Bei mir war es genauso, allerdings 2005. Vielleicht hat sich da inzwischen etwas geändert. Schließlich brauchte man damals mit RVP auch keine Arbeitsgenehmigung, jetzt aber schon.bella_b33 hat geschrieben:Ich hab meine RVP mit einem Businessvisum im Pass beantragt und bekommen. Eingeladen hat mich hier keiner
Aufenthaltsgenehmigung in Russland
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
- bella_b33
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Ich hab Rvp 2008 beantragt und bekam die Bewilligung im Feb '09. Arbeitsgenehmigung brauchte ich dann schon.
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DanijelMUC
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
bella_b33 hat geschrieben:Ende '08 hatte da auch Keiner gefragt. Verlängerung geht hoffentlich problemlos.Sibirier hat geschrieben:Ich habe 2002 noch mit einem Touristenvisum den Vid (Rvp gab es noch nicht) beantragt und bekommen. Aber lag ist es her. Mittlerweile schon 2. Verlaengerung...
Ich hatte vor mit nem normalem 30 tägigen visum einzureisen und dann gleich zum ovir. Führungszeugnis und geburtsurkunde mit apostille habe ich schon erledigt. Ich hoffe die machen keinen stress aber habe auch im,er glück. Konnte im zags vier ohne ehefähigkeitszeugnis nur mit der meldebescheinigung, reisepass übersetzung und letzes scheidungsurteil heiraten. Zwei tage nachdem die meine papiere gecheckt haben anstatt einen monat zu warten wie es vorher hiess.
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Hallo Daniel,
die Heirat lief bei mir genauso problemlos. Es ist nicht alles so schlimm hier
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Wünsche Dir viel Glück, bei mir hat es so geklappt (aber wie geschrieben 2002). Die haben auch gleich mein Visum damals verlängert....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Hi
Und immer auf korrekte und gleiche Übersetzungen achten. Und eventuell im Auge behalten das die Führungszeugnisse nicht älter als 30 ? Tage sein dürfen....
Ist immer mehr als ärgerlich wenn's an dem "scheitert" , verzögert wird , abgesehen von der Rennerei und dem Geld
Sylvio
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m.i.n.d.e.S.w.m.s.s.f.S.h. :-)
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DanijelMUC
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Hallo danke für die vielen antworten. Da soll noch einer sagen die deutschen sind kalt hehe. Es sieht so aus inzwischen dass ich eine einladung brauche auf die warte ich jetzt werde dann 90 tage nach moskau fahren. Dort dann zum ovir gehen meine papiere sowieo alle testergebnisse aus der klinik abgeben. Die geundheitstests mussen in moskau gemacht werden. Das einzige was die wollen ais münchen ist das führungszeugnis mit apostille sonst nichts. In moskau dann aids test, tuberkulose und zum hautarzt was der macht keine ahnung. Reisepass kopie und übersetzung. Und die restlichen papiere von meiner frau. Aber in jedem fall muss ich nach den 90 tAgen raus aus russland. Da gibt es keine verlängerung. Die gesamte prozedur mit der aufenthaltsgenehmigung dauert genau 6 monate sagte man mir. Nicht mehr und nicht weniger. Also nach 90 tagen heim und drei monate noch warten.
Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Willst du es wirklich wissen? Der wird sich das anschauen, was sich in deiner Unterhose verbirgt. Könntest ja Syphillis, Chlamydien und sonstwas einschleppen.DanijelMUC hat geschrieben:... und zum hautarzt was der macht keine ahnung. .
Naja, 6 Monate ab dem Zeitpunkt, wo alle Unterlagen bei der Behörde sind... das Warten kann also länger dauern. Im Gesetz steht "innerhalb von 6 Monaten", es könnte theoretisch auch schneller gehen, aber meistens nutzen die Behörden ihre Fristen aus und verstehen das "innerhalb" im Sinne von "nach". Bisher habe ich immer gedacht, man kann bleiben und warten, und der Wisch, der den Eingang des ANtrags bestätigt, ist quasi ein vorübergehender Aufenthaltsverlängerer.... wenn du "draußen" bist, wie kommst du dann an die Aufenthaltserlaubnis? Wieder mit Visum??DanijelMUC hat geschrieben:.Die gesamte prozedur mit der aufenthaltsgenehmigung dauert genau 6 monate sagte man mir. Also nach 90 tagen heim und drei monate noch warten.
Viel Erfolg und viel Geduld jedenfalls.
Du erntest, was du säst.
- Sibirier
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Ich höre dies auch zum 1. Mal, dass jemand geheiratet hat und dann nach 3 Monaten "raus" muss um auf RVP zu warten.....
Ich habe noch diesen Text gefunden:
По результатам рассмотрения заявления о выдаче разрешения на временное проживание территориальным органом ФМС России в срок, не превышающий 5 месяцев с даты приема заявления, принимается решение о выдаче либо об отказе в выдаче разрешения на временное проживание.
Danach müsste die RVP nach 5 Monaten ab Antragsabgabe "durch" sein....
http://www.fms.gov.ru/documents/temporary/
Aber das hilft bei einem 3-Monats-Visum auch nicht viel weiter....
Ich habe noch diesen Text gefunden:
По результатам рассмотрения заявления о выдаче разрешения на временное проживание территориальным органом ФМС России в срок, не превышающий 5 месяцев с даты приема заявления, принимается решение о выдаче либо об отказе в выдаче разрешения на временное проживание.
Danach müsste die RVP nach 5 Monaten ab Antragsabgabe "durch" sein....
http://www.fms.gov.ru/documents/temporary/
Aber das hilft bei einem 3-Monats-Visum auch nicht viel weiter....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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Re: Aufenthaltsgenehmigung in Russland
Leider ist es inzwischen offensichtlich so - man muss raus und mit einem neuen Visum die Aufenthaltsgenehmigung abholen. In Novosibirsk hatten wir so einen Fall.manuchka hat geschrieben:Naja, 6 Monate ab dem Zeitpunkt, wo alle Unterlagen bei der Behörde sind... das Warten kann also länger dauern. Im Gesetz steht "innerhalb von 6 Monaten", es könnte theoretisch auch schneller gehen, aber meistens nutzen die Behörden ihre Fristen aus und verstehen das "innerhalb" im Sinne von "nach". Bisher habe ich immer gedacht, man kann bleiben und warten, und der Wisch, der den Eingang des ANtrags bestätigt, ist quasi ein vorübergehender Aufenthaltsverlängerer.... wenn du "draußen" bist, wie kommst du dann an die Aufenthaltserlaubnis? Wieder mit Visum??
Mir wurde auch 2006 noch erklärt, dass ich bis zur finalen Entscheidung ohne Visum geduldet bin - das war dann einige Jahre später aber nicht mehr so und ich konnte auch keine gesetzliche Regelung finden, welche eine Duldung irgendwie rechtfertigt. So absurd es ist - man muss wohl wirklich raus.
(Aber man kann ja einfach direkt das nächste 90-Tage-Visum beantragen, muss also kein Vierteljahr warten.)
Meinen Antrag konnte ich mit jedem beliebigen Visum abgeben - und es gibt meines Wissens auch keinerlei Regelung, welche zwingend ein Besuchsvisum via Ehepartner vorschreibt. Wieso auch? Da würde ich mich also sehr intensiv streiten, wenn die Forderung nach einem bestimmten Visum käme.

