Visum FZF - beide Ehepartner im Ausland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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AStobbe
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Visum FZF - beide Ehepartner im Ausland

Beitrag von AStobbe »

Hallo,

So wie ich das System verstehe, wird bei der Beantragung des Visums FZF (Hochzeit war bereits in Russland) i.d.R.,
d.h. wenn der deutsche Ehegatte sich in Deutschland befindet:

a) der russische Ehegatte in der deutschen Botschaft das Visum beantragen
b) die Dokumente werden dann nach D. zur ABH geschickt, die sich
c) mit dem deutschen Ehegatten in Verbindung setzt und dessen Bestaetigung, dass er einverstanden ist, dass der Ehepartner herkommt
d) sowie Dokumente, die Gehalt und Wohnraum nachweisen, eingefordert.

Mich interessiert nun, wie das Verfahren fuer die Beantragung des Visums FZF aussieht, wenn beide Ehepartner sich im Ausland befinden?
Gehen dann beide zur Botschaft und bestaetigen, dass sie zusammen in Deutschland wohnen moechten, oder muss man in dem Falle speziell
fuer den Prozess nach D. zu seiner Heimatadresse zurueckkehren und auf die Kontaktaufnahme vonseiten der ABH warten?

Ausserdem wuerde ich gerne wissen, ob man Gehalt und Wohnraum bereits waehrend der Visumbeantragung nachweisen muss, oder das erst spaeter
erledigen kann, wenn beide in Deutschland angekommen sind? Eigentlich betrifft mich das nicht, da ich deutscher Staatsbuerger und zudem
Spaetaussiedler bin, aber wie man hoert, bestehen unsere lieben Beamten troztdem gerne darauf.

Ich hoffe, mir kann jemand mit meinen Fragen helfen. =)

PS: Ich habe auf die Fragen ueber die Suche keine Antworten gefunden, wenn es die aber schon gibt, bitte ich nach Moeglichkeit um einen Link.

Vielen Dank.

Anton
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Dietrich
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Re: Visum FZF - beide Ehepartner im Ausland

Beitrag von Dietrich »

Hallo Anton,

ich kann dir nur von meinen Erfahrungen berichten, bei der ich (der deutsche Teil) zwar in Russland lebte, aber immer noch bei meiner Heimatgemeinde gemeldet war und auch (bei meinen Eltern) Wohnraum nachweisen konnte.
Da war es so, dass wir gemeinsam den Antrag in der Botschaft eingereicht haben. Dieser wurde dann nach Deutschland gegeben und ich habe mich daraufhin mit der dortigen Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt. Die brauchten keine weiteren Unterlagen. Ansonsten hätten meine Eltern diese für mich da abgeliefert.
Da ich dann aber nicht in den Ort gezogen bin, bin ich nach unserer Einreise zur AB des jetzigen Wohnorts gegangen und die Unterlagen wurden dann von der alten AB dorthin geschickt. Da (am neuen Wohnort) habe ich dann noch Mietvertrag und Gehaltsnachweis vorgelegt und meine Frau hat die Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Wie das ist, wenn man schon gar nicht mehr in D gemeldet ist.... weiß bestimmt jemand anderes!

Dietrich.
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AStobbe
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Re: Visum FZF - beide Ehepartner im Ausland

Beitrag von AStobbe »

Hallo Dietrich,

Danke fuer deine schnelle Antwort. Dazu haette ich noch einige Detail-Fragen:

Als ihr gemeinsam bei der Botschaft wart, habt ihr nur die Standard-Dokumente abgegeben oder darueber hinaus eine Erklaerung deinerseits, dass du einverstanden bist?
Warst du an den Gespraechen in der Botschaft selbst auch beteiligt? Hast du die ABH dann per Email angeschrieben und verlief die Kommunikation problemlos?

Ich plane sowieso in Kuerze nach Deutschland zu kommen, ich denke ich kann mich dann kurzfristig dort anmelden. Ich denke, der Fakt, dass ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung abgemeldet war, sollte keine Rolle spielen, da ja der gewoenliche Aufenthalt zaehlt?!

Anton
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Dietrich
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Re: Visum FZF - beide Ehepartner im Ausland

Beitrag von Dietrich »

Wir haben den ganz normalen Antrag abgegeben. Ob ich da was unterschrieben hatte.... weiss ich nicht mehr so genau. Wenn, dann war es Teil der Standard-Dokumente.
Kann aber auch sein, dass man "sein O.K." erst vor Ort in Deutschland dazu geben muss, wenn die AE dann später ausgehändigt wird.... da musste ich auf jeden Fall mitkommen.

Ich habe die ABH (von Moskau aus) angerufen, mit der einfachen Nachfrage, ob erstens die Unterlagen angekommen sind und ob sie zweitens schon sagen können, ob sie von mir noch Dokumente brauchen. War problemlos. Wobei allerdings dazu gesagt sei, dass es sich um eine ABH in einer mittleren bis kleinen Stadt handelt. Da waren die Mitarbeiter auf jeden Fall sehr nett.
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