Bei uns muss sich die einladende Person pro Gast für [einen Fünftel des (hunderttausendfachen eines Frankens)] verbürgen. D.h. man haftet bis zu der Summe persönlich für ggf. entstehende Kosten. Und muss meistens auch den Nachweis erbringen; das kommt aber darauf an wie bekannt (+ oder -) man bei der jeweiligen Gemeinde ist...
Die Handhabung ist je nach Kanton geringfügig unterschiedlich. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass die Gäste (also die Personen in Russland) an der CH-Botschaft einen Kapitalnachweis vorlegen, um die einladende Person von der Haftungsschuld zu entbinden.
Alles in Allem etwa die selbe Geschichte...
...wenigstens keine, durch ein fadenscheinig begründetes Argument, versteckte Aufnahme in eine DNA-Datenbank.
Dave
Einreise nach Deutschland
Es ist mir schon klar, dass in der Regel Einkommensnachweise verlangt werden. ich habe einmal am Wohnort meiner Eltern eine Verpflichtungserklärung abgegeben. Dort wollten Sie auch einen Nachweis sehen und ich habe dort mein Sparbuch hinterlegt. Ich fande es nur bis jetzt sehr bequem an meinem Studienort ohne Nachweise. Deshalb habe ich die Erklärung auch immer da gemacht.
natürlich hat bundesweit der "Visaskandal" dabei nichts geändert, jedoch in meinem Fall. Die Bearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass Sie angehalten ist etwas genauer hinzuschauen.
Aber auch so ist es natürlich kein Problem für mich!
Jens
natürlich hat bundesweit der "Visaskandal" dabei nichts geändert, jedoch in meinem Fall. Die Bearbeiterin hat mir mitgeteilt, dass Sie angehalten ist etwas genauer hinzuschauen.
Aber auch so ist es natürlich kein Problem für mich!
Jens

