Hallo,
Ich habe unendlich gesucht, aber nicht das Wahre gefunden. Ein paar Fragen habe ich.
Meine Zukünftige hat in Russland eine Wohnung, die irgendwann privatisiert wird. Diese Wohnung wollen wir natürlich halten, da die Kosten überschaubar sind.
Die Kinder sind ebenfalls auf diese Wohnung eingetragen. Es geht wohl um die Größe einer neuen Wohnung, wenn das Haus mal abgerissen wird.
Dazu jetzt die Fragen:
Der 1. Wohnsitz soll in DE sein und der 2. Wohnsitz in RU.
Ist das bei nicht erfolgter Abmeldung in RU möglich?
Wie müssen wir vorgehen?
Wenn sie sich in RU abmeldet, verliert sie dann auch das Anrecht auf die Wohnung?
Wie sieht es bei einer Namensänderung aus?
Lieben Dank im Voraus DirkHB
Wohnsitz und Name
- bella_b33
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Re: Wohnsitz und Name
Meinst Du wirklich, daß es in RU jemanden interessiert, ob die Holde noch einen Wohnsitz in Deutschland nebenher hat. Ich würde einfach den Wohnsitz dort so belassen und gut ist es. Natürlich hat man dann noch für die Wohnung die Energiekosten pro Nase zu entrichten, aber gut, gratis ist so ne Wohnung nunmal nicht.
P.S. Meine Frau sagte gerade, daß der Privatisierungsparagraph(sofern er inzwischen nicht geändert wurde) nur bis zum Ende dieses Jahres gilt.
P.S. Meine Frau sagte gerade, daß der Privatisierungsparagraph(sofern er inzwischen nicht geändert wurde) nur bis zum Ende dieses Jahres gilt.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
Re: Wohnsitz und Name
Warum will sie sich denn in RU abmelden? Würde ich ihr nicht empfehlen.DirkHB hat geschrieben:Der 1. Wohnsitz soll in DE sein und der 2. Wohnsitz in RU.
Ist das bei nicht erfolgter Abmeldung in RU möglich?
Wie müssen wir vorgehen?
Wenn sie sich in RU abmeldet, verliert sie dann auch das Anrecht auf die Wohnung?
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
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Re: Wohnsitz und Name
Hallo,
Ich weiß nur nicht, ob sie sich in RU abmelden muß, damit sie ihren ständigen Wohnsitz in DE anmelden kann.
Ich denke, für den Erhalt der Wohnung muß sie in Russland angemeldet bleiben, bin mir da aber nicht sicher.
Sie möchte auch meinen Namen annehmen.
Aber wie ich gelesen habe, muß sie ihren Pass dann in Russland ändern und ich weiß nicht, ob es dann Probleme geben kann.
@ bella_b33, Die Wohnung ist eigentlich sehr günstig für deutsche Verhältnisse.
Inwiefern wird dieser PrivatisierungsParagraph geändert? Hast Du den Wortlaut in Deutsch?
Gruß DirkHB
Ich weiß nur nicht, ob sie sich in RU abmelden muß, damit sie ihren ständigen Wohnsitz in DE anmelden kann.
Ich denke, für den Erhalt der Wohnung muß sie in Russland angemeldet bleiben, bin mir da aber nicht sicher.
Sie möchte auch meinen Namen annehmen.
Aber wie ich gelesen habe, muß sie ihren Pass dann in Russland ändern und ich weiß nicht, ob es dann Probleme geben kann.
@ bella_b33, Die Wohnung ist eigentlich sehr günstig für deutsche Verhältnisse.
Inwiefern wird dieser PrivatisierungsParagraph geändert? Hast Du den Wortlaut in Deutsch?
Gruß DirkHB
- bella_b33
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Re: Wohnsitz und Name
Nen Wortlaut hab ich weder in Deutsch oder Russisch. Meine Frau hat Ihre Wohnung 2007 oder 2008 privatisiert und sich zu dieser Zeit mit den Regelungen befasst, daher kam auch Ihre Anmerkung. Vielleicht hat sich da schon was geändert und es geht über Ende 2012 hinaus.DirkHB hat geschrieben: @ bella_b33, Die Wohnung ist eigentlich sehr günstig für deutsche Verhältnisse.
Inwiefern wird dieser PrivatisierungsParagraph geändert? Hast Du den Wortlaut in Deutsch?
Gruß DirkHB
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Re: Wohnsitz und Name
Hallo,
Meines Wissens soll es zum März 2013 schon wieder Änderungen geben. Ich habe aber nichts konkretes gefunden.
Gruß Dirk
Meines Wissens soll es zum März 2013 schon wieder Änderungen geben. Ich habe aber nichts konkretes gefunden.
Gruß Dirk
Re: Wohnsitz und Name
Muss sie nicht.DirkHB hat geschrieben:Hallo,
Ich weiß nur nicht, ob sie sich in RU abmelden muß, damit sie ihren ständigen Wohnsitz in DE anmelden kann.
Der Inlandspass muss dann in RU getauscht werden, bei meiner Frau gab es keine Probleme und dauerte 1 Woche.DirkHB hat geschrieben: Sie möchte auch meinen Namen annehmen.
Aber wie ich gelesen habe, muß sie ihren Pass dann in Russland ändern und ich weiß nicht, ob es dann Probleme geben kann.
Den neuen Reisepass (mit neuem Namen) kann sie danach im zuständigen Generalkonsulat in D beantragen.
