Frist neuen VID abholen?
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Altai-Armin
- Grünschnabel
- Beiträge: 11
- Registriert: 18 Jan 2013, 13:02
Frist neuen VID abholen?
Guten Tag erstmal,
habe hier viel gelesen und mich dann doch angemeldet. Wohne seit vielen Jahren als deutscher Rentner bei Mga und bin mit einer Russin verheiratet.--
VID: Vllt. tue ich mich technisch etwas schwer und bitte um Nachsicht. Habe etliche verschiedene Suchbegriffe eingegeben, finde nichts bei folgendem Sachverhalt:
Mein VID lief am 08.01.13 ab wegen Endes meines Reisepasses. Neuer VID ist ausgestellt von Oberbehörde, muss aber bei Ortsbehörde eingetragen werden. Weiß evtl. jemand von Euch, bis wann ich den VID verlängern lassen muss, ich also zum Amt muss? Eine Frist dazu finde ich nirgendwo.
Ich suche dennoch weiter in der Hoffnung, hier etwas zu finden.
lg
habe hier viel gelesen und mich dann doch angemeldet. Wohne seit vielen Jahren als deutscher Rentner bei Mga und bin mit einer Russin verheiratet.--
VID: Vllt. tue ich mich technisch etwas schwer und bitte um Nachsicht. Habe etliche verschiedene Suchbegriffe eingegeben, finde nichts bei folgendem Sachverhalt:
Mein VID lief am 08.01.13 ab wegen Endes meines Reisepasses. Neuer VID ist ausgestellt von Oberbehörde, muss aber bei Ortsbehörde eingetragen werden. Weiß evtl. jemand von Euch, bis wann ich den VID verlängern lassen muss, ich also zum Amt muss? Eine Frist dazu finde ich nirgendwo.
Ich suche dennoch weiter in der Hoffnung, hier etwas zu finden.
lg
Re: Frist neuen VID abholen?
... der Antrag zur Verlängerung der "Aufenthaltsgenehmigung" ist sechs Monate vor dem Ablaufdatum zu stellen. Entsprechend den örtlichen Verhältnissen wird dann die Verlängerung entweder spätestens nach sechs Monaten ausgestellt, oder früher.
Was Sie unter Oberbehörde/Unterbehörde verstehen ist mir nicht ganz verständlich. Die Aufenthaltsgenehmigung wird ausgestellt durch den Gebietsmigrationsdienst. Für die rein technischen Fragen, wie Antragseinreichung, Nachfragen usw. ist der Migrationsdienst des Stadtbezirkes zuständig, in dem Sie polizeilich gemeldet sind. Sie brauchen nirgendwohin zu laufen (wenn alles mit rechten Dingen zugeht), da die einzelnen Abteilungen des Migrationsdienstes natürlich kooperieren.
Sie sind verpflichtet, sich jährlich einmal neu registrieren zu lassen. Ein formaler Vorgang mit wenig Aufwand. Es gibt dort einen Vordruck, Sie weisen Ihre Einkünfte nach und führen kurz auf zu welchen Daten Sie nicht auf dem Gebiet der Russischen Föderation waren. Sie erhalten dann eine Bestätigung (kleiner Zettel) darüber, dass Sie Ihrer jährlichen Meldepflicht nachgekommen sind.
Sollten noch Fragen sein ... auf geht´s, ich bin bereit.
Uwe Niemeier
Was Sie unter Oberbehörde/Unterbehörde verstehen ist mir nicht ganz verständlich. Die Aufenthaltsgenehmigung wird ausgestellt durch den Gebietsmigrationsdienst. Für die rein technischen Fragen, wie Antragseinreichung, Nachfragen usw. ist der Migrationsdienst des Stadtbezirkes zuständig, in dem Sie polizeilich gemeldet sind. Sie brauchen nirgendwohin zu laufen (wenn alles mit rechten Dingen zugeht), da die einzelnen Abteilungen des Migrationsdienstes natürlich kooperieren.
Sie sind verpflichtet, sich jährlich einmal neu registrieren zu lassen. Ein formaler Vorgang mit wenig Aufwand. Es gibt dort einen Vordruck, Sie weisen Ihre Einkünfte nach und führen kurz auf zu welchen Daten Sie nicht auf dem Gebiet der Russischen Föderation waren. Sie erhalten dann eine Bestätigung (kleiner Zettel) darüber, dass Sie Ihrer jährlichen Meldepflicht nachgekommen sind.
Sollten noch Fragen sein ... auf geht´s, ich bin bereit.
Uwe Niemeier
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Altai-Armin
- Grünschnabel
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- Registriert: 18 Jan 2013, 13:02
Re: Frist neuen VID abholen?
Es geht mir darum, bis wann ich die erteilte Verlängerung des Vid im Vid eintragen lassen muss, so es da überhaupt eine Frist gibt...
Re: Frist neuen VID abholen?
... ich gehe davon aus, dass Sie einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben. Dann haben Sie etwas gewartet und vom Migrationsdienst die Nachricht bekommen, dass Ihre Verlängerung genehmigt ist (vielleicht per Telefon). Dann sollten Sie so schnell wie möglich, d.h. vor Ende des Ablaufdatums der Aufenthaltsgenehmigung, zum Migrationsdienst gehen und sich den Stempel/Unterschrift eintragen lassen. In der Praxis wird die Aufenthaltsgenehmigung für einige wenige Tage einbehalten, damit der Verantwortliche eben unterschreiben kann. Sollten Sie diesen Vorgang nicht vor Ablauf der Aufenthaltsgenehhmigung durchführen, werden Sie Probleme an der Grenze bekommen.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier
Re: Frist neuen VID abholen?
