Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutschland
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Marcel1986
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- Registriert: 03 Jun 2012, 22:38
Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutschland
Hallo,
ich benötige Informationen um den Pass meiner russischen Frau ändern zu können, das Konsulat ist wenig Auskunftsfreudig und verweist immer nur auf Ihre Internetseite.
Meine Frau ist in Russland noch registriert, somit hat sie nur eine Fiktionsbescheinigung bis der Pass korrekt ist,aber eine Reise ist momentan nicht drin, da wir ein 2 Monate altes Kind haben.
Nun zu meinem problem, was wird wirklich benötigt, ich weis das wir den Auszug aus dem Heiratseintrag-international brauchen,mit Übersetzung, nur dieses Internationale Dokument hat 2 Seiten, die 2. ist die Symbolerklarüng für die erste Seite in mehreren Sprachen, meine Frage nun, muss die 2. Seite auch in russisch übersetzt werden oder nur die 1. mit Apostille?
Und kann die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, denn die wissen es selbst nicht einmal:))) zumindest hab ich erreicht das meine frau die Arbeitserlaubnis bekommen hat damit wir das Elterngeld bekommen.
Grüße Marcel
ich benötige Informationen um den Pass meiner russischen Frau ändern zu können, das Konsulat ist wenig Auskunftsfreudig und verweist immer nur auf Ihre Internetseite.
Meine Frau ist in Russland noch registriert, somit hat sie nur eine Fiktionsbescheinigung bis der Pass korrekt ist,aber eine Reise ist momentan nicht drin, da wir ein 2 Monate altes Kind haben.
Nun zu meinem problem, was wird wirklich benötigt, ich weis das wir den Auszug aus dem Heiratseintrag-international brauchen,mit Übersetzung, nur dieses Internationale Dokument hat 2 Seiten, die 2. ist die Symbolerklarüng für die erste Seite in mehreren Sprachen, meine Frage nun, muss die 2. Seite auch in russisch übersetzt werden oder nur die 1. mit Apostille?
Und kann die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen, denn die wissen es selbst nicht einmal:))) zumindest hab ich erreicht das meine frau die Arbeitserlaubnis bekommen hat damit wir das Elterngeld bekommen.
Grüße Marcel
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Hallo Marcel,
bitte gib mal in der Suchfunktion oben rechts "Namensänderung" ein - dazu ist wirklich schon viel geschrieben worden. U.a. hier: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12047
Wenn deine Frau noch in RU gemeldet ist, kommt sie um eine Reise dorthin leider nicht drumherum. Ein Ausweg wäre höchstens, im russ. Konsulat in DE eine Vollmacht ausstellen zu lassen, damit jemand in RU für sie entweder den Inlandspass beantragen oder sie vom Wohnsitz dort abmelden kann. Ob das mittels Vollmacht überhaupt möglich ist oder ob man das höchstpersönlich machen muss, weiß ich nicht, da müsste man die zuständige Behörde vor Ort fragen.
Ich meine übrigens, dass für den neuen Pass die normale dt. Heiratsurkunde mit Apostille ausreichen würde und keine internationale notwendig ist. Die würde ja in den Ländern, deren Sprache drauf ist, nur die Übersetzung ersparen, aber Russisch ist scheinbar nicht dabei. Auf jeden Fall würde ich aber die Urkunde vollständig übersetzen lassen. Ansonsten die üblichen Unterlagen, die man in RU für die Beantragung eines Inlandspasses braucht.
Wenn die Ausländerbehörde nicht weiß, ob sie eine AE erteilen können, woher sollen wir es dann wissen? Die Behörde entscheidet doch. (Ich bin übrigens der Ansicht: ja, sie kann. Zumindest eine befristete. Frage: Wie geht Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis?)
bitte gib mal in der Suchfunktion oben rechts "Namensänderung" ein - dazu ist wirklich schon viel geschrieben worden. U.a. hier: http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=12047
Wenn deine Frau noch in RU gemeldet ist, kommt sie um eine Reise dorthin leider nicht drumherum. Ein Ausweg wäre höchstens, im russ. Konsulat in DE eine Vollmacht ausstellen zu lassen, damit jemand in RU für sie entweder den Inlandspass beantragen oder sie vom Wohnsitz dort abmelden kann. Ob das mittels Vollmacht überhaupt möglich ist oder ob man das höchstpersönlich machen muss, weiß ich nicht, da müsste man die zuständige Behörde vor Ort fragen.