Gruß, Dirk
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Re: Wohnsitz und Name
Eine Namensänderung ändert nichts an den Miet- oder Eigentumsverhältnissen für eine Wohnung. Zur Not muss der Vertrag / die Registrierung des Eigentumsrechts auf den neuen Namen geändert werden.
Wenn die Wohnung noch nicht privatisiert ist - und das ist die ja wohl nicht, dann läuft sie aller Wahrscheinlichkeit nach unter "soz. naim", also einem auf Lebenszeit geltenden "sozialem" Mietverhältnis vom Staat. Das würde meines Wissens nach auch bedeuten, dass das "Recht" auf die Wohnung verloren geht, wenn alle darin registrierten Personen ihren Wohnsitz abmelden, solange sie noch nicht privatisiert, also vom staatlichen ins private Eigentum überführt wurde.
Für einen Umzug nach DE und dortige Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist die Abmeldung in RU nicht notwendig. Die braucht man aber evtl., wenn man sich als russischer Staatsbürger für konsularische Dienstleistungen beim einer russ. Auslandsvertretung registrieren will, und man braucht sie definitiv, wenn man aus der russ. Staatsbürgerschaft entlassen werden möchte, um die dt. anzunehmen. Deswegen: alle Pässe vor dem Umzug nach DE ändern und gleich auf 10 Jahre ausstellen lassen, dann braucht man nicht gleich das Konsulat, und Einbürgerung ist sowieso noch nicht spruchreif. Wenn die Wohnung bis dahin privatisiert ist, behält deine Frau sie trotzdem, sie gehört ihr ja dann - bis zur Privatisierung sollte also irgendjemand aus der Familie da gemeldet bleiben. Wenn ich richtig informiert bin, werden übrigens bei der Privatisierung diejenigen als Eigentümer eingetragen, die in der Wohnung gemeldet sind - entweder als gemeinschaftliche Eigentümer oder als Anteilseigentümer. Wer nicht gemeldet ist, hat auch kein Recht auf ein Stück vom Eigentum.
Wegen der Fristen für die Privatisierung solltet ihr euch wirklich erkundigen, die sind schon mal verlängert worden, aber ewig wird das nicht so weitergehen. Sobald die Namensänderung durch ist, lasst die notwendigen Unterlagen auf den neuen Namen ausstellen und nehmt das in Angriff. Achtung Stolperfalle: Solange ihr die Wohnung als "soz.naim" habt, habt ihr bei Abriss des Hauses Anspruch auf eine gleichartige Wohnung woanders (das kann aber auch eine Wohnung mit gleicher Zimmer- oder gleicher qm-Zahl in einem ganz anderen Stadtbezirk mit schlechterer Infrastruktur sein). Wenn die Wohnung privatisiert ist, gibt es oft statt einer "Ersatzwohnung" nur Wertersatz, aber natürlich nicht den Marktwert, sondern den Wert nach BTI - quasi den Wert im Grundbuch, und der ist viiiiel niedriger.
Wenn die Wohnung noch nicht privatisiert ist - und das ist die ja wohl nicht, dann läuft sie aller Wahrscheinlichkeit nach unter "soz. naim", also einem auf Lebenszeit geltenden "sozialem" Mietverhältnis vom Staat. Das würde meines Wissens nach auch bedeuten, dass das "Recht" auf die Wohnung verloren geht, wenn alle darin registrierten Personen ihren Wohnsitz abmelden, solange sie noch nicht privatisiert, also vom staatlichen ins private Eigentum überführt wurde.
Für einen Umzug nach DE und dortige Anmeldung des Hauptwohnsitzes ist die Abmeldung in RU nicht notwendig. Die braucht man aber evtl., wenn man sich als russischer Staatsbürger für konsularische Dienstleistungen beim einer russ. Auslandsvertretung registrieren will, und man braucht sie definitiv, wenn man aus der russ. Staatsbürgerschaft entlassen werden möchte, um die dt. anzunehmen. Deswegen: alle Pässe vor dem Umzug nach DE ändern und gleich auf 10 Jahre ausstellen lassen, dann braucht man nicht gleich das Konsulat, und Einbürgerung ist sowieso noch nicht spruchreif. Wenn die Wohnung bis dahin privatisiert ist, behält deine Frau sie trotzdem, sie gehört ihr ja dann - bis zur Privatisierung sollte also irgendjemand aus der Familie da gemeldet bleiben. Wenn ich richtig informiert bin, werden übrigens bei der Privatisierung diejenigen als Eigentümer eingetragen, die in der Wohnung gemeldet sind - entweder als gemeinschaftliche Eigentümer oder als Anteilseigentümer. Wer nicht gemeldet ist, hat auch kein Recht auf ein Stück vom Eigentum.
Wegen der Fristen für die Privatisierung solltet ihr euch wirklich erkundigen, die sind schon mal verlängert worden, aber ewig wird das nicht so weitergehen. Sobald die Namensänderung durch ist, lasst die notwendigen Unterlagen auf den neuen Namen ausstellen und nehmt das in Angriff. Achtung Stolperfalle: Solange ihr die Wohnung als "soz.naim" habt, habt ihr bei Abriss des Hauses Anspruch auf eine gleichartige Wohnung woanders (das kann aber auch eine Wohnung mit gleicher Zimmer- oder gleicher qm-Zahl in einem ganz anderen Stadtbezirk mit schlechterer Infrastruktur sein). Wenn die Wohnung privatisiert ist, gibt es oft statt einer "Ersatzwohnung" nur Wertersatz, aber natürlich nicht den Marktwert, sondern den Wert nach BTI - quasi den Wert im Grundbuch, und der ist viiiiel niedriger.
Du erntest, was du säst.

