Guten Abend,
mein Mann hat seine Unterlagen vollständig am 08.01.2013 in der Botschaft eingereicht. Heute bekam ich nun ein Brief von der Ausländerbehörde mit den noch fehlenden Unterlagen meinerseits, die ich unmittelbar am Montag abgebe.
Nun folgendes: Mein Mann hat ein Touristenvisum, das bis März gültig ist und auch die Erlaubnis während die FZF läuft auszureisen. Da meine Schwester in 10 Tagen heiratet, möchte er einreisen. Bestünde eigentlich die Möglichkeit, nach dem die Ausländerbehörde das OK gibt, das nationale Visum zur FZF auch in Dutschland zu bekommen? Oder muss er tatsächlich für den einen Tag in die Heimat fliegen?
Wer hat Erfahrung? Danke im vorraus!
LG Jana
Nationales Visum in Deutschland erhalten?
Re: Nationales Visum in Deutschland erhalten?
Per se gibt es Visa nur bei Deutschen Auslandsvertretungen (in eurem Fall also wohl irgendwo in Russland). Die Ausländerbehörden in Deutschland *können* eine Aufenthaltserlaubnis bei Einreise mit einem Schengenvisum geben, müssen das aber nicht. Vor einigen Jahren war es kein Problem, mit einem Schengenvisum (Touristenvisum einzureisen) und mit der Ausländerbehörde alles zu klären, dies geht aber inzwischen nicht mehr so einfach, da zu viele damit das aufwändige Verfahren zur Familienzusammenführung umgehen wollten (nach dem Motto: Einreise mit Schengenvisum, Hochzeit in Dänemark, Aufenthaltserlaubnis in Deutschland).
Nun ist ja in eurem Fall einiges anders gelagert, da ihr das Verfahren zur Familienzusammenführung schon betrieben habt und bestimmt auch alle Unterlagen wie A1-Test etc.pp. vorgelegt habt. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte *kann* die Ausländerbehörde eine AE geben - ob ein Rückflug für einen Tag eine unbillige Härte darstellt, muss der jeweilige Sachbearbeiter entscheiden.
Ich würde also höflich anfragen, aber gleichzeitig nicht zuviel Hoffnung darauf setzen und schon einmal nach Flügen schauen. Aufpassen würde ich auch mit dem "für einen Tag in die Heimat fliegen": Mein Mann musste seinen Pass im Konsulat in Moskau vorlegen und hat ihn erst zwei Tage später visiert zurück erhalten, musste sich also insgesamt drei Tage in Moskau aufhalten.
viel Erfolg und eine schöne Hochzeit!
Anelya
Nun ist ja in eurem Fall einiges anders gelagert, da ihr das Verfahren zur Familienzusammenführung schon betrieben habt und bestimmt auch alle Unterlagen wie A1-Test etc.pp. vorgelegt habt. Zur Vermeidung einer unbilligen Härte *kann* die Ausländerbehörde eine AE geben - ob ein Rückflug für einen Tag eine unbillige Härte darstellt, muss der jeweilige Sachbearbeiter entscheiden.
Ich würde also höflich anfragen, aber gleichzeitig nicht zuviel Hoffnung darauf setzen und schon einmal nach Flügen schauen. Aufpassen würde ich auch mit dem "für einen Tag in die Heimat fliegen": Mein Mann musste seinen Pass im Konsulat in Moskau vorlegen und hat ihn erst zwei Tage später visiert zurück erhalten, musste sich also insgesamt drei Tage in Moskau aufhalten.
viel Erfolg und eine schöne Hochzeit!
Anelya
Re: Nationales Visum in Deutschland erhalten?
Hallo Anelya,
ich bin u unserem Berater hin, habe ihm die Situation geschildert und er hat noch am selben Tag das Visaverfahren eingeleitet. Am nächsten Tag bekam mein Mann schon ein Anruf aus dem Konsulat, er soll sein Reisepass für das Visum vorbei bringen. Es gibt doch noch die humanen Leute. Ich bin soooo dankbar. Eine Frage hätte ich noch: Er kommt nun nächste Woche, nachdem wir ihn hier überall anmelden (Wohnsitz, Krankenkasse, AE beantragen...), bleibt mir noch eins, kann er den Deutschkurs erst nach Erhalt der AE besuchen oder bekommt er ein vorübergehnden Bescheid? Denn die ganze Prozedur dauert ja paar Wochen, wäre sehr schade.
Schönen Sonntag noch!
Jana
ich bin u unserem Berater hin, habe ihm die Situation geschildert und er hat noch am selben Tag das Visaverfahren eingeleitet. Am nächsten Tag bekam mein Mann schon ein Anruf aus dem Konsulat, er soll sein Reisepass für das Visum vorbei bringen. Es gibt doch noch die humanen Leute. Ich bin soooo dankbar. Eine Frage hätte ich noch: Er kommt nun nächste Woche, nachdem wir ihn hier überall anmelden (Wohnsitz, Krankenkasse, AE beantragen...), bleibt mir noch eins, kann er den Deutschkurs erst nach Erhalt der AE besuchen oder bekommt er ein vorübergehnden Bescheid? Denn die ganze Prozedur dauert ja paar Wochen, wäre sehr schade.
Schönen Sonntag noch!
Jana
Re: Nationales Visum in Deutschland erhalten?
Super, herzlichen Glückwunsch! Das freut mich sehr für euch.
