empfehlung hinsichtlich termin der heirat
empfehlung hinsichtlich termin der heirat
hallo zusammen,
meine verlobte,derzeit noch in moskau,und ich haben das "okay" von meinem hiesigen standesamt erhalten
(wohne in nrw im olg-bereich hamm)
nun soll ich also beim standesamt einen termin für die hochzeit vereinbaren.
das ist schön und freut uns beide natürlich sehr.
aaaaaber,nun stehen wir vor der frage,wie lange es dauern wird,bis meine verlobte das dazu notwendige visum von der
deutschen botschaft in moskau erhalten wird!?
es ist ja so,das die eheanmeldung taggenau sechs monate gültig ist.
und wir also innerhalb diesem zeitraum die eheschliessung durchführen müssen.
wir möchten natürlich so schnell wie möglich heiraten.
aber wenn wir den termin zu früh legen,was würde passieren,wenn meine verlobte bis dahin das nationale visum NICHT
erhalten hat?
müsste ich ja dann wohl den termin der heirat verschieben,was aber auch nicht gerade schön wäre so rein gedanklich.
wer hat ähnliches erlebt und kann irgendwelche tips und erfahrungen mitteilen?
danke schon mal im vorraus.
meine verlobte,derzeit noch in moskau,und ich haben das "okay" von meinem hiesigen standesamt erhalten
(wohne in nrw im olg-bereich hamm)
nun soll ich also beim standesamt einen termin für die hochzeit vereinbaren.
das ist schön und freut uns beide natürlich sehr.
aaaaaber,nun stehen wir vor der frage,wie lange es dauern wird,bis meine verlobte das dazu notwendige visum von der
deutschen botschaft in moskau erhalten wird!?
es ist ja so,das die eheanmeldung taggenau sechs monate gültig ist.
und wir also innerhalb diesem zeitraum die eheschliessung durchführen müssen.
wir möchten natürlich so schnell wie möglich heiraten.
aber wenn wir den termin zu früh legen,was würde passieren,wenn meine verlobte bis dahin das nationale visum NICHT
erhalten hat?
müsste ich ja dann wohl den termin der heirat verschieben,was aber auch nicht gerade schön wäre so rein gedanklich.
wer hat ähnliches erlebt und kann irgendwelche tips und erfahrungen mitteilen?
danke schon mal im vorraus.
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Die Ehemeldung ist 6 Monate gültig, das Heiratsvisum aber nur 3... ihr müsst also irgendwie schauen, dass die Daten zusammenpassen.
Hat deine Verlobte denn soweit alle Unterlagen, die sie für das Visum braucht, und auch das A1-Deutsch-Zertifikat? Dann sollte die Bearbeitung nicht sooo lange dauern, ich würde zwischen 2 und 8 Wochen rechnen begonnen vom Termin für die Antragsabgabe. Habt ihr den denn schon? Das braucht zur Hauptreisezeit immer auch ein bisschen Vorlaufzeit.
Ich würde sagen, wenn ihr den Heiratstermin in den April/Mai legt, sollte alles passen. Falls es mit dem Termin für die Antragsabgabe schneller geht und die Botschaft z.B. schon für Ende Januar einen Termin hat (glaub ich aber nicht), müsstest ihr darauf achten, dass ihr den Gültigkeitszeitraum des Visums so beantragt, dass euer Hochzeitstermin innerhalb der Gültigkeit liegt, und die beträgt i.d.R. 3 Monate.
Beispiel:
Hochzeitstermin 10.5.13
Antragsabgabe 30.01.13 mit beantragtem Visum ab 01.03.13 --> +90 Tage: Visum bis 29.05.13 gültig, da schafft ihr die Heirat innerhalb der Gültigkeit des Visums und habt auch locker Luft, falls die Bearbeitung 2 Monate dauern sollte.
Aber ich denke, ihr bekommt erst Mitte Februar einen Termin für die Antragsabgabe... vielleicht vereinbart ihr erst mal den bei der Botschaft und gleich danach du dann den Termin beim Standesamt.
PS: Mai ist ein schöner Heiratsmonat, aber frag mal deine Verlobte, ob sie auch nix dagegen hat, es gibt in Russland einen Aberglauben, dass man nicht im Mai heiraten soll
sonst musst du am Ende doch den Termin verschieben.
