manuchka hat geschrieben:Das Thema hatten wir schon: Zum Heiraten selbst braucht man A1 nicht, zum in DE bleiben aber schon.
Wobei A1 allerdings für ein
Visum zur Eheschließung durchaus verlangt wird:
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... ehrung.pdf
I. Visum bei beabsichtigter Eheschließung
[] Auslandspass
........
[] Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (Niveau A1) und zwei Kopien
Und in
http://www.germania.diplo.de/contentblo ... chweis.pdf ist nochmal explizit geschrieben:
Deshalb muss seit dem 28.08.2007 jeder Antragsteller, der zum Zweck der Eheschließung
oder der Familienzusammenführung zum Ehepartner nach Deutschland reisen möchte,
Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Also man kann durchaus ohne A1 heiraten (auf jeden Fall in Ru oder Dk oder so), aber um ohne A1 in Deutschland zu heiraten, ist man wohl auf ein normales Schengenvisum und damit auf das Wohlwollen des Standesamtes angewiesen.
Oder sollte es noch eine zusätzliche Art "Visum zur Hochzeit" in Deutschland geben, dass nicht auch die sofortige FZF und damit den A1-Zwang beinhaltet (außer des Schengenvisums...)?
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)