Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Welche Unterlagen werden für ein Visa nach Russland benötigt, was ist eine Migrations-Karte, Probleme mit der Registrierung ... Hilfe findest Du hier.
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AnGro
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Re: Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Beitrag von AnGro »

Moin,

Du bekommst die RvP ziemlich genau 6 Monate nach Abgabe des Antrags. Die notwendigen Gesundheitsuntersuchungen haben 2011 ca. 3 Wochen in Anspruch genommen - da es nur einen Laufzettel gab, welcher der Reihe nach abzuarbeiten war und jede Station nur sehr überschaubare Sprechzeiten zur Annahme von Untersuchungen hatte und die Ergebnisse nur nach einigen Tagen abzuholen waren - ebenfalls zu sehr überschaubaren Öffnungszeiten. Nach einigen Tagen kannte man von jedem aus der Schlange den Lebenslauf und auch die Reihenfolge des Drankommens war geklärt. Versuche Dir den Laufzettel in mehreren Ausfertigungen geben zu lassen, vielleicht kommst Du dann schneller durch.
Einkommen musst Du zum Erhalt der RvP nicht nachweisen, erst nach einem Jahr zur Rückmeldung. Dafür reicht ein Nachweis über den Zulauf von 140.000 RUR innerhalb des letzten Jahres, akzeptiert wurde die notariell beglaubigte Übersetzung eines deutschen Kontoauszuges mit dem 40-tel des RUR-Betrages in EUR. Für die Rückmeldung war auch wichtig, dass man nicht mehr als 180 Tage nicht in Russland war. Erst bestand der Bearbeiter auf der Summe aller Abwesenheiten pro Kalenderjahr, allerdings konnte er seine Interpretation im Gesetzestext nicht finden und das Ergebnis seiner Nachfrage bei seinen Hausjuristen war, dass er mir wiederwillig die Rückmeldung (Uvedomlenie) attestiert hat. Für den Fall, dass man mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in Russland war, sollte man in der Lage sein, Einkommenssteuerzahlungen nachweisen zu können.
Zum UFMS solltest Du so gegen 6-7 Uhr gehen und Dich in die Schlange einreihen. Zur Öffnung um 9 ist die Schlange meist schon länger, als an dem Tag abgearbeitet werden kann.
Vergiss nicht, Dir auch das Führungszeugnis apostilieren zu lassen.

Alles Gute!
Nikolaus
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Re: Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Beitrag von Nikolaus »

Interessante Information, danke.
Verstehe ich Dich richtig, Du warst zwar mehr als 182 Tage nicht in Russland, aber nie am Stueck. Und das wurde nun auch in Moskau akzeptiert!?
Allerdings scheint mir die Steuerpflicht in Russland (nach DBA) schon etwas breiter ausgelegt zu werden. Z.B. ist man doch wohl auch bei weniger als 183 Tagen Aufenthalt in Ru steuerpflichtig, wenn die Arbeit in Russland ausgeuebt wurde (und zwar dann mit 30%). Aber vielleicht interessiert das das FMS nicht oder noch nicht!?
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Sibirier
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Re: Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Beitrag von Sibirier »

Nun, macht ihm nicht gleich Bange wegen Steuern....Wer er mehr als 183 Tage in Russland sich innerhalb eines Kalenderjahres aufgehalten hat, sind seine Einkünfte mit 13% zu versteuern....Aber erst einmal muss er die Gelegenheit haben, sich diese Tage in Russland aufzuhalten.....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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just3042
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Re: Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Beitrag von just3042 »

Das mit den Steuern verwirrt mich ein wenig... Angenommen ich habe eine Anstellung bei einer deutschen Firma, für die ich übers Internet arbeite (was ich vorhabe) muss ich dann die Steuern sowohl in Russland, als auch in Deutschland abführen? Also 13% nochmal von meinem Nettolohn abführen? Oder kann ich die Steuern dann in D zurückfordern? Bin etwas verwirrt...
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Re: Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Beitrag von bella_b33 »

Sibirier hat geschrieben: kontrolliert hat, ob Du auch wirklich bei der angegebenen Adresse wohnst. Bei mir sind sie damals direkt zu uns gekommen, bei Zejtnot haben sie m. E. die Nachbarn gefragt...

Wollte ich nur mal anmerken, es ist nicht so einfach, nur eine Adresse zu nennen....
Bei uns hatten sie telefonisch nachgehakt, wenn ich mich recht erinnere. Die Saransker-Buam sind halt a bisserl gmütlicher :D


Gruß
Silvio
Wer sein Gewicht halten will, der muss auch mal grillen wenn er keinen Hunger hat!
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Sibirier
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Re: Weg zur Aufenthaltserlaubnis in Russland?

Beitrag von Sibirier »

Die Steuern kannst Du in DE zurueck fordern.
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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