Hat deine Verlobte denn soweit alle Unterlagen, die sie für das Visum braucht, und auch das A1-Deutsch-Zertifikat? Dann sollte die Bearbeitung nicht sooo lange dauern, ich würde zwischen 2 und 8 Wochen rechnen begonnen vom Termin für die Antragsabgabe. Habt ihr den denn schon? Das braucht zur Hauptreisezeit immer auch ein bisschen Vorlaufzeit.
Ich würde sagen, wenn ihr den Heiratstermin in den April/Mai legt, sollte alles passen. Falls es mit dem Termin für die Antragsabgabe schneller geht und die Botschaft z.B. schon für Ende Januar einen Termin hat (glaub ich aber nicht), müsstest ihr darauf achten, dass ihr den Gültigkeitszeitraum des Visums so beantragt, dass euer Hochzeitstermin innerhalb der Gültigkeit liegt, und die beträgt i.d.R. 3 Monate.
Beispiel:
Hochzeitstermin 10.5.13
Antragsabgabe 30.01.13 mit beantragtem Visum ab 01.03.13 --> +90 Tage: Visum bis 29.05.13 gültig, da schafft ihr die Heirat innerhalb der Gültigkeit des Visums und habt auch locker Luft, falls die Bearbeitung 2 Monate dauern sollte.
Aber ich denke, ihr bekommt erst Mitte Februar einen Termin für die Antragsabgabe... vielleicht vereinbart ihr erst mal den bei der Botschaft und gleich danach du dann den Termin beim Standesamt.
PS: Mai ist ein schöner Heiratsmonat, aber frag mal deine Verlobte, ob sie auch nix dagegen hat, es gibt in Russland einen Aberglauben, dass man nicht im Mai heiraten soll
Du erntest, was du säst.
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
hallo manuchka,
dank dir für die superschnelle und sehr aussagekräftige antwort!
insbesondere die "drei monate regelung" hatte ich gar nicht aufm schirm....
also,meine verlobte hat das A1 zertifikat beim goethe-institut vor kurzem gemacht.
und sämtliche anderen papiere,die notwendig sind,hat sie auch bzw kann sie sehr kurzfistig besorgen.
sie will am montag mal bei der botschaft anrufen und selbst wegen dem ungefähren zeitlichen ablauf nachfragen.
dort,also bei der botschaft,gibts ja wohl seit jahresbeginn einige veränderungen,die angeblich zu verbesserungen
bei der visumsvergabe führen sollen.
ja,deine "zeitrechnung" ist nachvollziehbar und diese eckdaten werde ich gerne mit bei der planung einbeziehen.
und ggfs auch die sache mit dem mai,da muss ich lena mal fragen,ob das für sie irgendeine bedeutung hat.
ich selbst mag den mai auch sehr und könnte mich mit einem termin im mai anfreunden,denn nicht umsonst heisst es:alles neu
macht der mai.
im endeffekt siehts also so aus,das erstmal die visumsvergabe den heiratstermin bestimmt.
wobei ich jetzt NICHT hoffe,das meine verlobte der botschaft bei ihrer antragsabgabe einen genau definierten termin nennen muss
dank dir für die superschnelle und sehr aussagekräftige antwort!
insbesondere die "drei monate regelung" hatte ich gar nicht aufm schirm....
also,meine verlobte hat das A1 zertifikat beim goethe-institut vor kurzem gemacht.
und sämtliche anderen papiere,die notwendig sind,hat sie auch bzw kann sie sehr kurzfistig besorgen.
sie will am montag mal bei der botschaft anrufen und selbst wegen dem ungefähren zeitlichen ablauf nachfragen.
dort,also bei der botschaft,gibts ja wohl seit jahresbeginn einige veränderungen,die angeblich zu verbesserungen
bei der visumsvergabe führen sollen.
ja,deine "zeitrechnung" ist nachvollziehbar und diese eckdaten werde ich gerne mit bei der planung einbeziehen.
und ggfs auch die sache mit dem mai,da muss ich lena mal fragen,ob das für sie irgendeine bedeutung hat.
ich selbst mag den mai auch sehr und könnte mich mit einem termin im mai anfreunden,denn nicht umsonst heisst es:alles neu
macht der mai.
im endeffekt siehts also so aus,das erstmal die visumsvergabe den heiratstermin bestimmt.
wobei ich jetzt NICHT hoffe,das meine verlobte der botschaft bei ihrer antragsabgabe einen genau definierten termin nennen muss
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Dieses neue Visa-Beantragungs-Service-Center ist nur für Besuchsvisa zuständig, die nationalen macht wohl weiterhin die Botschaft. Deswegen wird sich für euch vermutlich nicht viel ändern - aber vielleicht gibt es dann schneller einen Termin.