Da der alte VID schon abgelaufen ist, würde ich den neuesten schnellstmöglich offiziell machen, also alles eintragen lassen, was einzutragen ist.
Du erntest, was du säst.
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Altai-Armin
- Grünschnabel
- Beiträge: 11
- Registriert: 18 Jan 2013, 13:02
Re: Frist neuen VID abholen?
Zitat: "Dann sollten Sie so schnell wie möglich, d.h. vor Ende des Ablaufdatums der Aufenthaltsgenehmigung, zum Migrationsdienst gehen und sich den Stempel/Unterschrift eintragen lassen. In der Praxis wird die Aufenthaltsgenehmigung für einige wenige Tage einbehalten, damit der Verantwortliche eben unterschreiben kann".
"Vor Ende des Ablaufdatums der Aufenthaltsgenehmigung' -- geht nicht einmal theoretisch! Verstehe ich nicht. Wurde benachrichtigt am 11.01.13, dass der neue VID genehmigt ist. Also war ich da bereits 3 Tage "illegal" in Russland, weil der alte VID ablief am 08.01.13..........nach Antragstellung im Juni <!> 2012.
Es muss eine Frist geben, innerhalb derer die Verlaengerung des VID im Pass und im VID einzutragen ist - wo keine Frist, da auch keine Verfristung, und wo keine Verfristung, da auch keine administrative Strafe oder gar Deportation. Liege flach mit Virusgrippe.
lg
"Vor Ende des Ablaufdatums der Aufenthaltsgenehmigung' -- geht nicht einmal theoretisch! Verstehe ich nicht. Wurde benachrichtigt am 11.01.13, dass der neue VID genehmigt ist. Also war ich da bereits 3 Tage "illegal" in Russland, weil der alte VID ablief am 08.01.13..........nach Antragstellung im Juni <!> 2012.
Es muss eine Frist geben, innerhalb derer die Verlaengerung des VID im Pass und im VID einzutragen ist - wo keine Frist, da auch keine Verfristung, und wo keine Verfristung, da auch keine administrative Strafe oder gar Deportation. Liege flach mit Virusgrippe.
lg
Re: Frist neuen VID abholen?
... Sie hatten eine Frage gestellt, ich habe geantwortet. Wenn die russischen Behörden, lt. Ihren Angaben, die Fristen nicht einhalten, so ist das traurig und Sie haben das Recht dagegen Beschwerde einzulegen. Zu dem was ich und auch manuchka geschrieben haben ist nichts mehr hinzuzusetzen.
Uwe Niemeier
Uwe Niemeier
Re: Frist neuen VID abholen?
Lieber Altai-Armin, ich weiß auch nicht, was du hören willst. Geh schnellstmöglich zu deiner Behörde und kläre das mit denen. Da du krank bist, heißt schnellstmöglich eben, sobald du wieder auf die Beine kommst.
Du erntest, was du säst.
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Altai-Armin
- Grünschnabel
- Beiträge: 11
- Registriert: 18 Jan 2013, 13:02
Re: Frist neuen VID abholen?
Bin vllt. etwas daneben:manuchka hat geschrieben:Lieber Altai-Armin, ich weiß auch nicht, was du hören willst. Geh schnellstmöglich zu deiner Behörde und kläre das mit denen. Da du krank bist, heißt schnellstmöglich eben, sobald du wieder auf die Beine kommst.
Frageumstellung - ab wann habe ich mit administrativer Strafe / Deportation zu rechnen ab Benachrichtigung, dass ich den neuen bzw. verlängerten VID abholen kann?
Re: Frist neuen VID abholen?
... gehen Sie erstmal davon aus, das keiner nur darauf lauert Sie zu bestrafen. Mit der Benachrichtigung durch den Migrationsdienst an Sie ist dem Gesetz erst einmal genüge getan, d.h. es liegt ein bindender Beschluss vor, Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern und somit leben Sie auf gesetzlicher Grundlage in Russland.
Nur der Polizist auf der Straße oder der Grenzer am Airport weiß das natürlich nicht, da der Verlängerungsstempel nicht in ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist. Und dann fangen die Schwierigkeiten an. Man wird Sie auf das Polizeirevier bitten und es wird einige Zeit dauern, bis man aus dem Migrationsdienst vom zuständigen Sachbearbeiter erfahren hat, das die Aufenthaltsgenehmigung verlängert ist, nur der bürokratische Vorgang des Stempelns/Unterschreibens eben noch nicht erfolgt ist. Sind Sie an der Grenze und wollen ausreisen habe ich meine Zweifel das man Sie ausreisen läßt und auch hier dauert es dann auch ...
Und wenn es überhaupt zu einer "Bestrafung" kommt, so wird es sich um eine Verwaltungsgebühr handeln, die auch ein deutscher Rentner in Russland in seiner Geldbörse nicht spürt.
Uwe Niemeier
Nur der Polizist auf der Straße oder der Grenzer am Airport weiß das natürlich nicht, da der Verlängerungsstempel nicht in ihrer Aufenthaltsgenehmigung ist. Und dann fangen die Schwierigkeiten an. Man wird Sie auf das Polizeirevier bitten und es wird einige Zeit dauern, bis man aus dem Migrationsdienst vom zuständigen Sachbearbeiter erfahren hat, das die Aufenthaltsgenehmigung verlängert ist, nur der bürokratische Vorgang des Stempelns/Unterschreibens eben noch nicht erfolgt ist. Sind Sie an der Grenze und wollen ausreisen habe ich meine Zweifel das man Sie ausreisen läßt und auch hier dauert es dann auch ...
Und wenn es überhaupt zu einer "Bestrafung" kommt, so wird es sich um eine Verwaltungsgebühr handeln, die auch ein deutscher Rentner in Russland in seiner Geldbörse nicht spürt.
Uwe Niemeier

