Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Liebe Forumler,
ich bin ganz neu hier und klar, auch ich bin der Liebe zu einer Russin wegen hier gelandet.
Die Situation in knappen Worten:
Ich habe vor ca. 6 Monaten über berufliche Kontakte nach Russland eine Russin aus Moskau kennengelernt. Nach diesen Monaten stellt sich nun für uns die Frage einer gemeinsamen Zukunft! Wir sind beide derzeit verheiratet (mit Kindern) und würden nach der Trennung/Scheidung von unseren jetzigen Partnern in Deutschland leben wollen. Meine russische Freundin, die Germanistik studiert hat, würde zu diesem Zweck mit ihrer Tochter zu mir nach Deutschland ziehen.
Nachdem lange Zeit in unseren Diskssionen nur über die "emotionalen" Barrieren, Probleme und Konsequenzen dieses großen Schritts gesprochen wurde, haben wir beide das Thema der "technischen" Barriere (= Visum, Aufenthaltserlaubnis für Deutschland) nicht ausführlich diskutiert bzw. ich hatte auch die vielleicht etwas naive Vorstellung, dass das kein großes Problem darstellt.
Ich habe in der Vergangenheit einige Touristische Visa für Russland beantragt, die genehmigt wurden. Meine Freundin hat ein französisches Jahres-Schengen-Visum, das noch bis Juni läuft, da sie beruflich häufiger in Europa unterwegs ist.
Nun meine Frage:
Wo und wie kann ich mich schnell und kompakt über die Restriktionen, Probleme und Modalitäten einer Aufenthaltserlaubnis meiner russischen Freundin informieren. Was ist im speziellen vor dem Hintergrund der Scheidungen (auf beiden Seiten) zu beachten? Unser "Plan" ist es, ab Juni 2013 zusammen hier zu leben. Ist das realistisch? Utopisch?
Ich habe versucht, hilfreiche Threads zu diesem Thema zu finden, aber zumeist ging es um Spezialthemen. Ich benötige zunächst einmal einen Chrashkurs bzgl. der Basics.
Gerne einen Link zu einem Thread oder zu einer anderen URL.
Vielen Dank im voraus,
Soli. Tude
ich bin ganz neu hier und klar, auch ich bin der Liebe zu einer Russin wegen hier gelandet.
Die Situation in knappen Worten:
Ich habe vor ca. 6 Monaten über berufliche Kontakte nach Russland eine Russin aus Moskau kennengelernt. Nach diesen Monaten stellt sich nun für uns die Frage einer gemeinsamen Zukunft! Wir sind beide derzeit verheiratet (mit Kindern) und würden nach der Trennung/Scheidung von unseren jetzigen Partnern in Deutschland leben wollen. Meine russische Freundin, die Germanistik studiert hat, würde zu diesem Zweck mit ihrer Tochter zu mir nach Deutschland ziehen.
Nachdem lange Zeit in unseren Diskssionen nur über die "emotionalen" Barrieren, Probleme und Konsequenzen dieses großen Schritts gesprochen wurde, haben wir beide das Thema der "technischen" Barriere (= Visum, Aufenthaltserlaubnis für Deutschland) nicht ausführlich diskutiert bzw. ich hatte auch die vielleicht etwas naive Vorstellung, dass das kein großes Problem darstellt.
Ich habe in der Vergangenheit einige Touristische Visa für Russland beantragt, die genehmigt wurden. Meine Freundin hat ein französisches Jahres-Schengen-Visum, das noch bis Juni läuft, da sie beruflich häufiger in Europa unterwegs ist.
Nun meine Frage:
Wo und wie kann ich mich schnell und kompakt über die Restriktionen, Probleme und Modalitäten einer Aufenthaltserlaubnis meiner russischen Freundin informieren. Was ist im speziellen vor dem Hintergrund der Scheidungen (auf beiden Seiten) zu beachten? Unser "Plan" ist es, ab Juni 2013 zusammen hier zu leben. Ist das realistisch? Utopisch?
Ich habe versucht, hilfreiche Threads zu diesem Thema zu finden, aber zumeist ging es um Spezialthemen. Ich benötige zunächst einmal einen Chrashkurs bzgl. der Basics.
Gerne einen Link zu einem Thread oder zu einer anderen URL.
Vielen Dank im voraus,
Soli. Tude
Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
1. Einfach so zusammenleben geht kaum, für eine AE in DE müsstet ihr wohl heiraten.
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=14590
2. Da sie ein Kind hat, gibt es noch ein anderes, weit größeres Problem: In Russland gilt grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht der Eltern auch nach der Scheidung. Wenn der Vater die Zustimmung zur Ausreise des Kindes verweigert, sonst aber keine der Gründe vorliegen, mit denen man ihm das "Elternrecht" entziehen könnte (davon gibt es nur eine Handvoll, die sind sehr schwerwiegend und gesetzlich geregelt), könnt ihr nichts machen, dann gibt es zwar ein Visum und dann AE für die Mama, aber nicht für das Kind.
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=14758
Man sollte also tunlichst das Verhältnis zum Kindsvater nicht verderben und Grundlagen für eine Einigung in dieser Frage schaffen...
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=13&t=14590
2. Da sie ein Kind hat, gibt es noch ein anderes, weit größeres Problem: In Russland gilt grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht der Eltern auch nach der Scheidung. Wenn der Vater die Zustimmung zur Ausreise des Kindes verweigert, sonst aber keine der Gründe vorliegen, mit denen man ihm das "Elternrecht" entziehen könnte (davon gibt es nur eine Handvoll, die sind sehr schwerwiegend und gesetzlich geregelt), könnt ihr nichts machen, dann gibt es zwar ein Visum und dann AE für die Mama, aber nicht für das Kind.
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=14758
Man sollte also tunlichst das Verhältnis zum Kindsvater nicht verderben und Grundlagen für eine Einigung in dieser Frage schaffen...
Du erntest, was du säst.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

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Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Wann ist den Dein Trennungsjahr in DE zu Ende bzw. wann hast Du die Scheidung in DE durch?
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Ich bin frisch getrennt, die Zeit läuft seit 1.11.
Gruß
Soli.Tude
Gruß
Soli.Tude
- Sibirier
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Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Also, wenn Du 01.11.2012 meinst, dann sehe ich schwarz für Juni 2013...in DE muss das Trennungsjahr gelten.....
Mit Ausnahme, ihr erklärt dem dt. Richter, dass ihr zwar noch zusammen gelebt habt, aber schon 1 Jahr keine gemeinsame Aktivitäten habt....
Mit Ausnahme, ihr erklärt dem dt. Richter, dass ihr zwar noch zusammen gelebt habt, aber schon 1 Jahr keine gemeinsame Aktivitäten habt....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Naja, Sibirier, der Plan war ja nur das Zusammenleben, nicht das Heiraten... zusammen leben kann man auch ungeschieden. Aber wie ich oben schrieb, ist unverheiratetes Zusammenleben in dem Fall nicht so einfach möglich.
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- Sibirier
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Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
OK, da habe ich vielleicht zu weit gedacht...
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: Crashkurs: Aufenthaltserlaubnis für Russin in D
Schau, aber so weit wie du hab ich wieder nicht gedacht, dass ja eine Scheidung in DE auch nicht mal so ruckzuck erledigt ist...
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