Ja das meine ich doch?Die Frage war,ob sie wirklich nach der hochzeit bleiben kann ohne wieder nach RUS auszureisen---> WENN sie nach der Heirat direkt eine eine Aufenthaltserlaubnis bekommen würde....nur habe ich bisher gedacht das würde nciht gehen.deswegen bin ich jetzt sehr verwundert...Nochmal in kurzen, einprägsamen Worten:
Entweder: Hochzeitsvisum (für 3 Monate), Frau nach DE, innerhalb der Visumsgültigkeit Heirat in DE, danach zur Ausländerbehörde und Umwandlung des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis, Bleiben in DE.
Zur Hochzeit braucht man anscheinend auch A1...wobei das meine Standesbeamtin mit keinem Wort erwähnt...sie meinte ich bräuchte für die Trauung nur einen Übersetzer..Aber dann bring ich das ncoh in Erfahrung ob es da Ausnahmen gibt.
Ich glaub das ist vernünftig...Sorry,wenn ich so viel gefragt habe und es so ein Durcheinander egeben hat.Und jetzt mein Vorschlag an den Fragesteller: Bevor du immer neue Kreise drehst, sammel dir doch mal bitte die Infos zu jeder Variante (Hochzeitsvisum und Heirat in DE oder Heirat in RU und danach FZF-Visum) zusammen: benötigte Unterlagen usw. - am besten auf zwei getrennten Blatt Papier und sortier das alles mal gedanklich zu eurer privaten Situation (welche Unterlagen habt ihr oder könnt ihr unproblematisch besorgen? was macht man gleich, was macht man später?). Ich habe nämlich den Eindruck, hier wird eins mit dem anderen in einen Topf geworfen, immer mal zwischendrin gerührt, aber der Unterschied zwischen beidem ist nicht klar.
Wenn dann ein bisschen vorsortiert ist, kannst du gern weiterfragen - oder "Primärtexte" lesen, auf die flyaway verwiesen hat. Die sind aber noch lustiger als die Merkblätter der deutschen Botschaft.