Ich meine übrigens, dass für den neuen Pass die normale dt. Heiratsurkunde mit Apostille ausreichen würde und keine internationale notwendig ist. Die würde ja in den Ländern, deren Sprache drauf ist, nur die Übersetzung ersparen, aber Russisch ist scheinbar nicht dabei. Auf jeden Fall würde ich aber die Urkunde vollständig übersetzen lassen. Ansonsten die üblichen Unterlagen, die man in RU für die Beantragung eines Inlandspasses braucht.
Wenn die Ausländerbehörde nicht weiß, ob sie eine AE erteilen können, woher sollen wir es dann wissen? Die Behörde entscheidet doch. (Ich bin übrigens der Ansicht: ja, sie kann. Zumindest eine befristete. Frage: Wie geht Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis?)
Du erntest, was du säst.
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Marcel1986
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- Registriert: 03 Jun 2012, 22:38
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Also Arbeitserlaubnis hat sie bekommen weil es ihr ja vom Gesetz zusteht und die Aufenthaltserlaubnis ebenso,nur weis die Ausländerbehörde nicht so richtig wie sie ihren Job machen sollen,eine Aufenthaltserlaubnis mit dem im Pass stehenden Namen mit zusatzvermerk das ein anderer Name der richtige ist oder warten bis wir den geänderten Pass bringen,aber das wird dauern, da meine Frau nicht mit unserem kleinen Kind solch eine Reise machen kann und ich auch nicht solange Urlaub nehmen kann, aber Elterngeld steht allen Müttern zu die in Deutschland leben und ein deutsches Kind haben, somit haben sie meiner Frau die Arbeitserlaubnis erteilt.
Bezüglich Eheurkunde, diese hatten wir bereits übersetzen lassen, aber dann wurde uns mitgelteilt vom Konsularservice das diese den Registerauszug benötigen-International mit Übersetzung, so kann man es auch auf der Internetseite beim Konsular oder der Botschaft nachlesen, aber diese enthält nunmal mehrere europäische Sprachen, da ja International.
Vollmacht geht nicht,da hat sich meine Schwiegermutter bereits erkundigt,denn sie hat eine vom Notar beglaubigt, aber für Passänderung oder löschen der Registrierung ist das nicht möglich.
Bezüglich Eheurkunde, diese hatten wir bereits übersetzen lassen, aber dann wurde uns mitgelteilt vom Konsularservice das diese den Registerauszug benötigen-International mit Übersetzung, so kann man es auch auf der Internetseite beim Konsular oder der Botschaft nachlesen, aber diese enthält nunmal mehrere europäische Sprachen, da ja International.
Vollmacht geht nicht,da hat sich meine Schwiegermutter bereits erkundigt,denn sie hat eine vom Notar beglaubigt, aber für Passänderung oder löschen der Registrierung ist das nicht möglich.
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Dann werdet ihr leider noch ein bisschen warten müssen...
Du erntest, was du säst.
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Marcel1986
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- Beiträge: 8
- Registriert: 03 Jun 2012, 22:38
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
zu dem Punkt das Heiratsurkunde ausreichend ist, die Beiträge sind 2010 geschrieben wurden zum Teil, Russland hat ebenso manchmal langeweile und denkt sich neue Hürden für die Menschen aus die es zu überwinden gilt, das mit der internationalen Urkunde ist neu denke ich, zumindest wird es verlangt.
Wichtig ist das egal wielange es mit dem Pass dauert, die Ausländerbehörde kann nix machen, denn sowas ist kein abschiebegrund, man hat aber nachteile im normalen alltag, da eben ein richtig gültiges Ausweisdokument fehlt
Wichtig ist das egal wielange es mit dem Pass dauert, die Ausländerbehörde kann nix machen, denn sowas ist kein abschiebegrund, man hat aber nachteile im normalen alltag, da eben ein richtig gültiges Ausweisdokument fehlt
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Marcel1986 hat geschrieben:Meine Frau ist in Russland noch registriert, somit hat sie nur eine Fiktionsbescheinigung bis der Pass korrekt ist...
Sie hat wohl keine Fiktionsbescheinigung, sondern eine Aufenthaltserlaubnis. Beides gleichzeitig geht nicht.Marcel1986 hat geschrieben:Also Arbeitserlaubnis hat sie bekommen weil es ihr ja vom Gesetz zusteht und die Aufenthaltserlaubnis ebenso...
Aber wo ist Euer Problem? Dass im Pass der neue Name als Zusatzvermerk steht? Wenn das alles ist... Seid einfach etwas lockerer 8)
Der Pass ist doch trotzdem gültig, und die AE auch. Und ich kenne keine Situation, in der es dadurch wirkliche Nachteile gab.
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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Marcel1986
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- Beiträge: 8
- Registriert: 03 Jun 2012, 22:38
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
an lausi,!