Ich glaube aber nicht, dass die Person, mit der deine Freundin am Telefon sprechen wird, irgendwelche Aussagen zum zeitlichen Ablauf machen kann, weil die nur die Termine vereinbart und sonst nix. Die Fristen, die ich dir genannt hatte (2-8 Wochen), gelten nach meiner Erfahrung für die Bearbeitung eines Antrags auf Familienzusammenführungsvisum nach Heirat in RU, aber für das Heiratsvisum wird es ähnliche Fristen geben.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass man deine Freundin bereits am Telefon nach dem Hochzeitstermin fragen wird - und wenn, dann sagt sie eben, dass der dann vereinbart wird, wenn der Termin für die Visa-Antragsabgabe feststeht.
Ich glaube aber nicht, dass die Person, mit der deine Freundin am Telefon sprechen wird, irgendwelche Aussagen zum zeitlichen Ablauf machen kann, weil die nur die Termine vereinbart und sonst nix. Die Fristen, die ich dir genannt hatte (2-8 Wochen), gelten nach meiner Erfahrung für die Bearbeitung eines Antrags auf Familienzusammenführungsvisum nach Heirat in RU, aber für das Heiratsvisum wird es ähnliche Fristen geben.
Ich glaube allerdings auch nicht, dass man deine Freundin bereits am Telefon nach dem Hochzeitstermin fragen wird - und wenn, dann sagt sie eben, dass der dann vereinbart wird, wenn der Termin für die Visa-Antragsabgabe feststeht.
Du erntest, was du säst.
- Sibirier
- Ehrenmitglied

- Beiträge: 5784
- Registriert: 24 Mär 2004, 17:25
- Wohnort: Ermolino Kalushskaya Oblast
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Bei diesem Visum prüft m. E. die Botschaft nach Möglichkeit nur die Echtheit und Vollständigkeit der russ. Dokumente. Die Prüfung zur Erteilung des Visum's wird die für Euch zuständige ABH machen. Also dort schon mal vorstellig werden, damit die dort geforderten dt. Unterlagen (z. B. Verdienstbescheinigung, Mietvertrag usw.) von Dir bereits vorliegen. Dann geht es schneller....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Hallo zusammen,
lese hier schon seit einiger Zeit mit und bin echt froh das es dieses Forum gibt
Viele Fragen konnten durch eingehende Recherche bereits beantwortet werden.
Meine Verlobte und ich sind gerade ähnlich weit in der Planung wie mercury, nur dass wir den Termin schon für den 30.04 fixiert haben.
Sie möchte nämlich ungern im Mai heiraten
Bin jetzt bei dem Merkblatt zum Visum zu Ehegattennachzug (http://www.germania.diplo.de/contentblo ... ehrung.pdf.)
Dort steht dass die Bestätigung des deutschen Standesamtes vorgelegt werden muss, um nachzuweisen dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiss jemand von euch ob diese im Original bei der deutschen Botschaft in Moskau vorliegen muss, oder ob auch Kopien davon ausreichend sind?
Des weiteren bin ich gerade noch etwas unsicher was die dann nötige VE angeht. Sie möchte voraussichtlich am 20.04 einreisen, Hochzeit soll ja am 30.04 sein.
Da ich selbständig bin, werde ich die Sicherheiten für die VE bar hinterlegen. Brauche ich dann eine VE für 90 Tage, da ja solange das Visum gültig ist, oder für ca. 10-12 Tage bis wir verheiratet sind.
Macht kostentechnisch ja doch etwas aus
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
lese hier schon seit einiger Zeit mit und bin echt froh das es dieses Forum gibt
Meine Verlobte und ich sind gerade ähnlich weit in der Planung wie mercury, nur dass wir den Termin schon für den 30.04 fixiert haben.
