Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Du willst eine russisch-deutsche Ehe eingehen, die allgemeinen Tipps im Internet helfen Dir aber nicht mehr weiter? Oder Du bist schon russisch-deutsch verheiratet und hast einen guten Rat für andere binationale Ehen? Dann melde Dich hier zu Wort!
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bella_b33
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von bella_b33 »

Anelya hat geschrieben:Was ich noch wichtig finde: Rentenansprüche klären!
Deshalb finde ich es eigentlich nur gerecht, wenn der arbeitende Part (egal ob Mann oder Frau) eine private Zusatzversicherung für den Part abschließt, der zu Hause bleibt....
Eine private Zusatz-Altersvorsorge sollte heute Jeder haben. Man weiß nicht, was der Staat in 30-50 Jahren noch zahlt. Zumal das gesetzliche Rentenalter ja auch in immer unfreundlichere Regionen rutscht!

Gruß
Silvio
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Simone
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von Simone »

Wenn sich das Ehepaar länger als 183 Tage in Russland aufhält, gilt, laut der Aussage eines befreundeten Rechtsanwaltes, das Scheidungsrecht Russlands, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ebenso das Erbrecht und hier gibt es keine Erbschaftssteuer! Also aufpassen!!!!! ))) 8)
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bella_b33
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von bella_b33 »

Simone hat geschrieben:Wenn sich das Ehepaar länger als 183 Tage in Russland aufhält, gilt, laut der Aussage eines befreundeten Rechtsanwaltes, das Scheidungsrecht Russlands, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ebenso das Erbrecht und hier gibt es keine Erbschaftssteuer! Also aufpassen!!!!! ))) 8)
Hallo,
Länger als 183 Tage in welcher Zeit Periode? Ich denke mal p.a.?
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manuchka
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von manuchka »

Ich vermute, da geht es um den gewöhnlichen Aufenthalt... noch dazu, wenn die Ehe in RUS geschlossen wurde ("das für die allgemeinen Wirkungen der Ehe geltende Recht blabla.."). Muss mich dazu mal schlau machen, ich hab nur kurz ins EGBGB reingeschaut, da haben sich die maßgeblichen Vorschriften geändert und verweisen jetzt auf irgendwelche EU-Normen, die ich nicht kenne.
Du erntest, was du säst.
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zimdriver
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von zimdriver »

Simone hat geschrieben:Wenn sich das Ehepaar länger als 183 Tage in Russland aufhält, gilt, laut der Aussage eines befreundeten Rechtsanwaltes, das Scheidungsrecht Russlands, unabhängig davon, wo die Ehe geschlossen worden ist. Ebenso das Erbrecht und hier gibt es keine Erbschaftssteuer! Also aufpassen!!!!! ))) 8)
... ich wollte eigentlich nicht so schnell vererben ... Und nur deshalb in Russland zu verbleiben, bis die Klappe fällt, ist auch fraglich.
Anelya
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von Anelya »

Ich hoffe auch, dass dieser Fall bei keinem hier im Forum so schnell eintritt....
Nikolaus
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von Nikolaus »

bella_b33 hat geschrieben:Eine private Zusatz-Altersvorsorge sollte heute Jeder haben. Man weiß nicht, was der Staat in 30-50 Jahren noch zahlt. Zumal das gesetzliche Rentenalter ja auch in immer unfreundlichere Regionen rutscht!
Das ist sicherlich richtig, und ich weiss auch, dass es im Prinzip so etwas auch in Ru gibt. Aber wie habt ihr das im wirklichen Leben fuer Deine Frau realisiert? Bei welchen Beitraegen in ihre private Rentenversicherung kann sie mit welchen privaten Rentenleistungen rechnen?
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bella_b33
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von bella_b33 »

Nikolaus hat geschrieben:
bella_b33 hat geschrieben:Eine private Zusatz-Altersvorsorge
wie habt ihr das im wirklichen Leben fuer Deine Frau realisiert?
Hallo Nikolaus,
bisher leider gar nicht! Nur die gesetzliche Altersvorsorge. Da muss aber auch noch etwas passieren! Ich habs in Deutschland im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsrente, die dann ab dem 60.(oder 65.??) vollendeten Lebensjahr auszahlt, wenn man nicht vorher schon berufsunfähig war.

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Silvio
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Sibirier
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von Sibirier »

Ich habe es fuer meine Frau auch noch nicht...aber irgendwie traue ich den russ. Versicherungen und Fonds noch nicht....
Ha, Waschmaschine verarscht. Socken einzeln gewaschen....
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bella_b33
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Re: Unterhalt bei Scheidung von ausländischem Ehepartner

Beitrag von bella_b33 »

Ich muss mir da irgendwas einfallen lassen....wir haben ja nur noch 22 Jahre bis zum russischen Rentenalter.....Männer waren aber glaube später, oder? :lol:
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