kosten für beglaubigte übersetzung

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
mercury
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kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von mercury »

grüsse erstmal alle als neuling hier.
und lege gleich mal los mit einer frage,deren beantwortung sicher einige hier aus eigener erfahrung in petto haben

also,meine verlobte(lebt derzeit noch in moskau)und ich planen intensiv unsere hochzeit.
wir haben auch schon einen gemeinsamen besuch beim standesamt meiner stadt gemacht,da wir auf alle fälle in deutschland heiraten möchten.

daraus resultierte,da meine verlobte einige papiere besorgen muss,die ich dann hier übersetzen und beglaubigen muss.

als da wären...

1 geburtsurkunde mit apostille
2 heiratsurkunde mit apostille
3 scheidungsurkunde mit apostille scheidungsurteil mit apostille
4 bescheiningung über den familienstand mit apostille

jetzt wüsste ich gerne,wie hoch die kosten in etwa sein werden und ob jemand auch ggeignete übersetzungsbüros im kreis unna/stadt dortmund kennt.

sag schon mal danke für jegliche hilfen und tips.

allen noch ein schönes wochenende

ingo
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manuchka
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von manuchka »

Ich habe diverse Urkunden von einem vereidigten Übersetzer vom Russischen ins Deutsche übersetzen lassen, das kostete jeweils zwischen 20 und 30 Euro.

Wegen Übersetzungsbüro in der gewünschten Region kann ich keine Empfehlung abgeben, mal googeln. Manchmal genügt es dem Übersetzer, wenn man die Unterlagen scannt und schickt, er übersetzt dann quasi von der Kopie, aber das muss man abklären, weil dann auch in der Übersetzung evtl. vermerkt wird, dass nicht das Original, sondern eine Kopie der Urkunde für die Übersetzung vorgelegt wurde. Ich habe aber innerhalb DE auch schon Originale per Einschreiben verschickt.
Du erntest, was du säst.
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werner
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von werner »

Klicke mal auf "Ansprechpartner" bei Intertext. Dort habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht.

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"Uns findet man in jedem Winkel der Erde, wir sind im Auftrag des Herr`n"
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von bella_b33 »

manuchka hat geschrieben:Wegen Übersetzungsbüro in der gewünschten Region kann ich keine Empfehlung abgeben
Man sollte vorher beim Notar anfragen, mit welchem Übersetzungsbüro er zusammenarbeitet. Sonst könnt ich meinen Krams ja auch selbst übersetzen und dort zum apostillieren vorlegen. Ich will nämlich auch gerade meine Pässe kopieren und beglaubigen lassen. Unser Notar macht das aber nur mit Übersetzung.
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
DreNW
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von DreNW »

Hallo zusammen!

Wenn die Übersetzung in Russland gemacht und durch einen russischen Notar beglaubigt wird, braucht man dafür eine Apostille. Konkreter gefragt: Wird für den Stempel des Notars eine Apostille benötigt, um deren Echtheit zu belegen?
Magdeburg-Moskva
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von Magdeburg-Moskva »

DreNW hat geschrieben:Hallo zusammen!

Wenn die Übersetzung in Russland gemacht und durch einen russischen Notar beglaubigt wird, braucht man dafür eine Apostille. Konkreter gefragt: Wird für den Stempel des Notars eine Apostille benötigt, um deren Echtheit zu belegen?
Deutsche Standesämter und andere Behörden werden die Übersetzungen russischer Übersetzer mit Beglaubigung durch russische Notare zu 99,999 % nicht akzeptieren. Der Übersetzer sollte in Deutschland beeidigt sein.
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von Anelya »

Du kannst bzw musst sogar das Dokument ja auf jeden Fall in Russland schonmal mit Apostille versehen (das Originaldokument), und dann von einem vereidigten Übersetzer übersetzen und gleichzeitig die Übersetzung von einem Notar beglaubigen lassen. Das kostet nicht viel - und bei mir hat das Einwohnermeldeamt in Deutschland das ohne Probleme akzeptiert. Das ist aber wohl Ermessenssache - wenn du Glück hast, hast du Geld gespart, wenn nicht, dann lässt du es halt von einem deutschen Übersetzer nochmal machen....
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von manuchka »

Eine Apostille und die beglaubigte Übersetzung durch einen Notar sind zwei getrennte Paar Schuhe.

Die Apostille bestätigt die Echtheit der (ausländischen) Urkunde im internationalen Rechtsverkehr: Eine dt. oder frz. oder it. Behörde muss nämlich nicht wissen, wie eine russ. Eheurkunde aussieht, aber die Apostille beweist, dass es tatsächlich eine Heiratsurkunde ist. Ohne die Apostille werden die Behörden die Urkunde als solche nicht anerkennen, und daran ändert auch eine sonstwie beglaubigte Übersetzung nichts, weil man ja auch eine selbstgebastelte Urkunde übersetzen lassen und die Übersetzung beglaubigen könnte.

Die Beglaubigung der Übersetzung durch den Notar bestätigt nämlich NICHT die Echtheit der Urkunde und auch NICHT die Richtigkeit der Übersetzung. Die notarielle Beglaubigung bestätigt nur die Identität des Unterzeichners und evtl. seine Zeichnungsberechtigung, d.h. dass derjenige, der die Übersetzung unterschrieben hat, auch tatsächlich Person XY ist und ein Übersetzerdiplom für diese Fremdsprache besitzt.
Du erntest, was du säst.
DreNW
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von DreNW »

Ich habe bald einen ersten Infotermin im Standesamt, die werden mir sicher sagen können, wie und was sie haben wollen. Es kam nur von Seiten meiner Freundin die Frage auf, ob man um die Echtheit des Notarsstempels zu beweisen ein Apostille braucht. Nach allem was ich gelesen und gehört habe, braucht man das nicht bzw. gibt es das gar nicht.
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Re: kosten für beglaubigte übersetzung

Beitrag von Sibirier »

Doch, es gibt auch eine Apostille fuer Notarunterschriften. Die wird beim zustaendigen Gericht gemacht, wo der Notar registriert ist, aber die wird meistens nicht fuer Urkunden gebraucht.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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