Hochzeit in München - zeitl. Abfolge -Familiennachzug Sohn

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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weidi
Neuling
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Registriert: 28 Aug 2012, 22:14

Hochzeit in München - zeitl. Abfolge -Familiennachzug Sohn

Beitrag von weidi »

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich möchte meine russische Freundin heiraten und recherchiere in Eurem tollen Forum bereits viele Stunden.
Vielen Dank an alle für die ausführlichen Informationen die ich bereits erhalten habe.

Die FAQs habe ich bereits mehrfach gelesen, trotzdem habe ich noch ein paar Fragen, ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

Meine geschiedene Freundin und Ihr Sohn (8 Jahre) leben zur Zeit in Omsk und sollen nach der Hochzeit dauerhaft bei mir in München leben.

Bei dem für mich zuständigen Standesamt in München wurde ich über die notwendigen Voraussetzungen und benötigten Unterlagen für die Hochzeit informiert.
Hinsichtlich dem Aufenthaltsrecht meiner Freundin und Ihres Sohnes in München (nach der Hochzeit) bin ich unsicher, ich möchte nichts falsch machen.

Ich hoffe Ihr könnt mir hinsichtlich der zeitlichen Abfolge helfen.

Meine Freundin muss persönlich den Antrag für ein Nationales Visum zur Eheschließung beim für Omsk zuständigem Konsulat (Deutsches Generalkonsulat Nowosibirsk) gemäß den Informationen auf der Website des Konsulats „Antrag Eheschließung und Wohnsitzname in Deutschland“ stellen. Alle Urkunden oder Bescheinigungen müssen im Original und mit zwei einfachen Kopien vorgelegt werden. Russische Urkunden müssen auf dem Original mit einer Apostille versehen sein. Die Unterlagen gehen an die zuständige Ausländerbehörde in München, welche auch prüft, ob die Vorraussetzungen zur Eheschließung vorliegen.

Hierzu eine Frage. Bei einem Beratungsgespräch der Voraussetzungen der „Anmeldung für die Eheschließung“ in dem Standesamt in München wurde mir mitgeteilt, dass ebenfalls alle Unterlagen im Original (mit Übersetzung und Apostille) benötigt werden. Wie ist diesbezüglich die beste Vorgehensweise? Zuerst die "Anmeldung zur Eheschließung" in München durchführen und dann mit den "freien" Originalen den Viasantrag beim Konsulat stellen?

Hinsichtlich der im Konsulat in Nowosibirsk zu beantragenden Aufenhaltserlaubnis für das Visum zur Eheschließung „Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Eheschließung“ habe ich die nächste Frage:

Bisher habe ich verstanden, dass nach der Hochzeit meine Frau eine unbefristete Aufenhaltserlaubnis in Deutschland erhält. Oder muss meine Frau nach einer bestimmten Zeit zurück nach Russland und muss Sie dann ein „Nationales Visum zum Ehegattennachzug“ bei dem Konsulat beantragen? Wie ist die beste Vorgehensweise für die Aufenthaltserlaubnis für Ihren Sohn? Kann ich den Antrag „Nationales Visum zum Kindernachzug“ für Ihren Sohn zusammen mit dem Visaantrag beim Konsulat für die Eheschließung beantragen?

Leider sind es jetzt doch viele Fragen geworden.
Würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir ein wenig helfen könntet.

Danke!!

Viele Grüße aus München von Dirk
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