ich suche schon seit zwei Abenden nach der Lösung meiner Frage, aber ich finde nichts genaues in den Weiten des Internets. Jetzt hoffe ich, dass mir jemand aus dieser Forumsgemeinschaft hilft.
Ich und meine Verlobte (aus Russland) wollen in DK heiraten. Sie ist schon seit einem Jahr als AuPair in Deutschland und ihr Aufenthalt wird dem nächst zu Studienzweck (Studiumplatz ist vorhanden) verlängert. Nach dem wir geheiratet haben können wir dann einfach mit der Heiratsurkunde o. Apostille zur Ausländerbehörde gehen und ihr nationales Visum in eine Aufenthaltsgenehmigung umwandeln?
Habe bis jetzt sehr oft Beiträge gelesen die aus den Jahren 2007/08 stammen und da ist oft die Rede davon, dass eine neue Regelung in Kraft treten soll und sich das ganze um einiges erschwert.
Hat dieser Ablauf eine Auswirkung auf ihr Studium?
Ich danke euch schon mal im Voraus