Meine Frau hat nur ein Stück Papier auf dem Fiktionsbescheinigung steht,das ist sozusagen das visum für die Heirat nur verlängert,darauf steht "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" doch dies hat die behörde durchgestrichen und mit hand darunter geschrieben erwerbstätigkeit gestattet und einen Stempel darüber, keine Aufenthaltserlaubnis;)
Aufenthaltserlaubnis steht ihr zu,hat sie aber noch nicht, weil die behörde den pass geändert haben möchte,denn darin ist ihr alter name und kein eintrag über die eheschließung oder namensänderung
Meine Frau hat nur ein Stück Papier auf dem Fiktionsbescheinigung steht,das ist sozusagen das visum für die Heirat nur verlängert,darauf steht "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" doch dies hat die behörde durchgestrichen und mit hand darunter geschrieben erwerbstätigkeit gestattet und einen Stempel darüber, keine Aufenthaltserlaubnis;)
Aufenthaltserlaubnis steht ihr zu,hat sie aber noch nicht, weil die behörde den pass geändert haben möchte,denn darin ist ihr alter name und kein eintrag über die eheschließung oder namensänderung
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Sie hat aber schriftlich eine Aufenthaltserlaubnis beantragt? Was sagt denn Deine ABH denn zum § 28 Aufenthaltsgesetz?
Dort steht :
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Angenommen, der Antrag wurde gestellt und abgelehnt, seid Ihr noch in der Rechtsbehelfsfrist? Dann würde ich sofort Widerspruch einlegen.
Andernfalls einen neuen Antrag stellen und gegen die evtl. Ablehnung Widerspruch einlegen.
Das sieht mir ganz nach Willkür einer (eines) gefrusteten Beamten aus...
Dort steht :
Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
Angenommen, der Antrag wurde gestellt und abgelehnt, seid Ihr noch in der Rechtsbehelfsfrist? Dann würde ich sofort Widerspruch einlegen.
Andernfalls einen neuen Antrag stellen und gegen die evtl. Ablehnung Widerspruch einlegen.
Das sieht mir ganz nach Willkür einer (eines) gefrusteten Beamten aus...
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Marcel1986
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- Registriert: 03 Jun 2012, 22:38
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Die ABH beruht sich auf diese neue elektronische Karte und darauf wird ja der Name abgedruckt,aber dieser ist ja noch im Pass falsch, aber da sie ja die Arbeitserlaubnis erteilt haben obwohl sie das auch erst nicht wollten zeigt das ihnen bewußt ist,das sie im unrecht sind.
Heute hat meine Frau neue informationen von der Berlinder Botschaft bekommen,ein Russe muss nicht mehr nach Russland fahren wenn er dort registriert ist sondern das geht jetzt doch von Deutschland aus den Namen zu ändern, sie meinten es ist ein neues Gesetz;)
Und es sei ausreichend nur die Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung,obwohl auf der Internetseite der Registerauszug International gefordert wird,also die wissen auch nicht wirklich was sie wollen
Heute hat meine Frau neue informationen von der Berlinder Botschaft bekommen,ein Russe muss nicht mehr nach Russland fahren wenn er dort registriert ist sondern das geht jetzt doch von Deutschland aus den Namen zu ändern, sie meinten es ist ein neues Gesetz;)
Und es sei ausreichend nur die Eheurkunde mit Apostille und Übersetzung,obwohl auf der Internetseite der Registerauszug International gefordert wird,also die wissen auch nicht wirklich was sie wollen
Re: Namensänderung im russischen Pass nach Heirat in Deutsch
Das müsste ja bei der Konstellation bedeuten, dass man nun auch den Inlandspass über das Konsulat machen können muss (denn sonst wäre ja ein Unterschied zwischen diesem und dem Reisepass). Wäre nach der Änderung von damals (das man nicht mehr in Russland abgemeldet und im Konsulat angemeldet sein muss, um eine neuen Reisepass zu bekommen) ja erneut ein Fortschritt.Marcel1986 hat geschrieben:Heute hat meine Frau neue informationen von der Berlinder Botschaft bekommen,ein Russe muss nicht mehr nach Russland fahren wenn er dort registriert ist sondern das geht jetzt doch von Deutschland aus den Namen zu ändern, sie meinten es ist ein neues Gesetz;)
Nach all den sonstigen Erfahrungen ist es schwer sich hier nicht zu fragen, ob man in der Botschaft alles so richtig verstanden hat und nicht nur einfach den ´neuen´ Standardsatz zum Thema neuer Reisepass ohne Anmeldung im Konsulat/Botschaft heruntergebetet hat
Учись, студент! Кто не работает - тот ест

