Schönen guten Abend,
es geht um den Aufenthaltstitel in Österreich, könnte eventuell auch für Deutschland zutreffen. Egal, vielleicht weiss ja jemand weiter.
Ich muss für meine Frau und ihren Sohn ein Dokument nachbringen was heisst "Nachweis über die gerichtliche, alleinige Obsorge". Klingt toll.
Meine Frau meint sowas gäbe es nicht in Russland. Der Ex-Mann bleibt der Vater, und das wird sich auch nicht ändern. Wenn die Obsorge entzogen wird (und das wird nur gemacht wenn er kriminell ist, trinkt, Drogen nimmt, Alimente nicht zahlt, usw.), dann wird sie zum Gericht übertragen, bringt also auch nichts.
Die Obsorgestelle in Russland stellt sowas nicht aus, Rechtsanwälte auch nicht.
Mit Glück kann ein Notar sowas machen, die Schwägerin ist auch Rechtsanwältin und kann den Notaren ein wenig Drucken machen. Nur die MA35 will sowas nicht.
Hat irgendeiner eine Idee, was zum Teufel man für ein Dokument auftreiben kann?
Der Ex unterschreibt jedes Dokument, hauptsache sie ist endlich raus und quält ihn nicht mehr dauernd mitzukommen.
Wir sind schon sehr verzweifelt. Montag werde ich wieder dort anrufen, aber ich stosse da auf Granit.
Probleme mit Obsorge (Dokument)
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: Probleme mit Obsorge (Dokument)
Such hier mal unter Sorgerecht. Bei den Deutschen reicht es sehr oft aus, dass der Vater zum Notar geht und das sorgerecht uebertraegt, bzw. Damit einverstanden ist, dass das Kind ins Ausland zieht...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....