Prinzipiell kann dein Mann sofort nach Einreise mit dem Deutschkurs anfangen. Wenn ihr allerdings die staatliche Förderung für Sprachkurse bis zum Niveau B1 in Anspruch nehmen wollt (also wenn dein Mann einen so genannten Integrationskurs besuchen möchte, der aus einem Sprachkurs mit 600 Stunden bis Niveau B1 besteht und aus einem sich anschließenden Orientierungskurs von 60 Stunden), dann braucht ihr eine Verpflichtung oder eine Berechtigung zum Besuch eines solchen Kurses. Damit bekommt ihr einen bedeutenden Teil der Kosten erstattet. Diese Verpflichtung bzw. Berechtigung erhaltet ihr von der Ausländerbehörde - unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis. Wenn du direkt nach Einreise deines Mannes zum Einwohnermeldeamt gehst und ihn anmeldest, kannst du mit dieser Bescheinigung bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen und gleichzeitig auch nach der Berechtigung/Verpflichtung bezüglich des Sprachkurses fragen.
Deine Ausländerbehörde scheint ja sehr zugänglich zu sein, die stellen dir diese Berechtigung bestimmt schnell aus, wenn du danach fragst. Mit der Berechtigung/Verpflichtung kannst du dich dann an einen anerkannten Sprachkursträger wenden und fragen, wann die nächsten Kurse anfangen bzw. auf welchem Niveau dein Mann einsteigen kann. Das ganze ist unabhängig von dem physischen Vorhandensein dieser Aufenthaltskarte (die beim Fall meines Mannes übrigens auch sehr schnell fertig war). Adresse von Sprachkursträgern gibt es meist auch bei der Ausländerbehörde.
Wenn du in einem kleinen Ort wohnst, kann es sinnvoll sein, ein bißchen Fahrerei in eine größere Stadt auf sich zu nehmen, um möglichst schnell einen Kurs anfangen zu können. Die Berechtigung/Verpflichtung zum Sprachkurs ist nicht an deinen Wohnort gebunden - wenn es also 50km weiter eine große Volkshochschule mit monatlich neu startenden Kursen gibt, kann sich dein Mann auch dort anmelden! Es gibt bei diesen Integrationskursen 6 Module a 100 Stunden - je nach Vorkenntnissen kann er bsp. direkt in Modul 3 oder 4 einsteigen und hat dann entsprechend weniger Stunden bis zum B1-Examen. Was leider nicht geht: Die nicht in Anspruch genommenen Module "mitnehmen" für höhere Kurse. Bei B1 ist mit der staatlichen Förderung Schluss. Falls dein Mann in den vorhergesehen 600 Stunden allerdings B1 nicht schaffen sollte, gibt es noch die Möglichkeit, noch einmal 300 Stunden gefördert zu bekommen, d.h. Module zu wiederholen.
Prinzipiell kann dein Mann sofort nach Einreise mit dem Deutschkurs anfangen. Wenn ihr allerdings die staatliche Förderung für Sprachkurse bis zum Niveau B1 in Anspruch nehmen wollt (also wenn dein Mann einen so genannten Integrationskurs besuchen möchte, der aus einem Sprachkurs mit 600 Stunden bis Niveau B1 besteht und aus einem sich anschließenden Orientierungskurs von 60 Stunden), dann braucht ihr eine Verpflichtung oder eine Berechtigung zum Besuch eines solchen Kurses. Damit bekommt ihr einen bedeutenden Teil der Kosten erstattet. Diese Verpflichtung bzw. Berechtigung erhaltet ihr von der Ausländerbehörde - unabhängig von der Aufenthaltserlaubnis. Wenn du direkt nach Einreise deines Mannes zum Einwohnermeldeamt gehst und ihn anmeldest, kannst du mit dieser Bescheinigung bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis beantragen und gleichzeitig auch nach der Berechtigung/Verpflichtung bezüglich des Sprachkurses fragen.
Deine Ausländerbehörde scheint ja sehr zugänglich zu sein, die stellen dir diese Berechtigung bestimmt schnell aus, wenn du danach fragst. Mit der Berechtigung/Verpflichtung kannst du dich dann an einen anerkannten Sprachkursträger wenden und fragen, wann die nächsten Kurse anfangen bzw. auf welchem Niveau dein Mann einsteigen kann. Das ganze ist unabhängig von dem physischen Vorhandensein dieser Aufenthaltskarte (die beim Fall meines Mannes übrigens auch sehr schnell fertig war). Adresse von Sprachkursträgern gibt es meist auch bei der Ausländerbehörde.
Wenn du in einem kleinen Ort wohnst, kann es sinnvoll sein, ein bißchen Fahrerei in eine größere Stadt auf sich zu nehmen, um möglichst schnell einen Kurs anfangen zu können. Die Berechtigung/Verpflichtung zum Sprachkurs ist nicht an deinen Wohnort gebunden - wenn es also 50km weiter eine große Volkshochschule mit monatlich neu startenden Kursen gibt, kann sich dein Mann auch dort anmelden! Es gibt bei diesen Integrationskursen 6 Module a 100 Stunden - je nach Vorkenntnissen kann er bsp. direkt in Modul 3 oder 4 einsteigen und hat dann entsprechend weniger Stunden bis zum B1-Examen. Was leider nicht geht: Die nicht in Anspruch genommenen Module "mitnehmen" für höhere Kurse. Bei B1 ist mit der staatlichen Förderung Schluss. Falls dein Mann in den vorhergesehen 600 Stunden allerdings B1 nicht schaffen sollte, gibt es noch die Möglichkeit, noch einmal 300 Stunden gefördert zu bekommen, d.h. Module zu wiederholen.