Sie möchte nämlich ungern im Mai heiraten
Bin jetzt bei dem Merkblatt zum Visum zu Ehegattennachzug (http://www.germania.diplo.de/contentblo ... ehrung.pdf.)
Dort steht dass die Bestätigung des deutschen Standesamtes vorgelegt werden muss, um nachzuweisen dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiss jemand von euch ob diese im Original bei der deutschen Botschaft in Moskau vorliegen muss, oder ob auch Kopien davon ausreichend sind?
Des weiteren bin ich gerade noch etwas unsicher was die dann nötige VE angeht. Sie möchte voraussichtlich am 20.04 einreisen, Hochzeit soll ja am 30.04 sein.
Da ich selbständig bin, werde ich die Sicherheiten für die VE bar hinterlegen. Brauche ich dann eine VE für 90 Tage, da ja solange das Visum gültig ist, oder für ca. 10-12 Tage bis wir verheiratet sind.
Macht kostentechnisch ja doch etwas aus
Vielen Dank vorab für die Hilfe!
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Ich würde das Original abgeben, eventuell erspart das Nachfragen und Zeit.Michi1977 hat geschrieben:Dort steht dass die Bestätigung des deutschen Standesamtes vorgelegt werden muss, um nachzuweisen dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiss jemand von euch ob diese im Original bei der deutschen Botschaft in Moskau vorliegen muss, oder ob auch Kopien davon ausreichend sind?
Es gibt keine VE für 90 Tage, die VE ist immer gültig bis zur Änderung des Aufenthaltszwecks (bei Euch bis zur Heirat/Erteilung der AE) oder bis zur Ausreise.Michi1977 hat geschrieben: Des weiteren bin ich gerade noch etwas unsicher was die dann nötige VE angeht. Sie möchte voraussichtlich am 20.04 einreisen, Hochzeit soll ja am 30.04 sein.
Da ich selbständig bin, werde ich die Sicherheiten für die VE bar hinterlegen. Brauche ich dann eine VE für 90 Tage, da ja solange das Visum gültig ist, oder für ca. 10-12 Tage bis wir verheiratet sind.
Macht kostentechnisch ja doch etwas aus![]()
Weiß die ABH schon, dass Du die Sicherheiten in bar hinterlegen willst?
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
- Immanuel Kant
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Danke für die Antwort lausi.
Dann werde ich das Original mal schnell per Express nach Moskau schicken, um Komplikationen zu vermeiden.
Von daher sind mir die Kosten noch bekannt. Werde jetzt ohnehin einen Termin bei meiner zuständigen ABH vereinbaren
und schonmal alle benötigten Unterlagen dort vorab abgeben.
Denkst Du die ABH möchte sich quer stellen, weil es jetzt um eine FZF geht und nicht um ein Schengenvisa?
Dann werde ich das Original mal schnell per Express nach Moskau schicken, um Komplikationen zu vermeiden.
Nicht für den Fall der Familienzusammenführung. Hatte das bisher nur im Rahmen des Schengenvisums so gehandhabt.lausi hat geschrieben:Weiß die ABH schon, dass Du die Sicherheiten in bar hinterlegen willst?
Von daher sind mir die Kosten noch bekannt. Werde jetzt ohnehin einen Termin bei meiner zuständigen ABH vereinbaren
und schonmal alle benötigten Unterlagen dort vorab abgeben.
Denkst Du die ABH möchte sich quer stellen, weil es jetzt um eine FZF geht und nicht um ein Schengenvisa?
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Warum sollte sie sich jetzt querstellen, wenn es schon früher mal geklappt hat.Michi1977 hat geschrieben:Denkst Du die ABH möchte sich quer stellen, weil es jetzt um eine FZF geht und nicht um ein Schengenvisa?
Aber das wirst Du ja erfahren...
“Habe Mut, Dich Deines eigenen Verstandes zu bedienen!”
- Immanuel Kant
- Immanuel Kant
Re: empfehlung hinsichtlich termin der heirat
Ich wollte damals bei "meiner" ABH auch schon die Unterlagen vorab abgeben, um die Sache zu beschleunigen. Ging nicht, ohne entsprechenden Vorgang könne man (auf Verdacht) auch keine Unterlagen annehmen.
Muß aber nicht bei jeder ABH so sein.
Muß aber nicht bei jeder ABH so sein.

