Jochen meint vielleicht nicht 'schäbig' im engeren Wortsinn, sondern dass es unfair ist, sich illegal und hintenrum Vorteile zu erschleichen, die jemand nicht bekommt, der sich einfach nur gesetzestreu verhält.
@ Glider
Ich kenne zwar nicht die rechtlichen Verhältnisse zu allen Staaten dieser Welt, aber dass Deutschland im Verhältnis zu 'sehr vielen' Staaten die doppelte Staatsangehörigkeit toleriert, glaube ich nicht.
Im Wesentlichen ist die doppelte StA zwischen Mitgliedsländern der Europäischen Union vereinbart, und alles andere wäre ja auch ein Witz, wenn Europa zusammenwachsen soll. Darüber hinaus wird die doppelte StA toleriert, wenn im anderen Staat die Aufgabe dessen Staatsangehörigkeit entweder rechtlich unmöglich oder strafbar ist.
Gruß:
Armin
Einbürgerung
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Re: Einbürgerung
Armin,
Deutschland hat natuerlich und konsequent die doppelte StA bei EU-Buergern akzeptiert.
Sodann akzeptiert es auch diese, wenn der Heimatstaat seinen Angehoerigen nicht entlassen will.
Deutschland hat auch diese bei den vielen Volksdeutschen aus der ehemaligen SU das akzeptiert, wie auch bei den sog. Kontingentfluechtlingen, was haeufig Personen juedischen Glaubens waren.
Zumindest bei beiden letzteren Gruppen kommt mir da der Kaffee angesichts einer Ungleichbehandlung hoch. Denn was unterscheidet einen Buerger der damaligen Sowjetunion oder auch einen Buerger juedischen Glaubens, angesichts der Tatsache Deutscher nun werden zu wollen, von einem Russen, der weder juedisch ist noch auf deutsche Vorfahren zurueckblicken kann? Wohl rein gar nichts. Auch diese Leute sollten daher in ihrem Bestreben nach Integration und Einbuergerung gefoerdert, aber auch durch die Abgabe ihrer alten StA dann gefordert werden.
Im Gegenteil sehe ich in dieser Behandlung eine Benachteiligung derer, die vielleicht noch Familienangehoerige in RU haben, die vielleicht auch kurzfristig der persoenlichen Unterstuetzung durch ihre in Deutschland lebenden Kinder benoetigen. Diese Notwendigkeit kann durchaus sehr kurzfristig auftreten. Dass ein Kind dann erst mal ein Visum fuer Russland beantragen muss, um seinen Eltern persoenlich beistehen zu koennen, halte ich fuer unertraeglich. Immerhin schreiben wir in unser Grundgesetz, dass Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz stehen. Diesen Grundsatz sehe ich durch die Nichthinnahme einer doppelten StA hier aber verletzt.
Deutschland hat natuerlich und konsequent die doppelte StA bei EU-Buergern akzeptiert.
Sodann akzeptiert es auch diese, wenn der Heimatstaat seinen Angehoerigen nicht entlassen will.
Deutschland hat auch diese bei den vielen Volksdeutschen aus der ehemaligen SU das akzeptiert, wie auch bei den sog. Kontingentfluechtlingen, was haeufig Personen juedischen Glaubens waren.
Zumindest bei beiden letzteren Gruppen kommt mir da der Kaffee angesichts einer Ungleichbehandlung hoch. Denn was unterscheidet einen Buerger der damaligen Sowjetunion oder auch einen Buerger juedischen Glaubens, angesichts der Tatsache Deutscher nun werden zu wollen, von einem Russen, der weder juedisch ist noch auf deutsche Vorfahren zurueckblicken kann? Wohl rein gar nichts. Auch diese Leute sollten daher in ihrem Bestreben nach Integration und Einbuergerung gefoerdert, aber auch durch die Abgabe ihrer alten StA dann gefordert werden.
Im Gegenteil sehe ich in dieser Behandlung eine Benachteiligung derer, die vielleicht noch Familienangehoerige in RU haben, die vielleicht auch kurzfristig der persoenlichen Unterstuetzung durch ihre in Deutschland lebenden Kinder benoetigen. Diese Notwendigkeit kann durchaus sehr kurzfristig auftreten. Dass ein Kind dann erst mal ein Visum fuer Russland beantragen muss, um seinen Eltern persoenlich beistehen zu koennen, halte ich fuer unertraeglich. Immerhin schreiben wir in unser Grundgesetz, dass Ehe und Familie unter besonderem staatlichen Schutz stehen. Diesen Grundsatz sehe ich durch die Nichthinnahme einer doppelten StA hier aber verletzt.
Re: Einbürgerung
Lange Rede, kurzer Sinn: das eine ist ein Verwaltungsakt, die Aussiedler sind Deutsche im Sinne des Grundgesetzes. Das ist das andere. Alles in einem Topf vermischen ist nicht sehr clever.Glider hat geschrieben:Armin,
Deutschland hat natuerlich und konsequent die doppelte StA bei EU-Buergern akzeptiert.
Sodann akzeptiert es auch diese, wenn der Heimatstaat seinen Angehoerigen nicht entlassen will.
Deutschland hat auch diese bei den vielen Volksdeutschen aus der ehemaligen SU das akzeptiert, wie auch bei den sog. Kontingentfluechtlingen, was haeufig Personen juedischen Glaubens waren.
Zumindest bei beiden letzteren Gruppen kommt mir da der Kaffee angesichts einer Ungleichbehandlung hoch. Denn was unterscheidet einen Buerger der damaligen Sowjetunion oder auch einen Buerger juedischen Glaubens, angesichts der Tatsache Deutscher nun werden zu wollen, von einem Russen, der weder juedisch ist noch auf deutsche Vorfahren zurueckblicken kann?
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
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Re: Einbürgerung
Soweit ich weiss, haben die Russlanddeutsche sich zu verpflichten, bei Einbuergerung die russische Staatsangehoerigkeit abzugeben, nur es wurde damals (vielleicht auch heute noch) nicht kontrolliert. Wer sollte es auch?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Einbürgerung
Dann weisst du etwas falsches.
Plenken ist eine seltsame Sache . Es machen seltsame Leute , die große Angst haben , dass ihre Satzzeichen übersehen werden oder stolz darauf sind , überhaupt welche zu verwenden . Daher trennen sie dieses stets mit einem Leerzeichen vom Wort .
