von einer gegebenen Frist deinen Führerschein umschreiben lassen. Auch innerhalb von der EU, wo es den einheitlichen EU-Führerschein gibt. In Deutschland hast du glaube ich sechs Monate Zeit, in der Schweiz zwölf.
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zimdriver
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von zimdriver »

Anton hat geschrieben:
zimdriver hat geschrieben:Ja, der Deutsche darf, wenn er sich aus D abgemeldet hat und einen nachweisbaren Wohnsitz im FS- ausstellenden Land hat. Das ist mein heutiger Wissensstand.
Heißt das, dass ein in Deutschland angemeldete Deutsche mit einem ausländischen FS nicht fahren darf?
Nein. Du kannst ja mal googeln zum Stichwort EU- Führerschein, Führerschein in Polen nach Entzug in D usw.
Anton
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von Anton »

inorcist hat geschrieben:Die Faustregel ist, wenn du in einem neuen Land deinen festen Wohnsitz anmeldest, musst du dort auch innerhalb von einer gegebenen Frist deinen Führerschein umschreiben lassen. Auch innerhalb von der EU, wo es den einheitlichen EU-Führerschein gibt. In Deutschland hast du glaube ich sechs Monate Zeit, in der Schweiz zwölf.
OK, das verstehe ich. Meine Frau hat sich in Deutschland nicht abgemeldet hat. Muss sie ja nicht, oder? D.h. wenn sie jetzt nach Deutschland zurückkehrt, gilt die bestehende Anmeldung. Ab wann werden dann die sechs Monate gezählt? :)
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zimdriver
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von zimdriver »

ab Einreise
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von inorcist »

In der Schweiz, sobald angenommen werden kann, dass du deinen wirtschaftlichen und sozialen Lebensmittelpunkt in das neue Land verlegt hast. Was in 95% aller Fälle vermutlich das Datum der Einreise ist.

Ausnahmen sind zum Beispiel ausländische Schüler und Studenten, wenn sie ihre Ausbildung nicht selbst sondern per Stipendium oder über Familie finanzieren. Ich denke, dass es in Deutschland ähnlich ist.
Anton
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von Anton »

zimdriver hat geschrieben:ab Einreise
Der Einreisezeitpunkt wird doch nirgendwo festgehalten. Ich habe die Antwort auf meine Frage bei ADAC gefunden: http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... tabid=tab2. "Ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes".
Einen "ordentlichen Wohnsitz" hat eine Person i.d.R. dort, wo sie über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen wohnt. Voraussetzung ist, dass die Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen, eine enge Beziehung zum Wohnort nachweisen kann. Für die Berechnung dieser Frist ist entscheidend, dass die Person zum Wohnen berechtigt ist. Dies kann sich aus Eigentum, Miete oder auch Gefälligkeitsüberlassung der Wohnung ergeben. Auch ein Hotelaufenthalt kann ausreichend sein. Es wird stets auf den sog. Lebensmittelpunkt abgestellt. Der ordentliche Wohnsitz besteht auch nicht erst dann, wenn eine Person in einem Staat 185 Tage gewohnt hat. Er besteht bereits dann, wenn der Aufenthalt mit der ernsthaften Absicht begründet wird, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 185 Tagen an dem betreffenden Ort zu wohnen (z. B. nach Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses).
(C) http://www.adac.de/infotestrat/ratgeber ... tabid=tab3
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inorcist
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Re: Russischer Führerschein in Deutschland

Beitrag von inorcist »

Wenn du nicht in Deutschland lebst, solltest du mit dem russischen Führerschein auch keine Probleme haben, wenn du ab und an mal zu Besuch oder geschäftlich in Deutschland bist.

Im Zweifelsfall musst du irgendwie nachweisen können, dass du nicht mehr in DE lebst (zB Abmeldebestätigung oder ausländischer Wohnsitz im Pass).
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