bella_b33 hat geschrieben:Ja sicher, aber 2 x Ungewissheit ist besser als 1 x Ungewissheit

Ist das so?
Wenn wir jetzt bei beiden Varianten von einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 10% ausgehen (lässt sich so leichter rechnen), dann haben wir bei einer rein staatlichen bzw. rein privaten Rente:
(Wobei der Komplettausfall einer Staatsrente eher unwahrscheinlich ist)
90%: Man erhält 100% Rente
10%: Man erhält nix.
Bei einer 50/50 Mischform beider Renten:
81%: Man erhält 100% Rente
18,1%: Man erhält die Hälfte der Rente
0,9%: Man erhält nix.
Die 9% Reduzierung des Komplettausfalls erkauft man sich aber auch mit 9% Wahrscheinlichkeit für nur die Hälfte der Rente. Geht man jetzt davon aus, dass es bei der staatlichen Rente kaum einen Totalausfall geben wird (bzw. bei einer Staatspleite auch der private Teil futsch ist), so wird die Mischform eher noch uninteressanter.
Also ich bin an der Stelle ganz klar für den Generationenvertrag, auch wenn der in meinen Augen dringend angepasst gehört, so dass auch das Vorhandensein eigener Kinder eine große Rolle spielen muss.
"Each one hopes that if he feeds the crocodile enough, the crocodile will eat him last."
W. Churchill (1940)