Hallo zusammen,
in der Hoffnung, dass mir hier jemand weiterhelfen kann, möchte ich mich heute gleich mit einer Frage an Euch wenden:
Es geht um meine Freundin, welche grade ein Problem hat. Leider konnte ihr bis jetzt noch niemand weiterhelfen und vielleicht hatte hier ja schon mal jemand einen ähnlichen Fall.
Sie ist gebürtige Russin, lebt seit vielen Jahren in Deutschland und hat auch einen deutschen Pass. Nun ist ihre Mutter in Russland verstorben und sie ist die einzige Erbin. Nun geht es darum, dass das Nachlassverfahren eröffnet werden soll und sie eben auch das Erbe annehmen möchte.
Hier nun die Frage:
Ist es dazu (für das Nachlassverfahren für das Annehmen des Erbes) notwendig, dass sie sich dann in Russland vor Ort aufhält oder lässt sich das ganze auch abwickeln, wenn sie hier in Deutschland bleibt?
Es wäre toll, wenn hier jemand etwas zu weiß.
Vielen Dank und beste Grüße
Tatjana
Erben in Russland
Re: Erben in Russland
... ich bin kein Anwalt und kenne mich im internationalen Erbrecht auch nicht aus. Denke mir aber das auch dieses Problem durch Rechteübertragung mit notarieller Vollmacht gelöst werden kann und somit keine persönliche Anwesenheit in Russland erforderlich ist. Eine enge Zusammenarbeit mit einem russischen Konsulat/Botschaft in Deutschland scheint mir dabei aber auch unumgänglich.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier
Re: Erben in Russland
Ich kann jetzt an sich nur dazu sagen, dass meine Mutter damals, nach dem mein Opa gestorben war, nach St. Petersburg musste. Ist aber keine Verbindliche Antwort. Zum anderen weiss ich zu 100% dass man innerhalb 6 Monaten melden muss, sonst geht das Erbe an den Staat, oder an die die sich gemeldet haben.

