Freundin heiraten in Deutschland

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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Daniel
Grünschnabel
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Freundin heiraten in Deutschland

Beitrag von Daniel »

So also folgendes.

Meine russische Freundin ist jetzt seit August 2012 für ein Jahr in Deutschland weil sie ein Freiwilliges Soziales Jahr macht. Ihr Visum läuft im Juli dieses Jahres aus, weshalb wir jetzt beschlossen haben zu Heiraten. Waren auch schon beim Standesamt um uns zu informieren und uns wurde gesagt außer ihrem Pass, der Ledigkeitsbescheinigung und Geburstsurkunde benötigt sie keine weiteren Unterlagen um hier zu heiraten.

Nachdem wir aber geheiratet hätten, müsste sie nach Moskau zum Konsulat fahren und ein Visum beantragen um hier einen Aufenthaltstitel zu bekommen richtig ? Welches Visum wäre hier am sinnvollsten ? Visum zum Ehegattennachzug? Ist dieser Nachweis über die Grundkenntnisse der deutschen Sprache vom Goethe Institut unbedingt nötig? Sie hat 3 Jahre deutsch studiert und spricht schon gut deutsch...

Ich habe noch gelesen für diese Ledigkeitsbescheinigung muss sie auch wieder nach Russland fliegen. Wie geht man vor um diese Bescheinigung zu bekommen ?

Also wenn wir jetzt vor Juli verheiratet wären, wäre sie trotzdem "illegal" in Deutschland weil ihr Visum schon abgelaufen ist oder ?

Hoffe mir kann geholfen werden
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lausi
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Re: Freundin heiraten in Deutschland

Beitrag von lausi »

Daniel hat geschrieben: Meine russische Freundin ist jetzt seit August 2012 für ein Jahr in Deutschland weil sie ein Freiwilliges Soziales Jahr macht. Ihr Visum läuft im Juli dieses Jahres aus, weshalb wir jetzt beschlossen haben zu Heiraten.
Sie hat sicherlich kein Visum, sondern eine Aufenthaltserlaubnis. Nach welchem §, ich vermute § 16?
Daniel hat geschrieben: Nachdem wir aber geheiratet hätten, müsste sie nach Moskau zum Konsulat fahren und ein Visum beantragen um hier einen Aufenthaltstitel zu bekommen richtig ?
Bei einer AE nach § 16 kann sie meines Wissens ohne Ausreise eine AE nach § 28 (Familiennachzug zu Deutschen) bekommen.
Frag dazu besser bei der ABH nach, nicht beim Standesamt.
Daniel hat geschrieben: Ich habe noch gelesen für diese Ledigkeitsbescheinigung muss sie auch wieder nach Russland fliegen. Wie geht man vor um diese Bescheinigung zu bekommen ?
Meine Frau hat dazu einen Stempel in den Pass bekommen, meines Wissens beim passportnij stol.
Daniel hat geschrieben: Also wenn wir jetzt vor Juli verheiratet wären, wäre sie trotzdem "illegal" in Deutschland weil ihr Visum schon abgelaufen ist oder ?
Versteh ich nicht. Ihre AE gilt doch bis Juli? Wieso illegal?
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- Immanuel Kant
Daniel
Grünschnabel
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Re: Freundin heiraten in Deutschland

Beitrag von Daniel »

So also die Mutter meiner Freundin lebt noch in Russland und wollte diese Ledigkeitsbescheinigung beantragen. Ging ( wie zu erwarten) natürlich nicht. Meine Freundin muss entweder persönlich kommen oder das Standesamt ( in Russland) braucht eine Vollmacht von der Russischen Botschaft. Weiß jemand welche Unterlagen man zur beantragung einer Vollmacht in der Russischen Botschaft braucht ?

Auf der Webseite der Russischen Botschaft steht auch, dass man dort auch eine Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen kann. Ist das das gleiche wie die Ledigkeitsbescheinigung?
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