Leute, meint ihr etwa: Wenn man von einem Schadensersatzanspruch befreit wird, muss man nicht nur kein Geld zahlen, sondern bekommt sogar noch die gleiche Summe, auf die man verklagt wurde, ach nein, sogar 110% davon!
Na, Wurscht.
Auf was bezieht sich die Prozentzahl?Nikolaus hat geschrieben:Ja, die Prozentzahl gibt es schon. Aber sie bezieht sich doch nicht auf den Streitwert.
Leute, meint ihr etwa: Wenn man von einem Schadensersatzanspruch befreit wird, muss man nicht nur kein Geld zahlen, sondern bekommt sogar noch die gleiche Summe, auf die man verklagt wurde, ach nein, sogar 110% davon!![]()
Na, Wurscht.
Funktioniert bei Euch auch die Seite 6 (des Urteils) im PDF nicht?GIN hat geschrieben:http://marcompany.com/dez2012muenchen.pdf

Dieses Urteil ist nur eine gescheiterte Offensive gegen ihn. Er hat Geld in Russland investiert und wurde enteignet, der Sachverhalt ist ziemlich EINFACH. Wenn Du die ganze Geschichte kennst dann siehst Du schnell das es mehr als 20 Gerichtsverfahren schon in seinem Fall gibt in dem Russland immer verloren hat.Nikolaus hat geschrieben:GIN, ich bin auch kein Jurist, sondern habe eine technische Ausbildung. Aber es ist doch klar, dass mit diesem Urteil lediglich die Klage einer konkreten russischen Behoerde auf Schadensersatz abgewiesen wurde. Evtl. Ansprueche des Herrn Sedelmayer aus dem Stockholmer Schiedsgerichtsverfahren (habs nicht gelesen) haben damit nichts zu tun.
Und deshalb steht dem Herrn Sedelmayer aus diesem Muenchner Verfahren nun wohl doch lediglich die Erstattung der ihm entstandenen Verfahrenskosten zu: seine persoenlichen, die fuer seine Anwaelte, Sachverstaendigen, Zeugen, ... (Klar, die Anwaltskosten haengen wohl vom Streitwert ab.). Da kommen schon auch ein paar Groschen zusammen.
Na und 110% eben dieser Kosten koennten ggf. als Sicherheitsleistung hinterlegt werden, um eine sofortige Vollstreckung abzuwenden. Meine ich.
Mich interessieren aber diese formalen Fragen wenig. Interessant waere eher, wie das Urteil ausgefallen waere, wenn die Handlungsweise nicht nach dem zu der Zeit unvollkommenen russischen Recht, sondern nach deutschem Recht bewertet haette werden muessen.
Und interessant waere fuer mich auch, inwieweit sich hier die rechtliche Bewertung von einer moralischen Bewertung seiner Handlungsweise unterscheidet. Ich war zu der Zeit auch fuer eine grosse deutsche Firma in Russland und weiss, dass man auch ohne solche Konstruktionen Geschaefte machen konnte, freilich mit etwas bescheidener Rendite. Wie man liest, sollen ja Gewinne um die 200% erzielt worden sein, "einfach so"!?
Hast Du vielleicht mal einen link zu den Fakten? Ich meine, was wurde konkret wofuer investiert, in welchem Umfang, wann und unter welchen Umstaenden und auf welcher Grundlage erfolgte die Enteignung. Waere schon interessant zu wissen, womit man so in Russland rechnen muss, BEVOR man dort Geld verliert.GIN hat geschrieben:Er hat Geld in Russland investiert und wurde enteignet, der Sachverhalt ist ziemlich EINFACH.